Neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser für NRW in Kraft

13.10.2020

Sind Dichtheitsprüfungen jetzt noch notwendig?

Seit dem 18.08.2020 ist die überarbeitete Fassung der Selbstüberwachungs-verordnung Abwasser (SüwVO Abw.) in NRW in Kraft. Fakt ist, dass Dichtheits- bzw. Funktionsprüfungen an Abwasserleitungen auf Grundlage der aktualisierten Verordnung nach wie vor notwendig sind – wenn auch eingeschränkt. Angepasst an die neuen Entwicklungen, bietet Pentair Jung Pumpen Seminare zur Erlangung der Sachkunde in der Dichtheitsprüfung an. Auch Fortbildungsschulungen für bereits zertifizierte Sachkundige sind weiter im Programm. Der folgende Text bietet einen Überblick über die aktuellen Änderungen.

Hintergrund

Ursprünglich war im Jahr 2007 in NRW ein klares Signal gesetzt worden. Das damals novellierte Landeswassergesetz besagte, dass Dichtheitsprüfungen einen wichtigen Anteil am Gewässerschutz haben, denn sie stellen sicher, dass Rohrleitungen dicht sind. So beschreibt es auf Bundesebene auch das Wasserhaushaltsgesetz. Heute, 13 Jahre später ist Fakt, dass Dichtheits- bzw. Funktionsprüfungen im privaten Bereich in Nordrhein-Westfalen nicht mehr für alle privaten Abwasserleitungen und Schächte fest vorgeschrieben sind.

Wann jetzt noch geprüft werden muss

Die folgende Auflistung beschreibt, in welchen Ausnahmefällen noch geprüft werden muss. Die Inhalte der SüwVO §8 kommentieren und führen wir wie folgt auszugsweise auf:

  1. Nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung an der Entwässerungsanlage
    Das heißt also, grundsätzlich ist beim Neubau oder bei wesentlichen Änderungen > 50 % gemäß DIN EN 1610 zu prüfen!
  2. Bei häuslichem Abwasser und Häusern in Wasserschutzgebieten, die vor 1965 errichtet wurden
    Die Prüffrist ist hier der 31.12.2020
  3. Bei gewerblichem Abwasser und der Errichtung der Anlage vor 1990
    Hier musste theoretisch bereits bis zum 31.12.2015 geprüft werden. Die neue Prüfffrist ist der 31.12.2020
  4. Alle weiteren Anlagen für gewerbliches Abwasser in Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31.12.2020 geprüft werden.
  5. Fälle, in denen ein begründeter Verdacht des Grundstückseigentümers vorliegt
    Wenn z. B. Absackugen oder Ausspülungen vorliegen, ist zu prüfen. Siehe Recht NRW, § 8, Absatz 3.
Dichtheitsprüfungen bleiben ein Abnahmekriterium

Auf den ersten Blick könnte man meinen, da wäre nun nichts mehr zu tun. Dies ist nicht der Fall, denn Dichtheitsprüfungen bleiben ein Abnahmekriterium für Leitungen, wenn diese erneuert oder saniert worden sind. Gerade unter den Aspekten des Klimawandels ist davon auszugehen, dass die Ansprüche an den Rückstau- und Überflutungsschutz steigen werden und damit vielerorts Maßnahmen an bestehenden Rohrleitungssystemen vorgenommen werden. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass Hauseigentümer*innen wieder mehr in das Eigenheim investieren und so ist davon auszugehen, dass auch Investitionen in die Entwässerungsanlage verstärkt berücksichtigt werden.

Sachkundige sind weiterhin gefragt

Die Anforderungen an die Sachkundigen bleiben unverändert bestehen – dies nicht zuletzt, um den sogenannten „Kanalhaien“ das Dasein zu erschweren. Die Aufgabe der Sachkundigen ist es, ein Konzept für das gesamte Grundleitungssystem zu erstellen, das alle Anforderungen an eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik, (a.a.R.d.T.) entsprechende Entwässerungsanlage erfüllt und berücksichtigt. Dazu gehören u.a. Aspekte des Rückstauschutzes gemäß örtlicher Satzung, die Vorgaben der jeweiligen Gebäudeversicherung sowie die sorgsam bedachte Auswahl der Sanierungsmöglichkeiten im Bestand.

Der Einsatz von Hebeanlagen ermöglicht in diesem Zusammenhang vielerorts eine grabenlose Sanierung unter Berücksichtigung des aktiven Rückstauschutzes, so dass die uneingeschränkte Funktion der Entwässerung auch im Rückstaufall sichergestellt wird.

Basis- und Fortbildungsseminare zur Sachkunde in der Dichtheitsprüfung

Angepasst an die neuen Entwicklungen, bietet Pentair Jung Pumpen Seminare zur Erlangung der Sachkunde sowie Fortbildungsschulungen für bereits zertifizierte Sachkundige an. Eine Terminübersicht sowie die Möglichkeit zur Online-Buchung finden sich bei Jung Pumpen.

Wer sich vorab informieren möchte, kann kostenfrei an einem Online-Seminar teilnehmen. Das Angebot ist abrufbar über die Online-Akademie. Sowohl die Präsenz- als auch die Online-Seminare sind zusätzlich vom Bildungsportal des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima NRW anerkannt. Die Teilnahme gilt für die Erlangung des SHK-Expert-Zertifikates.

Fristhemmung aufgehoben

Aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Kontaktbeschränkungen wurden seit dem 15.03.2020 die Fristsetzungen für die Fortbildungen für Sachkundige gem. § 13 Abs. 2, 3 und 5 SüwVO Abw. bis auf weiteres ausgesetzt. Es ist damit zu rechnen, dass diese Fristhemmung in den nächsten Tagen aufgehoben wird. In NRW müssen damit möglichst schnell, viele Sachkundige auf die wenigen angebotenen Termine zu solchen Seminaren zurückgreifen. Jung Pumpen bietet aus diesem Grund zusätzliche Seminartermine an. Anmeldungen dazu werden ab sofort entgegengenommen. Zur Auswahl stehen:

Aktuell schreibt das Hygieneknzept von Jung Pumpen eine maximale Teilnehmerzahl von 15 Personen pro Veranstaltung vor, so dass eine schnellstmögliche Anmeldung empfohlen wird. Die Durchführung der Präsenzseminare hängt von der Entwicklung des COVID-19-Infektionsgeschehens ab und kann gegebenenfalls sowohl von den Teilnehmer*innen als auch vom Veranstalter kurzfristig abgesagt werden.

Kontakt

Pentair JUNG PUMPEN GmbH

Dr.-Ing. Andreas Kämpf

Marketingleiter

Industriestr. 4-6

33803 Steinhagen

Deutschland

Telefon:

+49 5204 17320

E-Mail:

andreas.kaempf@pentair.com

Internet:

Zur Webseite