Pfusch am Bohrloch - Erdwärme-Bohrunglück in Kamen
16.07.2009
Diese Frage müssen die Verantwortlichen jetzt beantworten: "Warum bekam eine Bohrfirma, deren Mitarbeiter und Methoden nicht nach modernsten Standards qualifiziert und zertifiziert sind, die Genehmigung, auf dem Areal einer Wohnsiedlung mit ungeprüften Bodenverhältnissen zu bohren?"
Die Ursache: Zunächst ging man von einem Untertagebruch – dem plötzlichen Nachgeben von Bergbau-Hohlräumen – aus. Heute macht man nach genauerem Nachdenken die Ursachen für das Unglück viel eher in der unqualifizierten Vorgehensweise der ausführenden Bohrfirma aus. Klar ist, dass der Boden im nordrhein-westfälischen Kamen (Kreis Unna) sehr sandig ist und dass womöglich von vornherein mit anderem Bohrgeräte und -verfahren hätte gearbeitet werden müssen. Vermutlich hat man sich alleine auf die Angaben geologischer Profilkarten gestützt, die bei Bohrgenehmigung grundsätzlich mitbeantragt werden. Diese geben aber nur einen groben Aufschluss über die Bodenbeschaffenheit: Regionale Abweichungen sind immer möglich. Und deshalb muss der Boden vor Ort stets ausreichend analysiert und durch Probebohrungen geprüft werden. Das ist in Kamen nicht geschehen.
Die Gründe: Diplom-Tiefbohringenieur Herbert Wöhl von der Lauterbacher Erdwärme-Erschließungsfirma Uniwork erklärt: "Das Bohrgerät hat offenbar wasserführende Schichten in größerer Tiefe durchbohrt. Die bei Spülbohrungen notwendigen Außenrohre, die das Bohrklein mit Wasserdruck nach oben befördern, waren vermutlich nicht tief genug durch die Sandschichten eingebracht. Grundsätzlich müssen die Außenrohre immer gut eingedichtet werden, damit kein oberflächennaher Sand in die tieferen wasserführenden Schichten gelangen kann." Wöhl geht davon aus, dass das Personal nicht erfahren genug war, um zu merken, dass der unterirdische Wasserspiegel absank und eine Hohlraumbildung drohte: "Ein Fachmann hätte am Zustand des Bohrkleins in den unterschiedlichen Tiefen die schwierige Geologie frühzeitig erkannt." Sein Fazit: "Die heute bekannten Fakten legen nahe, dass hier nicht nur bei der Vorbereitung und Auftragsvergabe, sondern auch beim Abteufen erheblich geschlampt wurde".
Diese Meinung vertritt auch Energie-Experte Harald Schnez vom Planungsbüro Energie Consult im hessischen Eichenzell. Für den promovierten Diplomingenieur ist es absolut unverständlich, wie ein solches Vorhaben ohne vorherige geologische Bodenanalyse mit Schichtenverzeichnis und anschließender Probebohrung überhaupt durchgeführt werden konnte: "Das ist unsachgemäßer Pfusch". Zu häufig würden Auftraggeber nur auf den günstigsten Bohrmeterpreis, nicht aber auf die Auswahl einer nach strengen Qualitätsgesichtspunkten zertifizierten Firma achten.
Der Kamener Bürgermeister Hermann Hupe sieht das mittlerweile ähnlich: Er ließ in der Pressekonferenz nach dem Unglück verlauten, dass keine Erdwärme-Erschließungen ohne Probebohrungen mehr erlaubt sein dürften. Für die Besitzer des betroffenen Eigenheimes und ihre Nachbarn kommt diese Einsicht zu spät. Mehr noch: Es besteht sogar die Gefahr, dass durch die Zerstörung der wasserführenden Schichten Schmutz in Trink- und Brauchwasser der Kamener Bürger gelangt. Wenigstens profitieren jene umwelt- und kostenbewusste Energiekunden, die in Zukunft Erdwärme nutzen möchten, von den Lehren aus dem Kamener Unglück – nämlich dass Geothermie-Vorhaben solide geplant, professionell vorbereitet und fachmännisch ausgeführt werden müssen: "Billiganbieter ohne Sachverstand bringen die gesamte Branche in Verruf und nehmen vorsätzlich eine Schädigung der Kunden, die ihnen vertrauen, in Kauf", resümiert Uniwork-Geschäftsführer Felix Stabernack.
Die Lösung: Nur von höchster Ebene zertifizierte Erdwärme-Erschließungsfirmen sollten bohren und Sondenfelder anlegen dürfen. Stabernacks Firma ist nach dem W120-Standard der Deutschen Bauwirtschaft zertifiziert. Und: Als eines von gerade mal elf Unternehmen in Deutschland trägt sie das Internationale Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrunternehmen (EHPA-Q-Label). Es stellt sicher, dass Erdwärme nur noch dem neuesten Stand der Technik erschlossen werden darf und verlangt die Einhaltung hoher Standards für die Ausbildung des Bohrpersonals, des eingesetzten Materials sowie des Umwelt- und Gewässerschutzes.
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