Es kommt Schwung in „die Sache Grundstücksentwässerung“

16.01.2013

Baustelle Allgemein » Maßnahmen

Heute ist es keine Frage mehr, dass in Bezug auf den Bau und die Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen eindeutiger Handlungsbedarf besteht. Tausende Kilometer privater Leitungsnetze existieren, die überprüft und gegebenenfalls saniert oder erneuert werden müssen, täglich werden neue gebaut.

Um den hier ausführenden Unternehmen einen Anforderungskatalog für die Mindestqualifikation und ein Angebot zur Gütesicherung machen zu können, und nicht zuletzt, um die Grundstückseigentümer vor der Beauftragung unseriöser Firmen zu schützen, gibt es seit Mai 2011 die RAL Gütesicherung Grundstücksentwässerung. Sie überwacht u.a. die einheitlichen Qualitätsstandards für die Herstellung, den baulichen Unterhalt, Prüfung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen, die in den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-GZ 968 niedergeschrieben sind.

Wer geprüft und Güte-gesichert arbeitet ...

Vergleichbar der Schwester-Institution im Kanalbau, der Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau, müssen die Unternehmen im Rahmen der Gütesicherung Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 ihre Erfahrung und Zuverlässigkeit anhand von Referenzen über diese Arbeiten im privaten Bereich nachweisen. Dazu muss ein entsprechender Antrag schriftlich an die Gütegemeinschaft Herstellung, baulichen Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerung e.V. - Güteschutz Grundstücksentwässerung (Geschäftsführung) gestellt werden, die diesen dann vorprüft: Gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen werden die Leistungen des Antragstellers gecheckt, gegebenenfalls der Betrieb besichtigt und/oder entsprechende Unterlagen angefordert und eingesehen.

Über das erzielte Prüfungsergebnis fertigt die Geschäftsstelle ein Zeugnis an, das sowohl dem Antragsteller als auch dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft zugestellt wird. Der mit der Prüfung dann Beauftragte muss sich vor Beginn seiner Prüftätigkeit legitimieren; die Prüfkosten trägt der Antragsteller.

… trägt das Gütezeichen RAL-GZ 968

Die Gütegemeinschaft Herstellung, baulichen Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungen e. V. – Güteschutz Grundstücksentwässerung verleiht an die Betriebe, die die Leistungen gemäß der Güte- und Prüfbestimmungen erbracht haben, auf Antrag das Recht, das Gütezeichen Grundstücksentwässerung zu führen.

Zwei Gemeinschaften – ein Ziel

Gütezeichenbenutzer des Gütezeichens Kanalbau (Gütesicherung RAL-GZ 961) mit den Beurteilungsgruppen AK 1, AK 2, AK 3, R, I und D erhalten auf Antrag nach Vorlage der entsprechenden Verleihungsurkunde das Gütezeichen Grundstücksentwässerung (Herstellung, baulicher Unterhalt, Sanierung und Prüfung) der entsprechenden Beurteilungsgruppe. Hierbei bestehen die folgenden Entsprechungen:

Gütezeichen Kanalbau
Beurteilungsgruppe
Gütezeichen Grundstücksentwässerung
Beurteilungsgruppe
AK 1
K-GE 1 und K-GE 2
AK 2
K-GE 1 und K-GE 2
AK 3 K-GE 1 und K-GE 2
R
R-GE
I
I-GE
D
D-GE
R, I und D G

Eine inhaltliche Prüfung kann entfallen.

Die Ersten: Bestanden und beurkundet

Von den knapp 20 laufenden Gütezeichenanträgen, die der Güteausschuss eingehend geprüft hat, ist die Erstprüfung bei bereits drei Unternehmen positiv ausgefallen. Der Vorstand der Gütegemeinschaft hat nun auf Vorschlag des Güteausschusses folgenden Unternehmen das Gütezeichen verliehen:

  • Universal Rohrreinigung & Kanalsanierung GmbH, Nürnberg
  • AKR Abfluss Kanal Rohrreinigungsservice aus Langgöns
  • KAPSAN Sanierungs-Technik GmbH aus Esslingen

Im kommenden Februar stehen weitere Anträge zur Beratung an.

Kontakt

Güteschutz Grundstücksentwässerung e.V.

Dirk Bellinghausen

Theodor-Heuss-Allee 17

53773 Hennef

Deutschland

Telefon:

+49 (0) 2242 / 872-226

Fax:

+49 (0) 2242 / 872-478

E-Mail:

bellinghausen@gs-ge.de

Internet:

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