Gütegemeinschaft Kanalbau: Stichwort Grundstücksentwässerung - Informationen für öffentliche und private Auftraggeber
03.03.2009
Die Gütegemeinschaft Kanalbau nahm in diesem Jahr zum dreizehnten Mal als Aussteller am Oldenburger Rohrleitungsforum teil. Bei dem vom Institut für Rohrleitungsbau (iro) an der Fachhochschule Oldenburg durchgeführten Meeting handelt es sich um eine Informationsbörse allerersten Ranges – demzufolge ist die Teilnahme für den Güteschutz Kanalbau Pflicht. Egal, ob es um die Informationen oder die Betreuung von Gütezeichen-Inhabern oder den Kontakt zu Interessenten geht. Vor Ort kann in einer persönlichen Atmosphäre diskutiert und Überzeugungsarbeit geleistet werden. Zudem trägt die Gütegemeinschaft mit Fachbeiträgen zur Diskussion in den Vortragsveranstaltungen bei.
Politisch hochaktuell
Weitere Schwerpunktthemen in den Fachvorträgen und bei den Diskussionen an den Messeständen: Der Umgang mit Grundwasser beim Rohrleitungsbau und die politisch hochaktuelle Frage der Grundstücksentwässerung. Gerade das letztgenannte Thema sorgt zunehmend für Gesprächsbedarf: Das stellten auch die Mitarbeiter der Gütegemeinschaft Kanalbau in den Diskussionen mit den Besuchern fest. Der 31.12.2015 – ein Stichtag, den sich alle privaten Liegenschaftsbesitzer in Deutschland mit dem Rotstift markiert haben sollten – rückt unaufhaltsam näher. Bis zu diesem Datum ist nach DIN 1986-30 in Verbindung mit § 18 b Wasserhaushaltsgesetz bundesweit eine Dichtheitskontrolle sämtlicher Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte durchzuführen. Für Leitungen und Schächte, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, endet die Frist sogar deutlich früher. Interessant in diesem Zusammenhang ist der Umstand, "dass die in mehreren Ländern erlassenen Eigenkontroll- oder Selbstüberwachungs-Verordnungen für Abwasserkanäle gerade private Grundstücke als Regelungsgegenstand außen vor lassen", so ein Referent in seinem Vortrag zum Thema "„Rechtsgrundlagen und Regelwerke zur Grundstücksentwässerung". "Das Landesrecht bietet derzeit keine einheitliche Handlungsgrundlage für die Instandhaltung der Grundstücksentwässerung – in den meisten Länder gar keine", so der Redner weiter. Eine Ausnahme sei das Land Nordrhein-Westfalen, wo man mit dem § 61a LWG NW einen anderen Weg beschreite. Allerdings würden hier durch die Rechtsregelungen insbesondere die Gemeinden in mehreren Punkten in die Pflicht genommen. Ansonsten gilt: Die Betreiberpflichten nach dem Wasserrecht (§ 18b WHG) richten sich unmittelbar an die "Anlagenbetreiber" und setzen keine spezielle Aufforderung einer Kommune voraus. Wer den Stichtag versäumt, betreibt seine Anlage nicht nach den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" und verstößt damit gegen § 18 b des Wasserhaushaltsgesetzes. Deshalb besteht Handlungsbedarf. Tausende Kilometer privater Leitungsnetze müssen überprüft werden. Die Tiefbauarbeiten sollen fachgerecht ausgeführt werden und möglichst kostengünstig sein. Ein Anliegen, bei dem die Qualifikation der Bieter eine große Rolle spielt. Der private Auftraggeber hat bei der Suche nach fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Bietern die Qual der Wahl. Detaillierte Anforderungen sind Grundlage für den Nachweis der Qualifikation, z.B.: "Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind zu erfüllen. Für die jeweiligen Anwendungsbereiche, z.B. Reinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung, steht das Gütezeichen Kanalbau in den Beurteilungsgruppen R, I, D und G zur Verfügung. Unter www.kanalbau.com sollte und kann sich jeder Auftraggeber – auch der private – leicht davon überzeugen, ob der jeweilige Bieter tatsächlich das Gütezeichen Kanalbau besitzt. Auch ein Anruf bei der Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft bringt die erforderliche Gewissheit.
Kontakt:
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Postfach 1369
53583 Bad Honnef
Tel.: 02224/9384-0
Fax: 02224/9384-84
E-Mail: info@kanalbau.com
Internet: www.kanalbau.com
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