Prüfung der Abwasserleitungen: Liste von Fachleuten im Internet

01.10.2010

Das im März verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz des Landes fordert von allen Hauseigentümern, ihre privaten Abwasserleitungen zum öffentlichen Kanalnetz bis spätestens Ende 2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen. Diese Prüfung muss von einem Fachmann vorgenommen werden, der seine Sachkunde für diese Tätigkeit nachweisen kann. Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein gehört zu jenen Institutionen, die die Sachkunde feststellen und damit für die Eintragung der Sachkundigen in eine Liste sorgen. Diese Liste kann im Internet unter www.lanuv.nrw.de von allen Hauseigentümern eingesehen werden.

"Ingenieure, Kanalbaumeister und Angehörige ähnlich qualifizierter Berufszweige können sich ihre Sachkunde bescheinigen lassen, wenn sie eine mehrjährige Berufspraxis in diesem Bereich nachweisen können", erläutert Georg B. Ficke, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK. "Die Bescheinigung kann nur persönlich und nicht etwa auf eine Firma ausgestellt werden." Hinzu kommt eine Schulung bei einem vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz anerkannten Schulungsträger. "Wer die abschließende Prüfung bestanden hat und eine geeignete technische Ausrüstung für die Dichtheitsprüfung nachweisen kann, darf sich bei einer IHK oder Handwerkskammer in Nordrhein-Westfalen oder bei der Ingenieurkammer Bau in die Internet-Liste eintragen lassen", erklärt Ficke. Im IHK-Bezirk Mittlerer Niederrhein werden derzeit mehr als 50 von landesweit rund 1.300 Sachkundigen ausgewiesen, die die Prüfung per Kamera oder per Wasser- oder Luftdruck vornehmen dürfen.


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