Gute Karten bei der Vergabe: Auftraggeber und Ing.-Büros setzen auf Qualifikation
07.06.2004
Die 17. Mitgliederversammlung der RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau fand in diesem Jahr in Bremen statt. Wahlen zu Vorstand und Güteausschuss standen im Mittelpunkt der Veranstaltung, ebenso wie die Berichte des Vorsitzenden der Gütegemeinschaft, des Obmanns des Güteausschusses, des Beiratsvorsitzenden und des Geschäftsführers. Alle Redner brachten ihr Hauptanliegen auf einen gemeinsamen Nenner: Im Sinne eines fairen Wettbewerbs darf es keine Vergabe ohne Qualifikationsnachweis geben. Forderung nach Qualifikation bei der Auftragsvergabe, VOB-gerechte Wertung der Angebote, Kontrolle der Leistungen durch Auftraggeber und Ing.-Büros sowie Ahndungen bei Verstößen lauten die übergeordneten Ziele aller an der Gütegemeinschaft beteiligten Gruppen.
Im vergangenen Jahr erhöhte sich die Zahl der Mitglieder von 2 408 auf 2 490. "Und das trotz der anhaltend schlechten (bau-)wirtschaftlichen Lage", wie der Vorstandsvorsitzende Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. C.-F. Thymian in seiner Begrüßungsrede feststellte. "Wenn alle Auftraggeber konsequent Qualifikationsnachweise fordern würden, wie sie in der RAL-Gütesicherung GZ 961 definiert sind", so Thymian weiter, "wäre es um die Qualität unseres Kanalnetzes besser bestellt." Auftragnehmer wollen sich mit dem Qualifikationsnachweis Gütezeichen Kanalbau von unqualifizierter Konkurrenz abheben. Auftraggeber nutzen den Qualifikationsnachweis als Voraussetzung bei der Vergabe von Aufträgen und die Eigenüberwachung als Grundlage der Bauüberwachung. Diese Vorgehensweise trägt entscheidend dazu bei, dass qualitativ hochwertige und langlebige Kanalnetze entstehen. Das unterstrich Jens Eckhoff, Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Senat der Freien Hansestadt Bremen, in seiner Festrede. "Neu verlegte Kanäle müssen eine Qualität aufweisen, die den von uns geforderten Anforderungen entspricht," so Eckhoff. Für den Bremer Senator stellt Kanalnetzbetreibung eine Art Generationenvertrag dar. "Generationsvorsorge hat nicht nur eine soziale, sondern auch eine technische Komponente", so Eckhoff weiter, der "die Stadtentwässerung als zentrale kommunale Aufgabe für ein funktionierendes Gemeinwesen" versteht.
Qualifikationsnachweis als Trumpfkarte
Bei der Gütesicherung Kanalbau handelt es sich um ein neutrales und einvernehmlich installiertes System, zu dem sich Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam bekennen. Auftraggeber prüfen, ob die Auftragnehmer die erforderlichen Qualifikationen besitzen. Das ist die Forderung der VOB, DIN EN 1610, des ATV-DVWK-Arbeitsblattes A 139, der Eigenkontrollverordnungen bzw. der Selbstüberwachungsvorschriften der Länder. "Auch die von manchen Auftragnehmern kritisierten Kontrollen sind wichtig", betonte Dipl.-Ing. Rüdiger Prestinari, Obmann des Güteausschusses. Er ist der Meinung, "dass Überprüfungen wesentlich zur Stärkung der Glaubwürdigkeit der Gütesicherung Kanalbau beitragen." Ahndungen von Verstößen sind notwendig, um die Qualität auf den Baustellen zu verbessern. Mängel sind aufzudecken und anzusprechen. Mängel in der Bauausführung werden vom Vorstand auf Vorschlag des Güteausschusses geahndet. Ahndungen reichen von zusätzlichen Auflagen bei der Eigenüberwachung über Vermehrung von Fremdüberwachungen und Verwarnungen bis zum Entzug des Gütezeichens. Durch solch konsequente Vorgehensweise werden die Unternehmen, die sich an die Spielregeln halten, vor den so genannten schwarzen Schafen geschützt. Dieser Gedanke findet immer mehr Zustimmung bei Auftraggebern und Auftragnehmern. "Wir haben gemeinsam vieles erreicht", zog der Geschäftsführer der Gütegemeinschaft, Dr.-Ing. H. Friede, ein positives Fazit. "Es wurde umgesetzt, was Auftraggebern, Bauunternehmen und Ingenieurbüros nutzt. Ein System, das nicht auf Bürokratismus basiert, sondern auf Verständnis, guter Zusammenarbeit und intensiver Kommunikation."
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