Demografischer Wandel und Abwasserentsorgung

30.09.2009

Abwasser-Fachleute diskutieren seit Jahren über die Auswirkungen des demografischen Wandels auf dem Land und den Wechsel vom Mehrgenerationen- zum Eingenerationenhaus. Ein Einfluss auf die Bemessungsgrundlagen von Kleinkläranlagen ist dringend notwendig und erkannt, jedoch zeitlich noch nicht absehbar!

Auch hat sich die Betriebsweise von ländlichen Gaststätten und Dorfgasthöfen geändert – aus täglichem Ganztagesbetrieb mit Vereinsveranstaltungen sind bundesweit Gaststätten mit Wochenendbetrieb und separaten Vereinsheimen geworden. Auch diese bekannten Fakten werden von einschlägigen Vorgaben an die Bemessung bisher ignoriert.

Gestiegene Ansprüche der Bevölkerung an sanitäre Einrichtungen machen auch vor Wochenendhäusern nicht halt. Die einschlägigen Gesetze verlangen unabhängig von der entstehenden Problematik die ordnungsgemäße Reinigung dieser anfallenden Abwässer. Den Fachmann lässt dies manchmal verzweifeln. Keine technische Regel gibt Vorgaben für den Bau solcher "Wochenendkläranlagen".

Mit dem Umweltbewusstsein steigt in unserer Bevölkerung auch der Wunsch nach stromsparenden Geräten und Maschinen. Bei vielen Kleinkläranlagen ist jedoch energiesparend lediglich mit luftreduziert gleichzusetzen. Die Begleiterscheinung ist mangelnde Betriebssicherheit und widerspricht dem vorrangigen Grundgedanken Gewässerschutz.

Als innovativer Hersteller von Kleinkläranlagen wollte die utp umwelttechnik pöhnl GmbH nicht auf die langwierige Änderung von Normen oder gesetzliche Vorgaben in Bezug auf den Energieverbrauch warten. In Zusammenarbeit mit dem Prüf- und Entwicklungsinstitut für Abwassertechnik an der RWTH Aachen wurde das klärofix® Baukastensystem um das Modul hydrocontrol® erweitert und geprüft. Die klärcontrol® Steuereinheit erkennt nun vollautomatisch alle wechselnden Betriebszustände und passt die Betriebsführung der Reinigungszyklen an. Erreicht wird höchste Betriebssicherheit bei höchster Energieeffizienz.

Die erforderlichen neutralen Prüfregularien bestimmte das renommierte Prüf- und Entwicklungsinstitut (PIA) – nicht aufgrund einer Norm sondern aufgrund eigener langjähriger Erfahrung mit der Prüfung von Kleinkläranlagen als EU weit anerkannte Prüfstelle "Notified Body". Neben einer "demografischen Unterbelastung" wurde der Betrieb einer Wochenendhauskläranlage simuliert. Für den nicht DIN gerechten Überlastfall musste die klärofix® Kleinkläranlage die strengen französischen Vorgaben des Veolia Abwasserkonzerns abarbeiten.

Das PIA bestätigte während aller Testphasen eine hohe Betriebssicherheit ohne erfolgte Wartungstätigkeiten.

Somit bringt der klärofix® der Firma utp umwelttechnik pöhnl GmbH mit der optionalen Ausrüstung hydrocontrol® als erste deutsche Kleinkläranlage den Nachweis der geprüften Reinigungsleistung im Bereich von 25% bis 200% der DIN EN 12566 Teil 3 Nennlast.

Da sich das hydrocontrol® System vollautomatisch an extrem unter- sowie überlastigen Betrieb anpasst, bietet es dem Planer eine hohe Sicherheit bei problematischen Aufgabenstellungen.

Sehr gute Erfahrungen konnten bereits bei gastronomischen Betrieben und Vereinsheimen gesammelt werden. Auch sind Gewerbebetriebe mit nicht kontinuierlichem Betrieb, wie Metzgereien und Hausschlachter oder Fischverarbeiter, bei unvorhergesehen Stoßbelastungen betriebssicher entsorgt.

Die Anforderungen an die dezentrale Kleinkläranlagentechnik haben sich geändert. Der demografische Wandel bringt geänderte Zulaufkriterien. Die klimapolitischen Entwicklungen fordern sparsamen Energieverbrauch. Gestiegen sind parallel die Anforderungen der Wasserwirtschaft an höchste Ablaufkriterien bei gleichzeitiger Betriebsicherheit. Mit dem hydrocontrol® Modul konnte das erprobte SBR Kleinkläranlagensystem klärofix® an die heutigen Erfordernisse angepasst werden.

Die Entwicklung und Erprobung der revolutionären Kleinklärtechnik erfolgte mit finanzieller und ideeller Unterstützung aus dem Technologieförderungs-Programm (BayTP) der bayerischen Staatsregierung.


Kontakt:
utp umwelttechnik pöhnl GmbH
Weidenberger Str. 2 - 4
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