PARTLINERTM-Markenrechte bei resinnovation: Ein Markenname bürgt wieder für Marken-Qualität

27.01.2009

Partielle Gewebeauskleidungen zur grabenlosen Reparatur punktueller Schäden, die so genannten Kurzliner, sind aus dem Instrumentenkasten der Kanalsanierung nicht mehr weg zu denken, seit sie 1993 unter dem Namen PARTLINERTM erstmals auf den Markt kamen. Seitdem hat die Vielfalt der Materialkombinationen für Kurzauskleidungen ebenso inflationär zugenommen wie die Zahl der Begriffe für diese Verfahrenstechnik. Leider hat die Qualität der partiellen Auskleidungen, die in der Praxis in defekte Rohre eingebaut wurden, durch die Vielfalt gelitten.

Eine Schlüsselrolle der Produktqualität kommt dem für die Imprägnierung des Gewebeträgers verwendeten Harzsystem zu. Die Sanierungskunstharz-Spezialisten der resinnovation GmbH, Rülzheim, haben nun ein an den Erfordernissen der Praxis ausgerichtetes, schnell härtendes und sicher haftendes Epoxidharzsystem entwickelt, das sie zusammen mit ECR-Glasfaser-Laminatmatten ab sofort unter dem klassischen Markennamen PARTLINERTM vermarkten.

Die Besonderheit: Seit 2009 ist die resinnovation GmbH im Besitz der Markenrechte an dem schon seit 1993 geschützten Begriff PARTLINERTM. Den Sinn dieses Coups erläutert resinnovation-Geschäftsführer Dino Heuser: "Dadurch, dass PARTLINERTM-Anwender künftig nur unser optimiertes Material einsetzen dürfen, ist sicher gestellt, dass der Begriff PARTLINERTM künftig wieder für kompromisslos hohe Qualität steht."


Kontakt:
resinnovation GmbH
Herr Dino Heuser
Kirschenweg 2 a
76761 Rülzheim

Tel.: +49 (0)7272 - 702502
Fax: +49 (0)7272 - 702319
E-Mail: info@resinnovation.de
Internet: www.partliner.com

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