Folgen des Krieges in der Ukraine für den Bau

06.05.2022

Infolge des Krieges in der Ukraine belasten massive Preissteigerungen und drohende Lieferengpässe die Bautätigkeit in Deutschland. Die Abgabe neuer Angebote ist Unternehmen kaum noch möglich.

Die Auswirkungen des von Russland geführten Krieges gegen die Ukraine treffen auch die Baustellen hierzulande: Gravierende Materialpreissteigerungen und drohende Lieferschwierigkeiten sind die Folge. Bereits jetzt ist ein signifikanter Anstieg der Preise bei dem vor allem im Straßenbau notwendigen Bitumen sowie bei Stahl erkennbar. Durch die Abhängigkeit zentraler Raffinerien von Lieferungen aus Russland droht ein Ausfall von bis zu einem Drittel der hiesigen Bitumenversorgung, mit entsprechenden Auswirkungen auf den deutschen Straßenbau. Darüber hinaus berichten Bauunternehmen über deutliche Preissteigerungen bei Stahl bzw. bei Stahlerzeugnissen. Rund 30 Prozent des Baustahls kommen aus Russland, der Ukraine und Weißrussland. Hinzu kommt der hohe Anteil von Roheisen (40 Prozent aus diesen Ländern) und diverser weiterer Rohstoffe, die für die Stahllegierung notwendig sind (Nickel 25 Prozent und Titan 75 Prozent).

Preissteigerungen im Stundentakt

„Die Materialpreise steigen täglich, teilweise im Stundentakt“, so Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Für viele Unternehmen werde es immer schwieriger, einzelne Bauproduktgruppen am Markt einzukaufen. „Bereits jetzt garantieren einzelne Baustofflieferanten keine Preise mehr, teilweise nehmen Lieferanten sogar keine Anfragen mehr entgegen. In laufenden Verträgen ist es für die Unternehmen kaum möglich, diese Preissteigerungen weiterzureichen, was zu einem großen wirtschaftlichen Risiko führen kann. Für neue Projekte kann es sogar dazu führen, dass die Unternehmen keine Angebote mehr abgeben können. Erste Anzeichen sind auf kommunaler Ebene zu beobachten“, so Müller weiter.

Wichtig sei, dass aufgrund dieser besonderen Lage faire, partnerschaftliche Lösungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern zum einen für mögliche Lieferprobleme und zum anderen für den Umgang mit den enormen Baumaterialpreissteigerungen gefunden werden. Nur so seien die Bauunternehmen auch weiterhin in der Lage, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Bund kommt Forderungen nach Preisgleitklauseln nach

Eine zentrale Forderung der Bauindustrie im Zusammenhang mit der für viele Bauunternehmen existenzbedrohenden Situation war die sofortige Einführung von Stoffpreisgleitklauseln auch für laufende Verträge, um alle wichtigen Bauaufgaben fortführen zu können. Hierauf hat der Bund mit einem Erlass vom 25. März 2022 reagiert. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat in diesem Erlass für kommende und laufende Bundesbaumaßnahmen und hier für bestimmte Produktgruppen die Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel vorgesehen. Damit soll ein nicht kalkuliertes Preisrisiko abgefangen und eine Vertragsanpassung zum Beispiel auch hinsichtlich der Ausführungsfristen erfolgen. Die jetzt vorliegenden Bestimmungen zur Stoffpreisgleitung sowie zu weiteren Fragen gelten für Auftraggeber des Bundes. Sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und sind bis zum 30. Juni 2022 befristet.

Derzeit ist noch offen, ob die Bundesländer – und vor allem die Kommunen – gleich lautende oder ähnliche Bestimmungen treffen werden. „Eine Umsetzung auch für privatrechtliche Verträge wäre ein wichtiges Signal für den Leitungsbau“, so rbv-Hauptgeschäftsführer Dieter Hesselmann. „Hier sollte man dem guten Beispiel der öffentlichen Hand folgen!“

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