Mall-Pelletspeicher --- Neu: ABKW-Abscheider mit DIBt-Zulassungen und Bauartgenehmigungen

26.05.2020

Mall-Pelletspeicher – jetzt auch oval und mit 30 m3 --- Neu seit 10. April 2020: ABKW-Abscheider von Mall mit DIBt-Zulassungen und Bauartgenehmigungen

Mall-Pelletspeicher – jetzt auch oval und mit 30 m3

Den Pelletspeicher ThermoPel von Mall gibt es jetzt auch im monolithischen Ovalbehälter mit 30 m3 Nutzvolumen und Platz für ca. 19,5 Tonnen Holzpellets. Der ThermoPel 30000 ergänzt damit das Produktprogramm im Unternehmensbereich Neue Energien und füllt die Lücke zwischen den bewährten Rundbehältern, die bis zu 14 Tonnen Pellets lagern können, und den zweiteiligen Großbehältern mit 30 bis 40 Tonnen Pelletsfüllgewicht.

Pelletspeicher von Mall gibt es in verschiedenen Größen, abgestimmt auf den Energiebedarf von Heizungsanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, öffentlichen Einrichtungen oder Industrie.

Sie haben ein Lagervolumen von 6,5 bis 60 m3 und können bis zu 40 Tonnen Holzpellets aufnehmen. Der neue monolithische Ovalbehälter eignet sich für bis zu 100 kW Heizleistung, ist kompatibel zu den Heizkesseln vieler Hersteller und arbeitet mit dem bewährten Entnahmesystem Maulwurf 6000 – E3.

Durch seine optimierte Geometrie kann der 2,48 m breite und 2,60 m hohe Ovalbehälter mit gewöhnlichen LKWs ohne Überbreite transportiert und auch bei schmalen Grundstücksverhältnissen eingebaut werden. Mit Abdeckplatte und erforderlicher Überdeckung hat der Pelletspeicher eine Gesamttiefe von 3,30 m.

 

Neu seit 10. April 2020: ABKW-Abscheider von Mall mit DIBt-Zulassungen und Bauartgenehmigungen

Mall hat auf den Ablauf der Geltungsdauer der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten am 10. April 2020 reagiert und bietet seitdem alternativ „Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol“ (ABKW-Abscheider) mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) und allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) an.

Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.10.2014 werden für Produkte, die eine CE-Kennzeichnung auf Grundlage der EU-Bauprodukten-Verordnung tragen, keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt. In Verbindung mit einer ebenfalls geforderten Leistungserklärung gibt es diese Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 weiterhin, sie müssen aber künftig von der zuständigen Behörde auf ihre Eignung geprüft werden.

Deshalb werden sie seit dem 10. April durch eine zweite Produktsparte ergänzt; die ABKW-Abscheider. Bei Mall stehen die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ausgestellten Bescheide für diese Anlagen seit dem ersten Tag bereit.

Es werden dabei zwei Systeme unterschieden: System B-Anlagen haben bei der Prüfung der Abscheideeinrichtung in Anlehnung an die DIN EN 858-1 einen Restgehalt an Kohlenwasserstoffen von ≤ 100 mg/l erreicht, bei System A-Anlagen liegt dieser Wert bei ≤ 5 mg/l.

Die Anlagen bestehen aus den Bauprodukten Sedimentations- und Abscheideeinrichtung, einem separaten Probenahmeschacht und Zusatzeinrichtungen wie der selbsttätigen Warneinrichtung. Alle Ausführungen der ABKW-Abscheider von Mall erfüllen neben den normativen Anforderungen zusätzliche Gütebestimmungen und sind mit dem Gütezeichen RAL-GZ 693 gekennzeichnet.

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