Grundstücksentwässerung ? quo vadis?

12.04.2010

Erfahrungen aus der kommunalen Praxis im Umgang mit Inspektion und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen stehen im Brennpunkt des 2. Deutschen Tages der Grundstücksentwässerung, der vom 5. - 6. Mai 2010 in den Dortmunder Westfalenhallen durch die Technische Akademie Hannover und das IKT Institut für Unterirdische Infrastruktur Gelsenkirchen ausgerichtet wird.

Dass die Veranstaltung nach erfolgreichem Start im Vorjahr nun unter dem Motto: "Grundstücksentwässerung - quo vadis?" auf zwei Tage erweitert wurde, spricht für sich und die ungebrochene Aktualität des Themas. Nach jahrelanger Stagnation und - vielfach fruchtloser - Diskussion nimmt das Thema Fahrt auf, nicht zuletzt in NRW, wo § 61a des Landeswassergesetzes eine zwingende Rechtslage geschaffen hat. Folgerichtig beschäftigen sich mehrere Konferenzbeiträge mit der Frage, wie man vor Ort tatsächlich mit den neuen Verbindlichkeiten umgeht, durch die nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch die Kommunen in die Pflicht genommen werden. Damit ist nicht zuletzt die an die Städte und Gemeinden gerichtete Pflicht angesprochen, in Sachen Dichtheitsprüfung aktiv zu informieren und zu beraten. Am Beispiel der Städte Köln, Dortmund und Rheda-Wiedenbrück wird deutlich, dass es ein breites Spektrum von Möglichkeiten gibt, diese Aufgabe adäquat zu lösen.

Doch was ist mit den anderen Bundesländern? Auch außerhalb Nordrhein-Westfalens ist künftig Bewegung zu erwarten: Teils durch eigene, bereits bestehende landesrechtliche Vorgaben, vor allem jedoch durch das am 1. März 2010 in Kraft getretene Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. § 60 WHG sieht nicht nur vor, dass bundesweit alle privaten Abwassersysteme nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bauen, zu betreiben und instand zu halten sind. In Absatz 2 wird erstmals ausdrücklich die Sanierung defekter Anlagen gefordert. Wie man damit in Hessen, Schleswig-Holstein und Bayern umgeht, ist am ersten Veranstaltungstag zu erfahren. Interessant wird dabei vor allem sein, wie sich das Landesrecht vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Neupositionierung des Wasserhaushaltsgesetzes im System der konkurrierenden Gesetzgebung weiterentwickelt.

Die anstehenden Verpflichtungen bringen für die Betroffenen fallweise ganz erhebliche Belastungen mit sich. Da macht es Sinn, wenn sich ein ganzer Vortragsblock auf dem 2. Deutschen Tag der Grundstücksentwässerung mit der Frage auseinander setzt, wie man die Aufgabe unter den Aspekten von Sozialverträglichkeit und Verbraucherschutz handhabt - wobei mit Verbraucherschutz nicht zuletzt die Sicherung von Ausführungsqualität und der Schutz vor unseriösen Dienstleistungsanbietern angesprochen ist. Zu den strategisch wichtigsten Dienstleistern auf dem Grundstück gehören zweifellos beratende Ingenieurbüros, auch wenn sich diese Einsicht noch nicht flächendeckend durchgesetzt hat. Unterschiedliche Modelle des Ingenieureinsatzes werden in Dortmund ebenso diskutiert wie die Frage, welche unterschiedlichen Leistungen auf dem Grundstück überhaupt von privaten Dienstleistern abgefragt werden.

Zu den wichtigsten Betroffenen der Rechtslage zur Dichtheitsprüfung und Sanierung gehören naturgemäß gewerbliche Liegenschaftsbesitzer. Auch ihre Position findet deshalb auf dem 2. Deutschen Tag der Grundstücksentwässerung umfassend Gehör. Mehrere Unternehmens- und Verbandsvertreter werden erläutern, wie sich die Pflicht zur Dichtheitsprüfung aus der Sicht der Wohnungswirtschaft darstellt. Im Übrigen erschöpft sich das Fachmeeting nicht in einer reinen Vortragsveranstaltung, sondern wird durch eine umfangreiche Begleitausstellung abgerundet, in deren Rahmen Fachunternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen rund um die Instandhaltung der Grundstücksentwässerung präsentieren können. Interessierte Firmen werden gebeten, mit der TAH Kontakt aufzunehmen.


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