Baustellenbesuche 2016

20.04.2016

Prüfingenieure der Gütegemeinschaft unterwegs in Sachen Qualität

Die vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft beauftragten Prüfingenieure werden auch 2016 wieder etwa 4.000 Baustellenbesuche durchführen; insbesondere im Rahmen der stichprobenartigen Überprüfungen bei Gütezeicheninhabern aber auch bei Antragstellern des Gütezeichens Kanalbau.

Bei den unangemeldeten Baustellenbesuchen bewerten die Prüfingenieure die Qualifikation und Zuverlässigkeit der Fachfirmen auf Grundlage RAL-GZ 961. „In den Güte- und Prüfbestimmungen sind die zugehörigen Anforderungen definiert an Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter sowie an die Dokumentation der Eigenüberwachung“, erläutert Dipl.-Ing. Sven Fandrich, einer der vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure. Dementsprechend werden bei den Baustellenbesuchen die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, die personelle und maschinentechnische Ausstattung sowie die Eigenüberwachung geprüft.

Regelmäßige Überprüfung der Gütezeicheninhaber

Nach Verleihung des Gütezeichens melden Gütezeicheninhaber ihre Baustellen über den Login-Bereich auf www.kanalbau.com und weisen so kontinuierlich ihre Erfahrung im Ausführungsbereich nach und ermöglichen damit gleichzeitig die Durchführung der unangekündigten Baustellenbesuche durch die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure. Auftraggeber, die Mitglied in der Gütegemeinschaft sind, können diese Baustellenmeldungen in ihrem Login-Bereich einsehen.

Baustellenbesuche erfolgen in Abhängigkeit der Anzahl der Maßnahmen eines Unternehmens, mindestens aber zwei unangemeldete Baustellenbesuche pro Jahr in den Beurteilungsgruppen für die offene Bauweise (AK3, AK2, AK1) oder Vortrieb (VP, VM, VMD, VO, VOD). In den Beurteilungsgruppen für Sanierung (S), Inspektion (I), Reinigung (R ) oder Dichtheitsprüfung (D) erfolgt pro Jahr mindestens ein Baustellenbesuch einer Maßnahme.

Bei Ausführungsmängeln haben Auftraggeber ebenfalls die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem zuständigen Prüfingenieur einen Baustellenbesuch zu veranlassen. „Erfahrung des Unternehmens und des eingesetzten Personals, aber auch die Zuverlässigkeit und die gerätetechnische Ausstattung werden bei diesen unangekündigten Baustellenbesuchen bewertet“, so Fandrich.

Grundlage Firmenbesuche

Eine wichtige Grundlage für die Baustellenbesuche sind die regelmäßigen Firmenbesuche, in denen unter anderem die Qualifikation des Personals und deren regelmäßige Schulung, die spezifischen Referenzen des Unternehmens in der betreffenden Verfahrenstechnik sowie die Eigenüberwachung der zurückliegenden Maßnahmen geprüft werden. Hierbei wird das gesamte Fachpersonal mit seiner Qualifikation vom Prüfingenieur in einer Datenbank erfasst. Darüber hinaus wird geprüft, ob dieses Fachpersonal in regelmäßigen Abständen geschult wird.

Entsprechende Veranstaltungen bietet die Gütegemeinschaft Kanalbau mit den Firmenseminaren an, aber auch andere Träger wie die DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.). 2015 wurden allein über die Gütegemeinschaft mehr als 9.000 Fachleute von Gütezeicheninhaber geschult. In Summe kommen die Gütezeicheninhaber damit ihrer Verpflichtung nach, die Qualifikation ihres Personals zu pflegen.

Qualifikation Baustellenpersonal

Bei den Baustellenbesuchen geht es dann ebenfalls um die Prüfung der Qualifikation des Personals. So müssen zum Beispiel beim offenen Kanalbau ein Verantwortlicher mit erfolgreicher dreijähriger Tätigkeit im Kanal- oder Rohrleitungsbau und Fachpersonal in angemessener Zahl entsprechend dem jeweiligen Auftragsumfang eingesetzt werden. Der Prüfingenieur bewertet beim Baustellenbesuch die Qualifikation des eingesetzten Personals auf Grundlage der in den Firmenbesuchen dokumentierten Daten.

Eigenüberwachung

Der so genannte Leitfaden gibt den Umfang der Eigenüberwachung vor. Bei der Eigenüberwachung sind die für die Qualität maßgeblichen Parameter zu überprüfen und deren Einhaltung zu dokumentieren. Gütezeicheninhaber der Beurteilungsgruppe „Sanierung“ verfügen über ein individuelles Handbuch, in dem die zum Einsatz kommenden Materialien genannt sind, Anforderungen an Verfahren, Ausführung und Eigenüberwachung verbindlich definiert sind. Hiermit steht ebenfalls ein wichtiges Instrument zur Verfügung, welches Aussagen über Qualifikation und Zuverlässigkeit eines Unternehmens ermöglicht. „Ein Umstand, der letztendlich auch dazu beiträgt, Vertrauen und Verlässlichkeit unter den Baupartnern zu fördern“, so die Erfahrungen von Fandrich und seinen Kollegen.

Neutrale Bewertung

Die Berichte der Prüfingenieure werden dem Güteausschuss zur Beratung vorgelegt. Er entscheidet über die erstmalige Vergabe von Gütezeichen und auch über Empfehlungen für eventuell notwendige Ahndungsmaßnahmen. Dabei vertrauen Auftraggeber und Unternehmen auf Transparenz und ein einheitliches Anforderungsniveau. Deshalb ist die zentrale Bewertung der Prüfberichte durch ein neutrales und unabhängiges Gremium wie den Güteausschuss maßgebend für das Anforderungsniveau der Gütesicherung.

Verstöße gegen die Güte- und Prüfbestimmungen werden gemäß den Durchführungsbestimmungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 behandelt. Bei der Feststellung von Mängeln steht dem Güteausschuss ein abgestuftes System von Ahndungen zur Verfügung. Vier Ahndungsmöglichkeiten sieht die Satzung vor. Neben „Zusätzlichen Auflagen im Rahmen der Eigenüberwachung“ und einer „Vermehrung der Qualifikationsprüfung“ sind das die „Verwarnung“ oder ein „Befristeter oder dauerhafter Entzug des Gütezeichens“.

Bevor Ahndungsmaßnahmen beschlossen werden, kann das betroffene Unternehmen Stellung zu den Beanstandungen nehmen. Dies geschieht üblicherweise unmittelbar beim Baustellenbesuch. Gemeinsam mit dem Bauleiter oder dem Polier werden die Mängel ausgewertet und Maßnahmen zu deren Vermeidung diskutiert. Im Bericht des Prüfingenieurs wird die Stellungnahme des Unternehmens dokumentiert.

Ahndungsmaßnahmen werden in der Praxis vom Güteausschuss auch regelmäßig beschlossen, denn Qualifikation ist kein Schalter, der einfach umgelegt werden könnte, sondern ein gemeinsames Ziel, das Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam über die RAL-Gütegemeinschaft verfolgen.

Für nachfolgende Generationen

Eine zuverlässige Qualitätssicherung hat enorme Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit der Investitionen, das gilt für den Kanalbau ganz besonders. Deshalb prüfen Auftraggeber bei der Vergabe die fachliche Qualifikation der ausführenden Unternehmen. Die Beauftragung fachkundiger und technisch leistungsfähiger Bieter ist von allgemeinem Interesse, weil – in Kombination mit einer fachgerechten Planung und konsequenten Bauüberwachung – so die Voraussetzungen für fairen Wettbewerb und für Ausführungsqualität gegeben sind.

Die Arbeit der Prüfingenieure und des Güteausschusses trägt entscheidend dazu bei, dass Auftraggeber konsequent und wirtschaftlich die Prüfung der Bietereignung durchführen können. So werden die Voraussetzungen für eine fachgerechte Ausführung von Maßnahmen der Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen geschaffen.

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RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau

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