Blickpunkt Grundstücksentwässerung - 5 Blickwinkel
06.07.2010
Vortragsreihe zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in NRW ein voller Erfolg
Herr Dr. Viktor Mertsch vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft- und Verbraucherschutz NRW erörterte in einem spannenden sowie aufschlussreichen 45-minütigen Vortrag Hintergründe, den aktuellen Stand und Neuerungen des § 61a LWG NRW, sowie dessen Auslegung für Bürger, Kommunen und Dienstleister. In diesem Rahmen verwies Herr Dr. Mertsch auf die derzeit von Kommunen weitgehend ungenutzte Möglichkeit der finanziellen Förderung zur Fremdwasserbeseitigung. Er empfahl den betroffenen Kommunen dieses zeitlich begrenzte Förderungsprogramm alsbald zu nutzen. "Eine Bereitstellung dieser Landesmittel über 2011 hinaus sei noch nicht sicher" so Herr Dr. Mertsch.
Als Vertreter des KomNetGEW - Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung, mit derzeit 56 Mitgliedskommunen, spiegelte Dipl.-Ing. Marko Schlüter vom IKT - Institut für unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen, die kommunale Sichtweise und den Umgang der Thematik durch das KomNetGEW wider. Mark Hoffmann, Inhaber und Geschäftsführer der Kanaltechnik Hoffmann, Holzwickede, stellte als Vertreter der ausführenden Fachbetriebe und Sachkundigen die Umsetzung des § 61a aus Sicht des Dienstleisters dar. Andreas Koch moderierte die kurzweilige Vortragsreihe, referierte zur Sicht des Bildungsträgers und erläuterte die Umsetzung des Runderlasses im Hinblick auf die Sachkundelehrgänge.
Die vollständig ausgebuchte Veranstaltung fand bei den Teilnehmern großen Anklang. Kontroverse und konstruktive Diskussionen und Gespräche prägten die 5-stündige Veranstaltung. Die Referenten ließen keine Fragen unbeantwortet. Es wurde jedoch deutlich, dass die komplexe Thematik in den Kinderschuhen steckt, und noch viel Anpassungsbedarf besteht. Auch aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte sieht die Landesregierung weiteren Aufklärungsbedarf und plant Anpassungen.
So zeigt Herr Dr. Mertsch Ausblicke auf die zukünftigen Neuerungen durch den Gesetzgeber. Beispielsweise soll der zeitliche Rahmen zur Behebung von festgestellten Schäden an privaten Abwasserleitungen durch den Grundstückseigentümer näher definiert werden, um die vagen Vorgaben der Zustandsklassifizierung von "kurz-, mittel- und langfristigem Handlungsbedarf" im Hinblick auf die nachfolgende Kanalsanierung zu konkretisieren. Ebenso soll die Überwachung der "Landesliste" und der darauf befindlichen Sachkundigen geregelt werden.
Das freiwillige Qualitätssiegel des KomNetGEW zur Feststellung der Sachkunde für die Ausführung von Dichtheitsprüfungen und die in diesem Zusammenhang veröffentlichte KomNet-Liste für Sachkundige ist hier bereits einen Schritt weiter. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens wird durch das "Monitoring" und die in diesem Rahmen eingeführte Beschwerdestelle beim IKT bereits eine Nachverfolgung durchgeführt, so Dipl.-Ing. Marko Schlüter.
Auch die Problematik der auf dem Markt angebotenen Sachkundelehrgänge durch die Bildungsträger, die derzeit in einem zeitlichen Umfang von 2 bis 5 Tagen angeboten werden, wurde umfangreich beleuchtet. Durch diese "Kompaktlehrgänge" zur Feststellung der Sachkunde, in denen in wenigen Tagen die Themen der Kanalreinigung, Kanalinspektion, physikalischen Dichtheitsprüfung, Vorschläge zur Kanalsanierung und Arbeitssicherheit, nicht selten unerfahrenen Personen mit ausschließlich "handwerklicher Ausbildung" vermittelt werden, lässt einen Rückgang der Qualität erwarten.
Bisherige "Spezialisierungslehrgänge", in denen die einzelnen Themen intensiv und umfänglich behandelt werden und die mit einem zeitlichen Umfang mit insgesamt ca. 17 Tagen beziffert werden können, sind rückläufig, so der Geschäftsführer der SAG-Akademie GmbH. Die Frage der Auslegung, welche "handwerkliche Ausbildung" Anerkennung findet, um an einem Sachkundelehrgang teilzunehmen und in die Landesliste aufgenommen zu werden, zeichnet die Kontroverse zwischen Theorie und Praxis: "Hier müsse die handwerkliche Nähe zum Tätigkeitsfeld im Vordergrund stehen. Eine Zulassung von z.B. Bäckern oder Friseuren ist hiermit nicht gemeint", so Herr Dr. Mertsch. "Beispiele zu den Ausbildungsberufen sind im Runderlass klar beschrieben. Die Kammern, welche die Entscheidung zur Aufnahme von Sachkundigen in die Landesliste treffen, sind angehalten die Vorgaben des Runderlasses "richtig" zu interpretieren."
Herr Hoffmann verwies auf die Notwendigkeit dieser Spezialisierungslehrgänge für Mitarbeiter von Fachfirmen, durch die eine Erweiterung des Know-Hows und somit verbesserte Kundenberatung und eine Qualitätssteigerung im Hinblick auf die Arbeitsausführung in engem Zusammenhang stehen. Ebenso zeigte Herr Hoffmann die Vorteile einer "qualifizierten Arbeit" durch den Dienstleister auf. Folgeaufträge durch Qualität, Kundenbindung und Leistungstransparenz spiegelt die Vorgehensweise innovativer Unternehmen der heutigen Zeit wider und lassen dem Wort "Langfristigkeit" in der Unternehmens-Philosophie eine neue Bedeutung zukommen.
Einigkeit herrschte darüber, dass auch diejenigen Bildungsträger, welche entsprechende Sachkundelehrgänge anbieten, einer Qualitätsüberprüfung unterzogen werden müssen. Neben der SAG-Akademie GmbH sind derzeit weitere 12 Bildungsträger durch das Ministerium zugelassen. Mit großem Lob der Teilnehmer endete diese inhaltsreiche Vortragsreihe. Die aktive Teilnahme mit konstruktiven und kontroversen Diskussionen und Gesprächen bereicherte die Veranstaltung in besonderem Maße. Da aufgrund des Platzkontingentes viele Anmeldungen nicht berücksichtigt werden konnten, wird die SAG-Akademie GmbH die Veranstaltung wiederholen.
Die Notwendigkeit solcher "Diskussionsrunden" steht außer Frage, so Herr Koch. "Jede Möglichkeit zu Aufklärung, auch von Dienstleistern und Kommunalvertretern, muss wahrgenommen werden, um der durchaus nachvollziehbaren Unsicherheit bei der Umsetzung des § 61a entgegenzuwirken."
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