In Schweich ohne Alternative – Anforderungsprofil Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 einmalig

13.01.2012

In den letzten 20 Jahren hat sich die Ausführungsqualität im Kanalbau erheblich verbessert und daran hat die 1989 gegründete Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 einen entscheidenden Anteil – hierin sind sich Dipl.- Ing. (FH) Harald Guggenmos, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Schweich und Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Thelen, Geschäftsführer der L. Elenz GmbH & Co. KG, einig.

Vor allem die positiven Erfahrungen der letzten Jahre haben nach Aussagen von Guggenmos wesentlich zu dieser Beurteilung beigetragen: Die sorgfältige Einhaltung der Regeln der Technik, die Gütesicherung durch Eigenüberwachung und damit die Qualität der Kanäle konnten in gemeinsamer Entwicklung mit den beteiligten Unternehmen kontinuierlich aufund ausgebaut werden. Die rheinland-pfälzische Verbandsgemeinde ist 2004 als 2.500tes Mitglied der Gütegemeinschaft Kanalbau beigetreten. Seit Januar 2005 ist die Forderung nach RAL-Gütesicherung in den Ausschreibungstexten verankert. Seitdem finden nur noch Bauunternehmen bei den Submissionen für Kanalbauarbeiten Berücksichtigung, die die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Qualitäts- und Gütesicherung bestehend aus Eigenüberwachung und unabhängiger Kontrolle nachweisen können.
 
Gezielte Aufklärungsarbeit
 
„In der Anfangsphase haben wir die in Frage kommenden Firmen der Region mit einem Schreiben über die geplante Einführung der Gütesicherung informiert“, erinnert sich Guggenmos. Auch daran, dass die Bauunternehmung Elenz von Anfang an den Gütesicherungsgedanken mitgetragen hat. Bei anderen war die Reaktion durchaus etwas zögerlicher. Manche befürchteten vor allem zusätzliche Kosten und einen immer größer werdenden Wettbewerbsdruck, doch mit gezielter Aufklärungsarbeit, an der auch Dipl.-Ing. Hans-Willi Bienentreu, einer der vom Güteausschuss der RAL-Gütegemeinschaft beauftragten Prüfingenieure beteiligt war, konnten diese Vorurteile abgebaut werden. „Nach und nach hätten sich dann immer mehr Firmen auf das Instrument Gütesicherung Kanalbau eingelassen, dass vor allem dann besonders gut funktioniere, wenn es von allen Beteiligten gemeinsam getragen und gelebt wird,“ darin stimmen Guggenmos und Thelen überein.
 
Etwas mehr als 25.000 Einwohner zählen heute zur Verbandsgemeinde Schweich, die aus 17 Ortsgemeinden und der Stadt Schweich besteht. Die Abwasserbeseitigung ist in den Entsorgungsbereich Naurath/E. sowie die Abwassergruppen Leiwen und Schweich eingeteilt. Jeder Entsorgungsbereich verfügt über eine Kläranlage. Das in der Verbandsgemeinde Schweich anfallende Abwasser – rund 1,2 Mio. m3 im Jahr – wird zu nahezu 99% in modernen mehrstufigen vollbiologischen Kläranlagen so gereinigt, dass es den Gewässern unbedenklich wieder zugeleitet werden kann. Neben den Kläranlagen werden 44 Regenentlastungsbauwerke und 30 Pumpwerke betrieben. Das Kanalnetz mit mehr als 9.300 Hausanschlüssen umfasst ca. 50 km Hauptkanäle und über 170 km Ortskanäle. Entwässert wird überwiegend im Mischsystem. In neueren Baugebieten und den meisten Gewerbegebieten ist ein Trennverfahren installiert. Das Kanalnetz der Verbandsgemeinde befindet sich nach Aussage von Werksleiter Guggenmos in einem der Nutzungsdauer entsprechenden Zustand. Im Zuge der Umsetzung der Bestimmungen der in Rheinland-Pfalz für Abwasseranlagen gültigen Eigenüberwachungsverordnung (EÜVOA) wird nach wie vor vieles saniert oder neu gebaut. Dabei werden öffentliche Mittel verantwortungsvoll und weitsichtig investiert um die Betriebs- und Unterhaltskosten auf Dauer zu senken. Hierzu zählt bei der Ausschreibung von Bauleistungen unter anderem eine konsequente Anwendung des Instrumentes Gütesicherung Kanalbau als Anforderungsniveau bei der technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde. „Unternehmen, welche die geforderten Nachweise für die einschlägige Eignung nicht erbringen können, werden im Vergabeverfahren ausgeschlossen“, erklärt Prüfingenieur Bienentreu. „Das entspricht einer VOB-konformen Wertung der Angebote und ist Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Ausführung. Nur so haben Unternehmen die Chance, Aufträge zu vernünftigen Preisen und in der gewünschten Qualität anzubieten. Eine Entwicklung, von der nicht nur die Baupartner profitieren, sondern auch die Umwelt und die Infrastruktur.“
 
Qualität setzt sich durch
 
Fakt ist: Wenn alle Bieter in gleicher Weise die Erfüllung von Mindestanforderungen an Qualifikation und technische Leistungsfähigkeit nachweisen, wird zum Beispiel dem Auftraggeber die Bewertung der Eignung eines Bieters wesentlich erleichtert. Doch nicht nur Auftraggeber und Bürger profitieren davon, wenn sich im Kanalbau ein solides Qualitätsniveau durchsetzt. Auch die Kanalbau-Unternehmen haben einen Nutzen davon, wenn bei Ausschreibungen nicht nur der Preis als Entscheidungskriterium im Vordergrund steht. Das sieht auch Elenz-Geschäftsführer Thelen so: „Mit einem neutralen Nachweis unserer Eignung für die Durchführung eines Auftrags distanzieren wir uns von den so genannten Schwarzen Schafen, die schlechte Leistungen zu Dumpingpreisen anbieten. Zudem entstehen bei einer fachgerechten Ausführung zu auskömmlichen Preisen erfahrungsgemäß weniger Mängelansprüche. Dadurch haben Auftraggeber weniger Aufwand vor Ablauf der Verjährungsfrist und Unternehmer weniger Mängelbeseitigungsleistungen auf eigene Kosten zu erbringen. Außerdem steht die Forderung nach RAL-Gütesicherung letztendlich auch für einen fairen Wettbewerb, wenn alle Bieter unter den gleichen Rahmenbedingungen und von der gleichen Startlinie ins Rennen um den Auftrag gehen.
 
Permanentes Lernen
 
Die Bauunternehmung Elenz wurde 1940 von Leo Elenz in Trier gegründet. 1963 trat der heutige geschäftsführende Gesellschafter Dipl.-Ing. (FH) Franz Görtz in das Unternehmen ein. Auf seine Initiative hin wurden weitere Arbeitsgebiete – speziell im Kanalbau – erschlossen. Gleichzeitig hat sich das Unternehmen mit dem Qualitätsanspruch der RALGütesicherung GZ 961 auseinandergesetzt. „Mit der Mitgliedsnummer 2749 gehörten wir zu den ersten in der Region, die ein Gütezeichen geführt haben“, stellt Thelen fest. „Doch nicht erst seit der Mitgliedschaft in einer Gütegemeinschaft fördern wir die Qualifikation der Mitarbeiter“, so Thelen, der an dieser Stelle darauf hinweist, dass es qualifizierte Ausbildungsberufe wie den Kanalbauer oder den Baumaschinenführer erst seit Ende der 1990er Jahre gibt.
 
„Doch wer auch in Zukunft auf den regionalen Märkten wettbewerbsfähig bleiben will, braucht gut und praxisnah ausgebildete Mitarbeiter, die ihre berufliche Qualifikation in Fortund Weiterbildung kontinuierlich weiterentwickeln“, ist Thelen überzeugt. Mehr Wissen bedeutet mehr Können – diese einfache Formel besitzt für den Bauunternehmer nach wie vor Gültigkeit. „Qualifiziertes Arbeiten ist außerdem nicht nur ein Garant für eine hochwertige Ausführungsqualität, sondern auch für die nötige Sicherheit auf den Baustellen“, betont Thelen.
 
Folgerichtig nutzen die Mitarbeiter von Elenz unter anderem die Angebote der Gütegemeinschaft Kanalbau, zu denen neben Erfahrungsaustauschen für Auftraggeber und Auftragnehmer vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten zählen. Sie werden schwerpunktmäßig in den Monaten Januar bis April angeboten und größtenteils von den vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieuren durchgeführt. Die Prüfingenieure sind damit neben ihrer Prüftätigkeit auch fachlich qualifizierte und neutrale Partner der am Bau beteiligten Parteien mit dem gemeinsamen Ziel der Qualitätssicherung. Diese Partnerschaft wird von Guggenmos und Thelen sehr geschätzt, wie beide betonen. Für sie ist die Arbeit des Prüfingenieurs eine der Stützen des Qualitätssicherungssystems. „Die Arbeit der Prüfingenieure ist die Grundlage zur Beurteilung der Bietereignung und damit zur Sicherung der Qualität entsprechender Arbeiten. Damit setzt die Gütegemeinschaft Kanalbau um, was Auftraggeber und Auftragnehmer fordern“, so Guggenmos weiter.
 
Neutralität der Abläufe
 
„In der Tat stützen sich bei der Gütesicherung RAL-GZ 961 sowohl die Beurteilungsgrundlagen als auch die Beurteilung und Bestätigung der Eignung selbst auf einen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern erzielten Konsens“, bestätigt Prüfingenieur Bienentreu. Wichtiger Bestandteil ist dabei die Neutralität der Abläufe zur Bestätigung der fachtechnischen Eignung und ggf. auch zu deren Nicht-Bestätigung. „Neutralität, ein einheitliches Anforderungsniveau und damit fairer Wettbewerb zwischen den Bietern ist durch den Güteausschuss der Gütegemeinschaft sichergestellt, der sich aus Vertretern der Auftraggeber, Ingenieur-Büros und Auftragnehmer zusammensetzt“, so Bienentreu. Jeweils ein Vertreter für den Bereich der öffentlichen Auftraggeber und für Ingenieur-Büros werden durch die DWA direkt benannt; die übrigen fünf Mitglieder des Güteausschusses werden durch die Mitgliederversammlung der RAL-Gütegemeinschaft mit paritätischen Stimmen von Auftraggebern und Auftragnehmern gewählt. Das ist entscheidend, denn der Güteausschuss beurteilt alle Baustellen- und Firmenberichte, die von den beauftragten Prüfingenieuren erstellt werden. Damit werden Bewertungsspielräume durch ein Fachgremium ausgefüllt, welches das Vertrauen von Auftragnehmern und Auftraggebern genießt und für Transparenz und das einheitliche Anforderungsniveau sorgt, das die Beteiligten sich vorstellen.
 
Diese Meinung vertreten auch Thelen und Guggenmos. Sie sehen in der Gütesicherung RAL-GZ 961 ein geeignetes Anforderungsniveau, das dem Auftraggeber ermöglicht, die technische Leistungsfähigkeit und Eignung der Bieter mit einfachen Mitteln zu prüfen. Gleichzeitig kann sich der Auftragnehmer mit einem RAL-Gütezeichen von unqualifizierteren Wettbewerbern abheben. Hierfür – auch hierin stimmen die beiden überein – gibt es auf diesem Niveau kein gleichwertiges Angebot.
 
Zu den Alleinstellungsmerkmalen dieses Systems zählen Neutralität, Kompetenz und Transparenz und der besondere Umstand, dass es von Auftraggebern und Auftragnehmern gemeinsam und gleichberechtigt getragen wird. Damit entspricht es Anforderungen an Wettbewerbsneutralität und Wirtschaftlichkeit. Außerdem erfüllt es die Anforderungen des DWA-Merkblattes M 805 an sachgerechte Verfahren zur Eignungsprüfung und Präqualifikation. Das im August 2011 erschienene Merkblatt ist eine Hilfestellung bei der sicheren Handhabung von Anforderungen an die fachliche Eignung und bei der Bewertung von Ausweisen (Zertifikaten aus Präqualifizierungsverfahren) zu Qualifikation und technischer Leistungsfähigkeit.

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RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau

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