DWA bedauert Scheitern des Umweltgesetzbuches

04.02.2009

Nachdem in der vergangenen Woche ein letzter Versuch der Einigung über das Umweltgesetzbuch nicht zu einem Durchbruch geführt hat, erklärte Bundesumweltminister Gabriel das Gesetzesvorhaben am vergangenen Sonntag (1. Februar 2009) für gescheitert.

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) bedauert, dass es der Politik nach intensiven Vorarbeiten nicht gelungen ist, eine Kodifikation des Rechts der Umwelt unter Einbeziehung eines bundeseinheitlichen Wasserrechts zu erreichen. Damit wurde eine große Chance vergeben, ein zersplittertes Rechtsregime unter Wahrung der Interessen der Länder anwenderfreundlich und leichter verständlich zu gestalten. Die Hoffnungen der Praxis ruhen nun auf einer zügigen und sachgerechten Neugestaltung des Wasser- und Naturschutzrechts auf Bundesebene.

Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien die Schaffung eines Umweltgesetzbuches (UGB) verabredet. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurden die verfassungsrechtlichen Weichen für ein UGB gestellt. Der Bund kann jetzt umfangreiche Regelungen auch im Wasser- und Naturschutzrecht treffen. Die DWA appelliert daher an die Politik, nach dem Scheitern des UGB noch in dieser Legislaturperiode ein den Bedürfnissen der Praxis entsprechendes einheitliches neues Bundeswasser- und -naturschutzrecht zu verabschieden. Mit ihren zahlreichen Fachleuten steht die DWA dafür zum Dialog bereit. 

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