Kanalgipfel 2025: Umsetzungsorientierte Finanzierungsstrategien zur Substanzerhaltung von Entwässerungssystemen
14.07.2025
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten technischen und wirtschaftlichen Bewertung dieser langlebigen Anlagen. Der Kanalgipfel bietet eine Hilfestellung für eine detaillierte und konsistente Wertermittlung unserer Entwässerungssysteme sowie für deren Werterhalt. Dr. Ralf Togler berichtet im September in Erfurt über umsetzungsorientierte Finanzierungsstrategien zur Substanzerhaltung von Entwässerungssystemen .
Die im November 2024 in der EU beschlossene Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (KARL) sieht vor, dass regelmäßig integrierte Pläne für die kommunale Abwasserbewirtschaftung erstellt werden. In Nordrhein-Westfalen sind die Kommunen bereits seit vielen Jahren verpflichtet, regelmäßig ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) zu erstellen. Dieses Konzept dient als kurz- bis mittelfristiges Planungsinstrument und soll eine vorausschauende Investitionsstrategie ermöglichen.
In der Praxis zeigt sich jedoch oft, dass die Pläne schon bald nach der Aufstellung überholt sind und nicht eingehalten werden. Ein großes Problem ist dabei der Mangel an Personal in den technischen Fachbereichen der Kommunen für die Umsetzung der Maßnahmen. Dies betrifft sowohl kleine als auch größere Kommunen.
Schon jetzt ist der Investitionsbedarf in die Kanalisationsinfrastruktur allerdings enorm: Nach einer Studie des VKU stehen in dem Zeitraum zwischen 2025 bis 2034 durchschnittlich jährlich Investitionen von rund € 45 Mrd. an, um die bestehende Infrastruktur zu erhalten und den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden.
Im Vortrag sollen Lösungsansätze vorgestellt werden, um die Konzepte wieder als strategisches Planungsinstrument zu nutzen und den Substanzerhalt der Entwässerungssysteme sicherzustellen. Ein ehrlicher Abgleich zwischen dem tatsächlichen Investitionsbedarf und den mit eigenem Personal leistbaren Umsetzungen ist erforderlich. Ein ermittelter Substanzverzehr bildet hierfür die Grundlage. Etwaige Lücken zwischen dem Investitionsbedarf und den leistbaren Umsetzungen müssen temporär durch externe Dienstleister geschlossen werden. Hierfür gibt es verschiedene Ansätze, die im Vortrag skizziert und diskutiert werden.
Erfahren Sie mehr zu diesem Thema auf dem Kanalgipfel 2025 im September in Erfurt!
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