Hohes Schutzniveau beim Grundwasser nicht verwässern - Weiterer Handlungsbedarf auf EU-Ebene erforderlich

04.08.2005

Anlässlich der Beratungen zur EU-Grundwasserrichtlinie im EU-Ministerrat fordert der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), das bereits bestehende Schutzniveau der alten Grundwasserrichtlinie nicht abzuschwächen. „Grundwasser ist die wichtigste Ressource unserer Wasserversorgung. Die jetzige Novelle unterläuft das bisherige Schutzniveau, schafft ungleiche Verhältnisse in Europa und widerspricht auch dem in der Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Verschlechterungsverbot“, so BGW-Vizepräsident Dr. Peter Rebohle. Verschmutztes Grundwasser führe zu einem erhöhten Aufbereitungsaufwand und damit zu Kostenbelastungen für den Kunden. Rebohle fordert klare Vorgaben zur Verhinderung bzw. Begrenzung des Eintrages von Schadstoffen für alle Verursacher. Die zahlreichen Ausnahmen für die Landwirtschaft im aktuellen Ministerratsdokument seien nicht nachvollziehbar. So sollen die Zeithorizonte zur Erreichung des guten Zustandes nicht für Einträge aus der Landwirtschaft gelten.

Die Ergebnisse der letzten Sitzung des  EU-Ministerrats fallen damit deutlich hinter das Votum des Europaparlaments vom Frühjahr 2005 zurück. Die EU-Grundwasserrichtlinie wird Anfang 2006 in einer 2. Lesung nochmals vom Europaparlament beraten. Um europaweit einen flächendeckenden Grundwasserschutz zu erreichen, hat der BGW einen einheitlichen Grenzwert von 0,5 µg/l für die Gesamtsumme an Pestiziden im Grundwasser gefordert. Der BGW begrüßt, dass nach dem Europaparlament nun auch der EU-Ministerrat diesen zusätzlichen Grenzwert bestätigt hat.

"Wir sehen im Rahmen der Novellierung der EU-Grundwasserrichtlinie die Chance, bestehende Lücken im Grundwasserschutz in Europa zu schließen. Allerdings dürfen derzeit bereits geltende Standards in keiner Weise abgeschwächt werden. Auch weiterhin muss das Vorsorgeprinzip eindeutige Priorität gegenüber einer nachträglichen Reparatur im Wasserwerk haben", so der BGW-Vizepräsident weiter.

Weitere Informationen:
Marian Rappl
Tel.: 030 28041-525
Fax: 030 28041-425

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