INNOLET®-G auf LANUV-Liste - Von Amts wegen empfehlenswert

28.06.2016

Im Frühjahr 2016 hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) das INNOLET®-G-System der Funke Kunststoffe GmbH in seine Liste mit dezentralen Systemen zur Behandlung von Niederschlagswasser aufgenommen. Neben der vom Amt geforderten einjährigen Betriebsprüfung hat der Einsatz für Straßenabläufe außerdem eine Reihe von durch das Institut für Unterirdische Infrastruktur (IKT) vorgenommenen Laborprüfungen durchlaufen.

Hersteller reagierte auf Trennerlass NRW

Jetzt ist es amtlich: Neben den Schnellfiltern INNOLET® für Rechteck- und Quadrataufsätze ist seit kurzem auch INNOLET®-G beim nordrhein-westfälischen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gelistet. Mit dem für die gezielte dezentrale Reinigung entwickelten Schnellfilter-System lassen sich Schadstoffe zuverlässig aus Niederschlagsabfluss von Verkehrsflächen herausfiltern, bevor dieser in Gewässer eingeleitet wird – Schwermetalle, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und abfiltrierbare Stoffe (AFS) werden effektiv zurückgehalten; die gute Reinigungswirkung ergibt sich aus einer Kombination von Oberflächenfiltration, Volumenfiltration und Adsorption.

Der speziell für Straßenabläufe mit Nass-Schlammfang konzipierte Nachrüstsatz ist eine konsequente Weiterentwicklung des Standard-Systems, die der Hersteller nicht zuletzt mit Blick auf den Trennerlass NRW vorgenommen hat. Punkt 3.1 des Erlasses „Nassgullies als Abscheideeinrichtungen“ regelt eine gegenüber Trockengullies verbesserte Abscheideleistung für partikuläre Stoffe und Schwimmstoffe. Der bei Bewertung nach DWA-M 153 eingesetzte Durchgangswert von D = 0,9 für Nass-Schlammfänge lässt sich durch den zusätzlichen Einsatz von INNOLET-G® auf D = 0,4 reduzieren – das bestätigen sowohl die von Amts wegen geforderte einjährige Betriebsprüfung, die im November 2015 erfolgreich abgeschlossen wurde, als auch eine Reihe von Laborprüfungen des IKT. Ab sofort darf INNOLET-G® von Funke daher auch das IKT-Prüfsiegel führen.

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