Digitalisierung kontra verantwortliche Eigenkontrolle: Gehen Sie auf Nummer sicher!
06.11.2021
Digitale Monitoringsysteme können bei Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen die Eigenkontrollen und Wartungen vereinfachen und unterstützen, sie können jedoch nicht die Verantwortung ersetzen.
Die Digitalisierung macht auch vor Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nicht halt. Monitoringsysteme können die Eigenkontrollen und Wartungen an den Anlagen in der Handhabung vereinfachen und unterstützen, aber nicht die Verantwortung ersetzen.
Die normativen Anforderungen u. a. der DIN 1999-100 sind zu beachten. Regelungen zu Eigenkontrollen und Wartungen dienen der Anlagensicherheit und haben sich in der Praxis bewährt. Die verantwortungsvolle Sichtkontrolle ist jedoch unerlässlich, lapidar gesagt: Ein monatliches „Deckel auf, Deckel zu“, ist die beste Störfallvorsorge.
Monitoringsysteme
Es gibt Überwachungssysteme, die sowohl die Leichtflüssigkeits- als auch die Schlammschichtdicke permanent messen und automatisch in das digitale Betriebstagebuch übertragen. Echtzeitdaten stehen für Berichterstattung und Analyse zur Verfügung. Also keine fehlenden Eintragungen im Betriebstagebuch.
Per Fernabfrage kann ggf. von jedem internetfähigen Gerät über einen Server auf die Messdaten zugegriffen werden. Auch Störungen können angezeigt werden, die eine Inaugenscheinnahme der Abscheideranlage durch Öffnen der Schachtabdeckung erforderlich machen.
Neue abZ/aBG mit Monitoringsystem
In einzelnen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/allgemeinen Bauartgenehmigungen (abZ/aBG) sind Monitoringsysteme als Zusatzeinrichtung bereits mitgeregelt.
Die monatliche Sichtkontrolle im Rahmen der normativ vorgeschriebenen Eigenkontrollen kann durch das Monitoringsystem nicht grundsätzlich und nicht bei allen Anwendungen entfallen. Die diesbezüglichen, speziellen Anwendungsbereiche werden in den jeweiligen abZ/aBG konkret benannt.
In abZ/aBG „mit Zusatzeinrichtung Monitoringsystem“ wird explizit darauf hingewiesen, dass Maßnahmen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung durch einen „Sachkundigen“ durchzuführen sind. Wie diese verantwortliche, sachkundige Person sind auch die Anforderungen der DIN 1999-100, Abschnitte 5.6 und 12.5 von zentraler Bedeutung. Womit wir wieder beim Anfang dieses Artikels sind: Der Bedeutung des hohen Sicherheitsaspektes der normativen Regelungen und der Verantwortlichkeit.
Eigenkontrolle
Für die Eigenkontrolle gilt gem. vorgenannten abZ/abG z. B.:
Die Funktionsfähigkeit und der Zustand der Anlage sind u. a. durch folgende Maßnahmen zu kontrollieren:
- Systematische Messung und Erfassung der Lage des Sedimentspiegels und der Flüssigkeitsniveaus (Wasserspiegel und Betriebsflüssigkeitsspiegel)
- Automatische Ermittlung und Erfassung des Volumens der abgeschiedenen Flüssigkeit
- Automatische Warnung bei Erreichen der Speichermengen und bei außergewöhnlichen Betriebszuständen.
In Fall einer Warnung ist die Anlage in Augenschein zu nehmen und auf Auffälligkeiten insbesondere in den Zu- und Ablaufbereichen zu kontrollieren. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.
Betriebstagebuch
Die durch das Monitoringsystem automatisch erfassten Daten sind zu kontrollieren und vor allem sind die durchgeführten Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln und Störungen in einem elektronisch geführten Betriebstagebuch zu dokumentieren.
Alle erforderlichen Eigenkontrollen, Wartungen und Überprüfungen, die Entsorgung entnommener Inhaltsstoffe sowie die Beseitigung evtl. festgestellter Mängel mit deren Zeitpunkten und Ergebnissen sind in dem elektronischen oder in einem separaten Betriebstagebuch zu dokumentieren. [Quelle: DIBt abZ/aBG Z-83.6-64 u. Z-83.8-41] Letztlich ist also auch das Kontrollsystem zu kontrollieren. Die Verantwortung kann das Monitoringsystem nicht übernehmen.
Weitergehende Informationen
Die Mitgliedsfirmen der GET beraten Betreiber und Behörden gerne zum Einsatz von Monitoringsystemen bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und anderen Anlagen in den vom DIBt benannten möglichen Anwendungsbereichen. Auch gemäß RAL-GZ 968 zertifizierte Fachkundige sind beratend für einen sicheren Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen tätig.
Im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist „Deckel auf, Deckel zu“, d. h. die verantwortliche Sichtkontrolle letztlich unerlässlich, um wirklich „auf Nummer sicher zu gehen“.
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