Eine verlässliche Größe

03.03.2011

Baustelle Allgemein » Maßnahmen

Der Güteausschuss entscheidet neutral, fair und zuverlässig

Die Aufgabe der Gütegemeinschaft Kanalbau umfasst die kontinuierliche Beurteilung der Qualifikation von Unternehmen in Firmenbesuchen und unangekündigten Baustellenbesuchen sowie der Verleihung des RAL-Gütezeichens. Damit setzt die Gütegemeinschaft um, was Auftraggeber und Mitglieder fordern. Eine maßgebende Funktion bei dieser Aufgabe hat der Güteausschuss der Gütegemeinschaft. Der Güteausschuss ist das zentrale Organ zur Verwirklichung des Gütesicherungsgedankens. Dieses Gremium setzt sich aus Vertretern der Auftraggeber, Ingenieur-Büros und Auftragnehmer zusammen. Jeweils ein Vertreter der Auftraggeber und Ingenieur-Büros werden durch die DWA direkt benannt; die übrigen Mitglieder werden durch die Mitgliederversammlung der RAL-Gütegemeinschaft mit paritätischen Stimmen von Auftraggebern und Auftragnehmern gewählt.
 
Abgestimmte Anforderungen
Neutralität, Fairness und Zuverlässigkeit sind die entscheidenden Kriterien bei der Arbeit des Güteausschusses. Zu seinen Aufgaben gehört die Erstellung der Güte- und Prüfbestimmungen. Diese müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und sind in Anpassung an den technischen Fortschritt weiterzuentwickeln. Die Güte- und Prüfbestimmungen werden durch die Mitgliederversammlung bestätigt. Des Weiteren sind Gütezeichenanträge zu prüfen und die Verleihung und der Entzug des Gütezeichens einzuleiten sowie Ahndungsmaßnahmen bei Verstößen gemäß den Durchführungsbestimmungen dem Vorstand vorzuschlagen.
 
Grundlage hierfür sind die Baustellen- und Firmenbesuchsberichte. Ihre Anfertigung stellt höchste Anforderungen an die Organisation der Prüfungen und an die Personen, die mit dieser Aufgabe betraut sind. Deshalb werden die Prüfungen ausschließlich durch vom Güteausschuss beauftragte Prüfingenieure durchgeführt. Alle Berichte, die die Prüfingenieure anfertigen, werden dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft zur Beratung vorgelegt und von diesem in jedem Einzelfall bewertet. Dabei vertrauen Auftraggeber und Unternehmen auf Transparenz und ein einheitliches Anforderungsniveau. Deshalb ist die zentrale Bewertung der Prüfberichte durch ein neutrales und unabhängiges Gremium wie dem Güteausschuss maßgebend für das Anforderungsniveau der Gütesicherung. Ebenso wie die Unparteilichkeit – so-wohl in Bezug auf wirtschaftliche Aspekte als auch hinsichtlich der Interessensneutralität.
 
Abgestuftes System
Zurzeit überprüfen 27 Prüfingenieure die Qualifikation der Gütezeicheninhaber (AK1, AK2, AK3, VOD, VO,VMD, VM, VP, S.., I, R, D, G, ABS, ABV) durch unangemeldete stichprobenartige Baustellen- und regelmäßig durchgeführte Firmenbesuche. Bei festgestellten und dokumentierten Mängeln steht dem Güteausschuss ein abgestuftes System von Ahndungen zur Verfügung. Vier Ahndungsmöglichkeiten sieht die Satzung vor: Neben „Zusätzlichen Auflagen im Rahmen der Eigenüberwachung“ und einer „Vermehrung der Qualifikationsprü-fung“ sind das die „Verwarnung“ oder ein „Befristeter oder dauerhafter Entzug des Gütezeichens“. Bevor Ahndungsmaßnahmen gegen eine Firma beschlossen werden, kann diese Stellung zu den Feststellungen nehmen. Dies geschieht üblicherweise unmittelbar beim Firmen- bzw. Baustellenbesuch. Gemeinsam mit dem Bauleiter oder dem Polier werden die Mängel ausgewertet. Im Bericht des Prüfingenieurs wird die Stellungnahme des Unternehmens dokumentiert und dem Güteausschuss vorgelegt.
 
Rahmenbedingungen festgelegt
Die Arbeit des Güteausschusses trägt entscheidend dazu bei, dass Auftraggeber konsequent und wirtschaftlich die Prüfung der Bietereignung durchführen können. So werden die Voraussetzungen für eine fachgerechte Ausführung von Maßnahmen der Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen geschaffen. Fünf Mal im Jahr treffen sich die Teilnehmer zu den zweitägigen Sitzungen. Nicht nur deshalb erfordert die ehrenamtliche Arbeit im Güteausschuss ein hohes Engagement aller Beteiligten. 2010 hat der Güteausschuss 5.676 Vorgänge bearbeitet. 388 Ahndungen wurden verhängt und 162 Verwarnungen ausgesprochen. 23-mal wurde das Gütezeichen entzogen. Diese Arbeit findet Zustimmung bei Auftraggebern und Auftragnehmern. Das Fachgremium Güteausschuss und die Tätigkeit der Prüfingenieure stellen sicher, dass nicht Formalismus, sondern Fachkompetenz und intensive Kommunikation Grundlage der Gütesicherung sind.
 
Über die Zusammensetzung der Gremien, zum Beispiel des Güteausschusses, informiert die Internetseite www.kanalbau.com. Die Tätigkeit des Güteausschusses und der beauftragten Prüfingenieure – etwa die Anzahl der Firmen- und Baustellenbesuche und Ahndungen – wird jährlich ausführlich in der Broschüre Zahlen & Fakten dargestellt.
 

Kontakt

RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau

53583 Bad Honnef

Telefon:

02224/9384-0

Fax:

02224/9384-84

E-Mail:

info@kanalbau.com

Internet:

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