Güte sichern, Werte erhalten, Zukunft gestalten

16.01.2019

Was leistet RAL-Gütesicherung Kanalbau?

Gerade im Zusammenhang mit Bau und Sanierung unserer Abwassernetze hat das Thema Qualität herausragende Bedeutung, da entsprechende Investitionen üblicherweise auf eine sehr lange Nutzungsdauer ausgelegt sind.

Netzbetreibern ist bewusst, dass von einer fachgerechten Ausführung nicht nur die Umwelt, sondern auch Stadtkasse und Bürger profitieren – insbesondere bei mittel- bis langfristiger Betrachtung der Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsaspekte.

Wenn qualitätsbewusste Auftraggeber auf fachkundige und zuverlässige Planer und ausführende Unternehmen treffen, können entsprechende Maßnahmen in aller Regel in der notwendigen Qualität realisiert werden. Auftraggeber prüfen daher vor der Vergabe konsequent die Eignung der Bieter und Dienstleister besonders in Hinblick auf die Fachkunde.

Seitens der Auftragnehmer ist dieser Nachweis eindeutig durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A) gefordert. Hier heißt es, dass Bauleistungen an „fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu vergeben“ sind und die „Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit“ zu prüfen ist. Bei dieser Aufgabe kann der Auftraggeber auf das System der RAL-Gütesicherung Kanalbau zurückgreifen. Das System ist wirkungsvoll, vergaberechtlich geprüft und minimiert den Aufwand für alle Beteiligten.

Bietereignung obligatorisch

In der Gütegemeinschaft Kanalbau stimmen Auftraggeber und Auftragnehmer das zugehörige Anforderungsprofil für die fachliche Eignung der ausführenden Unternehmen regelmäßig gemeinsam ab. Die in Form der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 definierten Anforderungen richten das Augenmerk unter anderem auf die Erfahrung und Zuverlässigkeit des Unternehmens, die Qualifikation des Personals, die Beherrschung von Technik und Geräten, den Einsatz von Nachunternehmern und die Eigenüberwachung.

Die Anforderungen werden in Abhängigkeit der eingesetzten Verfahrenstechnik in unterschiedliche Beurteilungsgruppen unterteilt (z.B. „Gruppen AK3, AK2 oder AK1“ für Kanalbau in offener Bauweise, „Gruppen S“ für grabenlose Sanierung). Auftraggeber fordern die so definierte Eignung über die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961. Auftragnehmer weisen die Erfüllung der Anforderungen über das Gütezeichen Kanalbau bzw. einen entsprechenden Prüfbericht nach.

Fast 6.000 mal pro Jahr

Unternehmen, die das Gütezeichen Kanalbau führen, werden sowohl am Firmenstandort als auch auf den Baustellen von einem Prüfingenieur mit entsprechender einschlägiger beruflicher Erfahrung regelmäßig geprüft. In diesem Zusammenhang führen die von der Gütegemeinschaft Kanalbau beauftragten Prüfingenieure bei Gütezeicheninhabern jährlich etwa 6.000 Prüfungen vor Ort durch.

Werden hierbei Mängel festgestellt, kann auf Grundlage des Prüfberichtes und der Stellungnahme des Gütezeicheninhabers ein hierfür gewähltes und neutral zusammengesetztes Gremium (Güteausschuss) Ahndungen veranlassen, bis hin zum Entzug des Gütezeichens.

Transparent und vergabesicher

Auf diese Weise kann der Auftraggeber die Fachkunde der Bieter transparent, vergaberechtssicher und unaufwändig im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe prüfen. Bei konsequenter Anwendung der RAL-Gütesicherung wird sichergestellt, dass die künftigen Vertragspartner den mit der Maßnahme verbundenen technischen Anforderungen gerecht werden.

Fachkundige Unternehmen führen in Verbindung mit einer ebenso fachkundigen und vom Umfang angemessenen Bauüberwachung zum Werkerfolg.

In diesem Zusammenhang ist ein weiterer Aspekt der Gütesicherung erwähnenswert: Ausführende Unternehmen mit Gütezeichen Kanalbau führen bei ihren Maßnahmen eine Eigenüberwachung durch und bei Fragen des Auftraggebers bzw. Ingenieurbüros im Rahmen der Bauüberwachung können sich diese auch an den zuständigen Prüfingenieur des Güteschutz Kanalbau wenden.

Geprüfter Mustertext vorhanden

Vor diesem Hintergrund genießt das System Gütesicherung Kanalbau heute Vertrauen bei bundesweit mehr als 3.000 Vergabestellen. Diese machen das Anforderungsniveau RAL-GZ 961 bei ihren Vergaben zur Voraussetzung und prüfen die Erfüllung der Anforderungen z. B. über das Gütezeichen Kanalbau. Ein Mustertext zur Forderung der RAL-Gütesicherung Kanalbau steht  zum Herunterladen bereit. Er wird von Auftraggebern seit vielen Jahren überwiegend in der angebotenen Form als Eignungsanforderung im Vergabeverfahren verwendet.

Eignungsnachweis für Planer/Auftraggeber

Doch wie sieht es mit den anderen Beteiligten der Bau- oder Sanierungsmaßnahme aus? Für eine erfolgreiche Realisierung von Baumaßnahmen ist der Auftraggeber in aller Regel natürlich ebenso auf einen fachkundigen Partner für Ausschreibung und Bauüberwachung angewiesen. Folgerichtig steht daher auch für Ingenieurbüros ein abgestimmtes Anforderungsprofil zur Verfügung.

Büros, die die Erfüllung der Anforderungen RAL-GZ 961 nachgewiesen haben, führen ebenfalls das Gütezeichen Kanalbau. Analog zu der Prüfung der Bietereignung können Planer ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit belegen.

Qualität ist das Ziel

Ein funktionierendes Zusammenspiel zwischen Auftraggeber, Planer und ausführenden Unternehmen ist die Grundlage für die erfolgreiche Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Die Prüfung der Bietereignung auf Basis der RAL-Gütesicherung Kanalbau ist seit vielen Jahren in weiten Teilen des Bundesgebietes Standard. Mehr und mehr wird neben der fachlichen Eignung des Auftragnehmers auch die Eignung der Ingenieurbüros auf Grundlage der RAL-Gütesicherung Kanalbau geprüft.

Darüber hinaus profitieren die Fachleute von einem stetig wachsenden Qualifizierungs-Angebot der Gütegemeinschaft. Durch einen einfachen und oftmals kostenfreien Zugang zu Schulungen und Arbeitshilfen werden Qualifikation der Mitarbeiter und letztlich die Ausführungsqualität gefördert. Daher bietet die Gütegemeinschaft regelmäßig regionale Fachveranstaltungen sowie E-Learning-Kurse, Arbeitshilfen und Sammlungen „Technischer Regeln“ an.

Kontakt

RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau

Postfach 1369

53583 Bad Honnef

Deutschland

Telefon:

+49 2224 93840

Fax:

+49 2224 938484

E-Mail:

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