Nachweis der Dichtheit bei Grundstücksentwässerungsanlagen: "Berlin/Brandenburg nimmt Fahrt auf"

16.11.2009

"Jeder Betreiber von Entwässerungsanlagen hat dafür Sorge zu tragen und zu gewährleisten, dass bei der Ableitung von Abwasser keinerlei Verunreinigungen durch Undichtigkeiten an Rohren, Sammelgruben etc. entstehen und das Erdreich hierdurch zu Schaden kommt". Diese, vom Gesetzgeber herausgegebene Forderung, existiert bereits seit Jahrzehnten und ist nach wie vor fester Bestandteil des Wasserhaushaltgesetzes. Des Weiteren existiert die Forderung gem. DIN 1986-30, alle Grundstücke bis spätestens zum 31.12. 2015 erstmals zu untersuchen.

Einige Bundesländer, Vorreiter hierbei ist Nordrhein-Westfalen, haben auf Grundlage des Landeswasserrechts Eigenkontrollverordnungen oder Selbstüberwachungsverordnungen erlassen, in denen die Betreiber von Abwasseranlagen aufgefordert werden, die Dichtheit Ihrer Entwässerungsanlagen nachzuweisen.

Berlin/Brandenburg hat sich mit dieser Forderung und vor allem Umsetzung bis dato sehr schwer getan und ausschließlich auf das Wasserhaushaltsgesetz verwiesen. In der Konsequenz wurde bisher ein Bruchteil von dem realisiert, was bis 2015 flächendeckend erfolgen soll. Die Ursache hierfür sind zum einen fehlender Informationsfluss und Unwissenheit, auf der anderen Seite das Fehlen einer geeigneten Verordnung.

Tendenziell wurde allerdings endlich erkannt, dass Berlin/Brandenburg agieren und die Initiative hierzu ergreifen muss. Aus Fachkreisen wird prophezeit, dass bis Jahresende konkrete Vorgaben vorliegen werden.

Dichtheitsprüfungen sollten von Fachfirmen angeboten und durchgeführt werden, die über ausreichende Kenntnisse (Sachkundeschulung) und das notwendige Equipment verfügen. Hierbei gibt es allerdings eklatante Qualitätsunterschiede, da viele Firmen bereits jetzt schon die fehlende Markttransparenz zu Ihren Gunsten ausnutzen und ausschließlich auf das schnelle Geld bedacht sind. Im Hinblick auf den anstehenden Boom innerhalb der Branche sollten Auftraggeber gewarnt sein!

Der Güteschutz Kanalbau vergibt das Qualitätssiegel "Gütesicherung im Kanalbau RAL GZ 961" an Betriebe, die über einen angemessenen Qualitätsstandard und hinreichender Sachkunde verfügen. Hierbei ist der DWA-Sachkundelehrgang aktuell der einzige als hinreichend eingestufte und bundesweit anerkannte Lehrgang, der den Grundstein zum erlangen des Gütesiegels und die Qualifikation Gebäudeentwässerung (G) legt. Für den Verbraucher stellt das Gütesiegel RAL GZ 961 eine ähnliche Kennzeichnungsfunktion dar, wie es bei Konsummitteln "Stiftung Warentest" seit Jahrzehnten durchführt.

Regen Zuspruch erlebte die Firma Knip bei Ihrem Ende Januar 2009 veranstalteten DWA-Sachkundelehrgang "Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Gebäuden". Rund 20 Teilnehmer folgten den gleichermaßen hoch interessanten, als auch lebhaften Vorträgen des bundesweit anerkannten Fachreferenten Dipl.-Ing. Wilfried Jurthe.

Gewohnt praxisorientiert und kritisch wurden die Teilnehmer in dem 5-tätigen Lehrgang auf bestehende DIN- bzw. DIN EN-Normen, Regelwerke, Arbeitsblätter und Gesetzgebungen eingestimmt. Die praktischen Unterweisungen wurden an sehr aufwändig gestalteten Rohrprüfstrecken durchgeführt, die Herr Dipl.-Ing. Bernd Goldberg, Ingenieurbüro für Umweltschutz & Analytik (u.a. Autor des Buches "Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen"), eigens kreiert hat.

Dagmar Rauchfuss, Geschäftsführerin von Knip, zur Sachkundeveranstaltung: "Für uns ist es ein besonderes Anliegen, im Hinblick auf die Entwicklungen in Berlin und Brandenburg solch hochwertige Veranstaltungen im Zentrum Berlins anzubieten. Die positive Resonanz zeigt, dass Firmen die Notwendigkeit der Ausbildung erkannt haben und diese auch als Grundvoraussetzung sehen. Lehrgänge und Workshops haben für Knip bereits Tradition gefunden".

Das Angebot zur Kanalprüf- und Inspektionstechnik umfasst bei Knip neben den Dichtheitsprüfgeräten von MesSen Nord und verschiedensten Prüf- und Absperrorganen, darunter Vetter Rohr- und Prüfdichtkissen und Knip Rohrflex - Hausanschlussblasen, besondere Dienst- und Serviceleistungen rund um die Kanaltechnik.

Funktionsprüfungen, Reparaturen und Instandsetzungsleistungen, sowie die Fertigung von Sonderarmaturen, Fahrzeugeinbauten, Austausch defekter Kupplungen und die Wartung und Kennzeichnung von Blasen zählen zu den Leistungen, die Knip zu einem kompetenten Partner mit einer Vielzahl von Alleinstellungsmerkmalen macht.

Mobile Be- und Entlüftungsgeräte (Ex-geschützt nach ATEX) für Kanäle, Behälter und Tanks, sowie Rohrinspektionskameras, Gaswarngeräte, Ex-geschützte Handleuchten, Sanierungspacker etc. gehören ebenfalls zur umfangreichen Produktpalette von Knip.


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