Freihandelsabkommen dürfen Struktur der Wasserwirtschaft nicht beeinträchtigen
03.12.2013
BDEW zur Wasserwirtschaftlichen Jahrestagung 2013 in Berlin: Koalitionsvertrag mit grundsätzlich positiver Ausrichtung im Bereich der Wasserwirtschaft / Benchmarking-Projekte vorantreiben
"Die Verhandlungen der Europäischen Union über geplante Freihandelsabkommen dürfen nicht dazu führen, dass die kommunale Verankerung der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Deutschland beeinträchtigt wird. Die Wasserwirtschaft begrüßt deshalb ausdrücklich die Formulierung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, wonach bei einem solchen Freihandelsabkommen die hohen europäischen Standards beispielsweise im Verbraucherschutz weiter Geltung behalten müssen. Dies muss gerade auch für die Wasserwirtschaft Anwendung finden. Unsere hohen Umweltstandards und die strengen Anforderungen an die Wasserqualität müssen erhalten bleiben", sagte Wulf Abke, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser, heute bei der Eröffnung der Wasserwirtschaftlichen Jahrestagung 2013 in Berlin.
Mit Sorge sehe die Wasserwirtschaft das Vorhaben, im Zuge eines Freihandelsabkommens das Instrument eines Schiedsgerichtsverfahrens einzurichten. Ein solches Schiedsgericht soll darüber entscheiden können, ob es im Rahmen des Freihandelsabkommens unzulässige Handels-Barrieren gibt. Unternehmen könnten vor einem solchen Gericht zum Beispiel versuchen, die Europäische Union, einzelne EU-Mitgliedstaaten oder möglicherweise auch weitere staatliche Ebenen auf Schadensersatz zu verklagen, wenn ein Wirtschaftszweig nicht für den freien Handel mit den USA offen sei. "Einer solchen Möglichkeit muss im Bereich Wasser klar ein Riegel vorgeschoben werden, um die bewährten Strukturen nicht zu gefährden. Das europäische und deutsche Rechtssystem muss ohne Wenn und Aber seine Gültigkeit behalten. Wasser ist eben keine übliche Handelsware, wie schon die EU-Wasserrahmen-Richtlinie deutlich hervorhebt", betonte Abke.
Grundsätzlich in die richtige Richtung gehen nach Auffassung Abkes die Passagen, die der Koalitionsvertrag zur Wasserwirtschaft und zum Gewässerschutz enthält: "Die stärkere Betonung des Nachhaltigkeitsthemas ist zu begrüßen. Kritisch ist die Forderung nach einer Beendigung der landwirtschaftlichen Klärschlammverbringung zu sehen, da hierfür in weiten Teilen Deutschlands keine wirtschaftlichen Voraussetzungen existieren. Jetzt muss eine breite politische Diskussion mit den Flächenländern erfolgen, in denen dieser Verwertungspfad eine große Rolle spielt. Positiv zu bewerten sind die Aussagen zur Begrenzung bei der Flächen-Neuinanspruchnahme, zur zusätzlichen Berücksichtigung des Gewässerschutzes und zur Korrektur von Fehlentwicklungen beim Schutz von Gewässern vor Nährstoffeinträgen sowie Schadstoffen. Positiv ist auch die klare Betonung des Trinkwasser- und Gesundheitsschutzes beim Thema Fracking. Die Sicherheit der Ressource Trinkwasser darf nicht gefährdet werden." Vor dem Hintergrund der EU-Konzessionsrichtlinie sei besonders positiv hervorzuheben, dass die Wasserversorgung für die Koalitionäre als Daseinsvorsorge zum Kernbestand staatlicher Aufgaben gehöre. "Die Formulierung bietet den Kommunen vielfältige Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Art und Weise der Wasserversorgung", so der BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser.
Neben den Koalitionsverhandlungen nahm Abke auch das Thema Benchmarking in der Wasserwirtschaft in den Blick: "Das Benchmarking, also den Leistungsvergleich zwischen Unternehmen, wolle der BDEW weiter ausbauen. Die Benchmarking-Projekte haben sich in den Bundesländern erfolgreich entwickelt. Immer mehr Unternehmen der Wasserwirtschaft machen mit. Wir dürfen uns darauf aber nicht ausruhen, sondern müssen diese Leistungsvergleiche weiter fortführen. Hier gilt es aktiv noch mehr Teilnehmer zu gewinnen. Der BDEW empfiehlt seinen Mitgliedern die Teilnahme und unterstützt die Umsetzung", sagte der BDEW-Vizepräsident. Diejenigen Unternehmen, die an Benchmarking-Projekten teilgenommen haben, bewerteten dies als sehr positiv.
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