Durchblick in der Grundstücksentwässerung: RSV stellt Informationsposter vor

30.07.2009

Die aktuelle Rechtslage zur Inspektion und Sanierung von Grundstücksentwässerungs-Anlagen erzeugt bundesweit Handlungsbedarf. Aktuell ist fundierte Information gefragt, denn die Frage "Was tun?" bewegt nicht nur die betroffenen Grundstückseigentümer, sondern auch die öffentlichen Abwassernetz-Betreiber. Vor allem, wenn sie, wie in Nordrhein-Westfalen, sogar gesetzlich zu Information und Beratung der Bürger verpflichtet sind. Als Hilfestellung bei dieser anspruchsvollen Aufgabe gibt es jetzt ein Informationsposter "Der Weg zur (rechts)sicheren Grundstücksentwässerung" das der RSV-Rohrleitungssanierungsverband am 9. Juli in Köln vorstellte.

Bundesweit sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, bis zum 31.12.2015 ihre Grundstücksentwässerungs-Systeme auf Dichtheit zu prüfen und bei Schadhaftigkeit sanieren zu lassen. So sieht es das Wasserrecht in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik vor. Hinter dieser abstrakt klingenden Verpflichtung steht für alle Beteiligten eine enorme technische und wirtschaftliche Herausforderung. Für den Betreiber einer privaten Abwasserleitung samt Schächten gilt es nicht nur, die Anlage fristgerecht in funktions- und umweltsicheren Zustand zu versetzen, sondern diese Aufgabe auch noch wirtschaftlich zu bewältigen. Während qualitativ ausreichende Untersuchungen meist für einige Hundert Euro zu haben sind, können es aber für die nachfolgende Sanierung defekter Anlagen im Einzelfall schnell ein paar Tausend Euro werden, je nach Länge und Schäden der Leitungen. Die Bürger stehen dabei vor dem Problem, dass Ihnen meist jegliche Sachkunde in der Thematik fehlt. Tiefste Unsicherheit und nicht selten eine konsequente Verweigerungshaltung sind die fast automatischen Folgen eines Informationsdefizits in dieser Frage. Eine weitere Folge ist, dass deutschlandweit auch unseriöse Anbieter mit Dienstleistungen über Land ziehen, die man oft kaum als solche bezeichnen kann.

Doch nicht nur der betroffene Grundstückseigentümer als "Endverbraucher" der Rechtslage findet sich in einem Wald von Fragezeichen wieder. Manchem Mitarbeiter eines Abwasserbetriebes geht es kaum besser, vor allem in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens, wo sie seit Anfang 2008 durch § 61 a Landeswassergesetz ausdrücklich verpflichtet sind, die fristgerechte Dichtheitsprüfung auf allen Grundstücken durchzusetzen, und die Betroffenen dazu auch kompetent zu informieren und zu beraten. Viele städtische Bedienstete entdecken in dieser Lage eigene Wissenslücken. Und praktisch alle Verantwortlichen stehen vor der Frage, wie diese Aufgabe bis 2015 -oder ggf. noch früher- organisatorisch zu bewältigen ist.

Dies haben sich auch die Mitglieder des Arbeitskreises Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) beim RSV gefragt. Die Antworten, die sie dabei gefunden haben, stellt der RSV jetzt in dem neuen Informationsposter "Der Weg zur (rechts)sicheren Grundstücksentwässerung" zur Verfügung. Das Poster im DIN A 1-Format, das der Verband am 09.07.2009 in Köln vorstellte, ist das jüngste Angebot des RSV im Spektrum eines umfassenden Pakets kompetenter und zeitnaher Fachinformationen, das unter anderem die derzeit 11 RSV-Merkblätter zu Fragen der Kanalsanierung beinhaltet.

Inhaltlicher Kern des neuen Posters sind zwei differenzierte Aufgaben-Listen für Netzbetreiber einerseits und Grundstücksbesitzer andererseits, die durch sechs auf einander folgende Phasen des Prozesses führen:
  • Veranlassungsphase
  • Informationsphase
  • Inspektions- und Prüfphase
  • Auswertungsphase
  • Sanierungsphase 
  • Vollzugsphase
Optisch flankiert werden die beiden synchron angeordneten Handlungsanweisungen durch Fotos, die zur Linken die Problematik defekter Grundstücksentwässerungen und die verfügbare Inspektionstechnik darstellen, rechts die technischen Möglichkeiten der Sanierung. Dabei reicht die Bandbreite vom Abhängen einer neuen Leitung unter der Kellerdecke über offenen und geschlossenen Neubau bis hin zu grabenlosen Sanierungsverfahren wie dem Schlauchlining.

Das RSV-Poster bietet einen komprimierten, auch für technische Laien nachvollziehbaren Überblick über Probleme und Lösungsmöglichkeiten in der Grundstücksentwässerung. Hier findet zum einen der Grundstücksbesitzer Orientierung. Zum anderen ist die Übersicht ein nützliches Medium, anhand dessen kommunale Berater dem Rat suchenden Bürger die organisatorischen und technischen Zusammenhänge verdeutlichen können, und gehört somit in die Büros jedes kommunalen Abwasserbetriebes. Zum Medienangebot des RSV in Sachen Grundstücksentwässerung gehört im Übrigen auch ein herunter ladbarer Vortrag zur Bürgerinformation.


Kontakt:
RSV Rohrleitungssanierungsverband e.V.
Dipl.-Ing. Horst Zech
Eidechsenweg 2
48911 Lingen (Ems)
Tel.: 05963 / 9810877
Fax: 05963 / 9810878
E-Mail: rsv-ev@t-online.de
Internet: www.rsv-ev.de

Kontakt

RSV Rohrleitungssanierungsverband e.V.

E-Mail:

rsv-ev@t-online.de

Internet:

Zur Webseite