Gütegesicherte Ausschreibung und Bauüberwachung

17.09.2012

Der Neubau oder die Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen erfordern ein ganz spezielles Know-how. Auf Seiten von Auftraggebern und Bauüberwachern ebenso wie auf Seiten der ausführenden Unternehmen. Eine Kanalbau- oder Sanierungsmaßnahme kann nur dann gelingen, wenn das nötige Fachwissen vorhanden ist, und wenn Auftraggeber, Ingenieurbüros und Auftragnehmer Hand in Hand zusammenarbeiten.

Politik, Wirtschaft sowie Institutionen und Verbände weisen seit vielen Jahren darauf hin, dass der dauerhaften Dichtheit von Abwasserleitungen und -kanälen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Es liegt im Interesse aller, dass Abwasserleitungen und -kanäle von erfahrenen und zuverlässigen Fachleuten geplant, gebaut oder saniert werden. Aus diesem Grund wurde die Gütesicherung RAL-GZ 961 eingeführt, um eine kontrollierte Selbstverpflichtung der Unternehmen und eine Steigerung der Zuverlässigkeit zu erreichen. Im Fokus steht dabei der Zustand unserer Kanalisation. Erfahrung und Zuverlässigkeit sind Grundlagen für Planungs- und Ausführungsqualität und somit für die Langlebigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leitungsinfrastruktur.
 
Qualität und Funktion von Abwasserleitungen und -kanälen werden bestimmt durch die Bauausführung auf Grundlage einer fachgerechten Ausschreibung und Bauüberwachung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ausführende Unternehmen belegen ihre Qualifikation mit einem Gütezeichen zu einer oder mehreren Beurteilungsgruppen in den Bereichen Offener Kanalbau (AK3, AK2, AK1), Vortrieb (VP, VM, VMD, VO, VOD), Sanierung (S), Inspektion (I), Reinigung (R) und Dichtheitsprüfung (D). Firmen, die diesen Nachweis führen, erfüllen die von Auftraggebern, Ingenieur-Büros und Auftragnehmern gemeinsam definierten Mindestanforderungen an die Qualifikation.
 

Gleiche Spielregeln für alle

Allerdings: Was für die Auftragnehmerseite gilt, sollte auch auf Seiten des mit Ausschreibung und Bauüberwachung befassten Ingenieurbüros selbstverständlich sein. Der Planer hat unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass die richtigen Verfahren vor Ort nach den Regeln der Technik eingesetzt werden. Wenn also von den ausführenden Unternehmen Nachweise zur Qualifikation gefordert werden, ist es nur konsequent, dass auch ausschreibenden und bauüberwachende Stellen Ihre Qualifikation nachweisen – eine Meinung, die sich in der Branche und bei den beteiligten Baupartnern mehr und mehr durchsetzt.
 
Folgerichtig hat der Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau – er ist das zentrale Organ zur Verwirklichung des Gütesicherungsgedankens und setzt sich aus Vertretern der Auftraggeber, Ingenieurbüros und Auftragnehmer zusammen – auf Initiative der Mitgliederversammlung in den letzten Jahren sukzessive Gütezeichen für die fachtechnische Eignung von Organisationen geschaffen, die mit der Ausschreibung und Bauüberwachung von Maßnahmen beauftragt sind.
 

Konsequent umgesetzt

Konsequent wurde die Ingenieurleistung im Bereich Ausschreibung (A) und Bauüberwachung (B) im offenen Kanalbau (AK), bei grabenlosem Einbau (V) und der grabenlosen Sanierung (S) von Abwasserleitungen und -kanälen als Beurteilungsgruppen ABAK, ABV und ABS in die Güte- und Prüfbestimmungen aufgenommen. Auftraggeber und Ingenieurbüros dokumentieren damit besondere Erfahrung und Zuverlässigkeit der Organisation und des eingesetzten Personals. Etwa durch entsprechende Referenzen und ein Managementsystem zur Fehlerminimierung. Die Qualifikation des eingesetzten Personals wird über Zeugnisse nachgewiesen.
 
Mit der Verleihung des Gütezeichens Kanalbau der Beurteilungsgruppen ABAK, ABV und ABS verfügt ein Ingenieurbüro über einen Eignungsnachweis von neutraler und anerkannter Seite. Die Verleihung des Gütezeichens signalisiert die Erfüllung der gemeinsam von Auftraggebern, Ingenieurbüros und Auftragnehmern definierten Eignungskriterien. Vor Vergabe entsprechender Leistungen gemäß Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) prüft der Auftraggeber, ob die entsprechenden Organisationen die Eignungskriterien erfüllen – hierzu zählen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Der Nachweis kann auf Grundlage der Gütesicherung RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppen ABAK, ABV und ABS, erbracht werden.
 

Schritt für Schritt

Die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure prüfen und bestätigen dem Antragsteller die Erfüllung der Eignungskriterien für Ausschreibung und Bauüberwachung regelmäßig einmal pro Jahr. Zu den gemeinsam zwischen Auftraggebern, Ingenieurbüros und Auftragnehmern definierten Anforderungen gehören besondere Erfahrungen, Zuverlässigkeit, Personal & Schulungen sowie Sicherheitsausstattung. Besondere Erfahrungen der Organisation bzw. des eingesetzten Personals werden durch Belege über entsprechende Tätigkeiten nachgewiesen. Die Zuverlässigkeit der Organisation wird durch Vorlage eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems zur Fehlerminimierung, die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals durch Vorlage entsprechender Referenzen (z.B. Zeugnisse) nachgewiesen.
 
Ebenso geprüft wird, ob die Organisation über Verantwortliche in angemessener Zahl entsprechend dem jeweiligen Auftragsumfang mit erfolgreicher dreijähriger Tätigkeit in Ausschreibung und Bauüberwachung sowie über Fachpersonal in angemessener Zahl entsprechend dem jeweiligen Auftragsumfang verfügt. Der Nachweis der Fachkunde wird durch Vorlage geeigneter Schulungsnachweise erbracht. Regelmäßige Schulungen zur Aufrechterhaltung der Qualifikation werden wahrgenommen. Zum Punkt Sicherheitsausstattung gehört eine persönliche Schutzausrüstung entsprechend den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln und der Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen.
 

Vorteile für alle

Mit der Verleihung eines Gütezeichens Kanalbau der Beurteilungsgruppen ABAK, ABV und ABS verfügt eine Organisation über einen Eignungsnachweis von neutraler und anerkannter Seite, verliehen von einem System, das gleichzeitig über größtmögliche Transparenz verfügt. Über die Zusammensetzung der Gremien, zum Beispiel des Güteausschusses, informiert die Homepage www.kanalbau.com. Der Güteausschuss der RAL-Gütegemeinschaft ist das Gremium, das die Güte- und Prüfbestimmungen unter Mitwirkung der öffentlichen Auftraggeber weiterentwickelt. Die Tätigkeit des Güteausschusses und der beauftragten Prüfingenieure – etwa die Anzahl der Firmen- und Baustellenbesuche und Ahndungen – wird jährlich ausführlich in einer Broschüre (Zahlen & Fakten) dargestellt. Diese steht ebenso auf der Homepage zum Herunterladen bereit, wie umfangreiches Informationsmaterial zu den Themen „Eigenüberwachung“ oder „Regelwerke“. Die Gütegemeinschaft bietet Erfahrungsaustausche für Auftraggeber und Auftragnehmer sowie ein flächendeckendes Angebot von Weiterbildungsmöglichkeiten an. Über die Suchfunktionen auf der Website werden Gütezeicheninhaber schnell von potentiellen Auftraggebern gefunden.

Kontakt

RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau

Postfach 1369

53583 Bad Honnef

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