Mehr Gütezeichen ABS

27.01.2010

Zuverlässigkeit bei Ausschreibungen und Bauüberwachung zu Sanierungen steigt

Im April 2007 wurde die Beurteilungsgruppe ABS - Ausschreibung und Bauüberwachung bei der grabenlosen Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken - in die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 aufgenommen. Auftraggeber und Ing.-Büros dokumentieren damit ihre besondere Erfahrung und Zuverlässigkeit der Organisation und des eingesetzten Personals.

Etwa durch entsprechende Referenzen oder durch Vorlage eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems bzw. des Nachweises eines Organisationsmanagements zur Fehlerminimierung. Mit Zeugnissen kann die Qualifikation des eingesetzten Personals nachgewiesen werden. Damit wurde ein Anforderungskatalog geschaffen, der Grundlage ist für zuverlässiges Handeln bei Ausschreibung und Bauüberwachun.

Gebrauchswert Kanal steigt

Politik, Wirtschaft sowie Institutionen und Verbände weisen seit vielen Jahren darauf hin, dass der dauerhaften Dichtheit von Abwasserleitungen und -kanälen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Es liegt im Interesse aller, dass Abwasserleitungen und -kanäle von erfahrenen und zuverlässigen Fachleuten geplant, gebaut oder saniert werden.

Aus diesem Grund wurde beispielsweise die RAL-Gütesicherung nach RAL-GZ 961 eingeführt, um eine kontrollierte Selbstverpflichtung der Unternehmen und eine Zuverlässigkeitssteigerung zu erreichen. Im Fokus steht dabei der Zustand unserer Kanalisation. Erfahrung und Zuverlässigkeit sind Grundlagen für Planungs- und Ausführungsqualität und die Langlebigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leitungsinfrastruktur. Ein Ergebnis: Der Gebrauchswert der Abwasserleitungen und -kanäle steigt.

Bei der Sicherung der Qualität und bei der Einsparung von Kosten hat sich das System Gütesicherung bewährt. Angewandte Gütesicherung ist Grundlage wettbewerbsneutraler Vergabe. Entscheidend ist konsequentes Verhalten bei der Wertung der Angebote. Die Wertung der Angebote ist in § 25 VOB/A sowie § 97 Abs. 4 und 5 GWB geregelt.

In der ersten Wertungsstufe schließt der Auftraggeber nach VOB/A § 25 Nr.1 Angebote aus, die bestimmten Anforderungen nicht entsprechen. In der zweiten Wertungsstufe nach § 25 Nr.2 wird bei öffentlicher Ausschreibung die Eignung geprüft. In der dritten Wertungsstufe nach § 25 Nr. 3 (1) erfolgt der Ausschluss, wenn ein unangemessen niedriger oder hoher Preis vorliegt. Nach § 25 Nr. 3 (3) kommen in die engere Wahl nur solche Angebote, die unter Berücksichtigung verschiedener Gesichtspunkte eine einwandfreie Ausführung erwarten lassen. Allerdings kommt es vor, dass die Wertung von Angeboten nicht oder nur unvollständig durchgeführt wird. Ein Zertifikat für die Qualifikation von Auftraggebern und Ingenieurbüros einzurichten, entspricht den Wünschen der Beteiligten.

Erste Impulse schon 2003

Über die Einführung eines Gütezeichens ABS haben Auftraggeber, Planer und ausführende Unternehmen auf der Mitgliederversammlung der Gütegemeinschaft Kanalbau im Jahre 2003 intensiv diskutiert. In Magdeburg wurde damals der Grundstein für die Einführung eines entsprechenden Zertifikates gelegt.

Auftraggeber und Unternehmen haben das Anliegen unterstützt. Die Folge: Auf Empfehlung des Güteausschusses und einer Expertenrunde wurde daraufhin die Konzeption und Durchführung eines Seminars zur Vertiefung der Kenntnisse über die Gütesicherung für die Mitarbeiter von Ingenieurbüros geplant und in den Stätten Berlin, Dortmund und Stuttgart erstmals durchgeführt.

Schwerpunkte zum Bauvertrags- und Bauvergaberecht, zur Ausschreibung und Wertung der Angebote sowie zur Bauüberwachung dienten zur Vertiefung der Kenntnisse über das Gütesicherungssystem und die einzelnen ineinander greifenden Elemente der Eigenüberwachung und der unabhängigen Kontrolle. Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem eintägigen Seminar erhielten die Teilnehmer eine personengebundene und befristet gültige Bescheinigung.

Erweiterung geplant

2007 wurde die Ingenieurleistung im Bereich Ausschreibung (A) und Bauüberwachung (B) bei der grabenlosen Sanierung (S) von Abwasserleitungen und -kanälen nach einem Beschlussvorschlag dann als Beurteilungsgruppe ABS in die Güte- und Prüfbestimmungen aufgenommen. Damals wie heute für die Beteiligten ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Aufträge von Auftraggebern, Bauunternehmen und Ingenieurbüros wurden umgesetzt. Erfreulich: Bereits auf der 104. Güteausschusssitzung in Aachen konnten die ersten beiden Gütezeichen der Gruppe ABS an Ingenieurbüros verliehen werden. Bis heute wurde 11 Ingenieurbüros das Gütezeichen ABS verliehen, ein gutes Dutzend Anträge befinden sich in der Bearbeitung. 2010 soll auf der nächsten Mitgliederversammlung der Gütegemeinschaft Kanalbau das Gütezeichen ABV (Vortrieb) vorgestellt werden. Ein Entwurf für ABAK (offener Kanalbau) ist in Planung.


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RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Postfach 1369
53583 Bad Honnef
Tel.: 02224/9384-0
Fax: 02224/9384-84
E-Mail: info@kanalbau.com
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