Betreiberpflichten bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
03.02.2020
Viele Gewerbe- und Industriebetriebe, Tankstellen und Waschstraßen benötigen aus Sicherheits- und Umweltgründen eine Leichtflüssigkeitsabscheideranlage. Die wichtigsten Verpflichtungen für einen Betreiber einer Abscheideranlage sind im folgenden Artikel übersichtlich aufgeführt.
Abwasser, das Leichtflüssigkeiten, wie zum Beispiel Öle oder Kraftstoffe enthält, darf nicht unbehandelt in die öffentliche Kanalisation gelangen. Deshalb benötigen viele Gewerbe- und Industriebetriebe, öffentliche Organisationen, Betreiber von Tankstellen und Waschstraßen aus Sicherheits- und Umweltgründen eine Leichtflüssigkeitsabscheideranlage.
Weil es sich bei Leichtflüssigkeiten um wassergefährdende Stoffe handelt, hat der Betreiber einer Abscheideranlage dem sogenannten Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetz Folge zu leisten. Die damit verbundenen wichtigsten Verpflichtungen sind im untenstehenden Artikel übersichtlich aufgeführt.
Betriebstagebuch:
An erster Stelle zum ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage steht das Betriebstagebuch. Hier sind alle relevanten Anlagendaten, wiederkehrende Prüfungen und Dokumentationen, sowie die entsprechenden Genehmigungen zu sammeln. Es ist fortlaufend durch eine sachkundige Person gemäß DIN 1999-100 Punkt 12.6 zu führen.
Eigenkontrolle:
Bei der Eigenkontrolle sind Funktionsfähigkeit und Zustand der Abscheideranlage monatlich durch eine sachkundige Person entsprechend DIN 1999 -100 Punkt 12.3 zu kontrollieren. Die Ergebnisse sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren.
Wartung:
Eine Wartung der Anlage hat halbjährlich entsprechend Vorgaben des Herstellers durch eine sachkundige Person entsprechend DIN 1999 -100 Punkt 12.4 zu erfolgen.
Reinigung/ Entleerung/ Entsorgung:
Sie muss je nach Bedarf und Anfall bzw. in Abhängigkeit des Ergebnisses der Eigenkontrolle durch einen Entsorgungsfachbetrieb, mindestens jedoch alle 5 Jahre erfolgen. (DIN 1999-100 Punkt 12.5)
Einhaltung der Grenzwerte:
Die Kontrolle ist nach Bedarf in Abhängigkeit der örtlichen Satzungsgrenzwerte und behördlichen Auflagen durch ein zertifiziertes Labor vorzunehmen. Bei ordnungsgemäßem Betrieb können diese oft als eingehalten gelten.
Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen:
Die Kontrolle erfolgt nach landesspezifischen Anforderungen je nach Einsatzbereich durch eine zugelassene Sachverständige Stelle auf Grundlage der Indirekteinleiter-Verordnungen der Länder, bzw. der AwSV / TRwS u. a.
Generalinspektion:
Vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren ist die Abscheideranlage nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung entsprechend der DIN 1999 -100 Punkt 12.7 und den landesspezifischen Anforderungen durch eine fachkundige Person bzw. Sachverständigen (GET, RAL-GZ 968) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.
Mängelbeseitigung (Reparatur/ Sanierung):
Reparaturen und Sanierungen der Anlagen müssen nach Mängelfeststellung durch Fachbetriebe (z.B. nach WHG, RAL-GZ 968) erfolgen. Entsprechend Mangeleinstufung ist ggfs. eine Nachprüfung erforderlich.
Stilllegung/ Außerbetriebnahme:
Die Stilllegung bzw. eine Außerbetriebnahme erfolgt bei Nichtnutzung nach Bedarf. Eine Bescheinigung der ordnungsgemäßen Stilllegung erfolgt durch eine fachkundige Person.
Weitere News und Artikel
13.01.2023
News
Poröses Polymer macht Trinkwasser sauber
Innovation des Daegu Gyeongbuk Institute of Science and Technology ultraschnell und effektiv
12.01.2023
News
Umweltpreis für den Regenwasser-Nachwuchs
Roland Mall-Familienstiftung fördert Studierende
10.01.2023
News
Neue Prüfmethode für Wasserleitungen
Frühzeitig Informationen über einen möglichen Luftanteil in neuen Wasserleitungen erhalten? Mit einer bedarfsgerechten Prüfmethode ermöglicht die Esders GmbH optimale Prozesse im Rahmen der vorgeschriebenen Druckprüfung vor der Inbetriebnahme.
09.01.2023
News
Neuer Leitungsbau-Expertentalk im Netz
#pipeline31: rbv-Zukunftsinitiative zur Fachkräftesicherung
06.01.2023
News
German Design Award 2023 für Düker
Special Mention für eine revolutionär neue Brand Identity
05.01.2023
News
SKZ wird Klimaschutz-Unternehmen
Damit wird das SKZ Teil der bundesweiten Vorreiterinitiative für unternehmerischen Klimaschutz
03.01.2023
News
Klimawandel: Flüsse und Seen brauchen besseren Schutz
Die Auswirkungen des Klimawandels beeinträchtigen zunehmend Flüsse und Seen und gefährden das ökologische Gleichgewicht in diesen Gewässern. Anpassungsmaßnahmen sind erforderlich. Um sie gezielt umsetzen zu können, braucht es jedoch mehr Wissen über die komplexen Wirkungszusammenhänge in aquatischen Ökosystemen.
02.01.2023
News
Ingo Noppen ab Juli 2023 neuer Vorstand des Wupperverbandes
Georg Wulf geht nach 32 Jahren im Verband in den Ruhestand
29.12.2022
News
Versalzen: Abwasser eines Erdgasunternehmens bedroht Flüsse
Immer wieder leiten Industriebetriebe salzhaltiges Abwasser in Flüsse. Mit schlimmen Folgen für Fauna und Flora. Die Klimakrise verschärft das Problem, denn die Verdünnung des Abwassers mit natürlichem Flusswasser nimmt durch lange Dürreperioden ab.
27.12.2022
News
Mit E+S und KRINGS Verbau auf der sicheren Seite
Kanalerneuerung Friedhofstraße BA 1 in Freiburg
22.12.2022
News
Neues EU-Projekt „SafeCREW“ gestartet zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in Zeiten des Klimawandels
Der Klimawandel stellt unsere Wasserversorgung vor neue Aufgaben. Eingesetzte Technologien müssen angepasst werden, um auch weiterhin ausreichende Mengen an qualitativ hochwertigem Trinkwasser bereitzustellen. Wie das gehen kann, erforscht das gestartete europäische Verbundprojekt SafeCREW.
Kontakt
GET Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V.
Dipl.-Ing. Ulrich Bachon
Wilhelmstr. 59
65582 Diez / Lahn
Deutschland
Telefon:
+49 6432 9368-0