Schachtabdeckungen, Straßenabläufe und Aufsätze: Worauf Sie bei Ausschreibungen und Planungen achten sollten
30.03.2021
Bei abwassertechnischen Anlagen und Produkten der Straßenentwässerung sind oft kleine Einbauteile wichtig für eine langfristig sichere und zuverlässige Funktion
Unter unseren Straßen befindet sich ein Netz von Abwasser- und Regenwasserkanälen. Das System der abwassertechnischen Anlagen und der Straßenentwässerung ist wie ein großer Baukasten. Werden hier Produkte verbaut, die nicht zusammenpassen oder die den statischen und dynamischen Belastungen oder den Wetterbedingungen nicht standhalten, ist die Verkehrs- und Betriebssicherheit gefährdet.
Große Kleinigkeiten, die einen entscheidenden Unterschied machen
Beispiel 1: Schmutzfänger und Eimer gegen Kanalverstopfung
Schachtabdeckungen sind Einstiegs- und Wartungsöffnungen zu den darunter installierten Schächten und Abwasserkanälen. Schachtabdeckungen und Straßenabläufe dienen zudem der Straßenentwässerung und der Belüftung des Schachtes. Der Schmutz der Straße darf nicht den Schacht und Kanal verstopfen. In Straßenabläufen sind deshalb Eimer montiert, die die Grobstoffe aus dem Oberflächenwasser zurückhalten, bei Schachtabdeckungen sammeln eingehängte Schmutzfänger den durch die Lüftungsöffnungen der Kanaldeckel fallenden Schmutz.
Eimer für Straßenabläufe mit Kennmaß 300x500 und 500x500 und Schmutzfänger für Schachtabdeckungen mit lichter Weite 600 sind in Maßnormen standardisiert. Sie werden baugleich von verschiedenen Herstellern in großen Stückzahlen hergestellt und sind deshalb kostengünstig und praktisch jederzeit wirtschaftlich verfügbar
Logisch, dass Schmutzfänger und Eimer zu den Schachtabdeckungen bzw. den Aufsätzen passen sollten. Außerdem sollten auch bereits eingebaute Aufsätze, Straßenabläufe und Schachtabdeckungen den Einsatz dieser Ergänzungsbauteile ermöglichen. Das ist jedoch nicht bei allen marktüblichen Produkten selbstverständlich.
Eine ausschreibende Stelle oder ein Planer kann das im Detail jeweils selbst abprüfen. Einfacher ist es, wenn Entscheider oder Betreiber Kanalgussprodukte mit dem Gütezeichen RAL-GZ 692 verwenden. Dann ist nämlich das Zusammenpassen garantiert:
- Bei Aufsätzen mit einem Kennmaß 300x500 und 500x500 für Straßenabläufe passen Eimer nach DIN 4052-3
- Bei runden Schachtabdeckungen mit lichter Weite 600 und mit Schmutzfängeraufnahmen passen Schmutzfänger nach DIN 1221
Der Vorteil: Da alles aufeinander abgestimmt ist, ist auch eine schnelle Ersatzteilbeschaffung und minimale Lagerhaltung möglich.
Beispiel 2: Dämpfende Einlagen gegen Lärm
Der Verkehr auf unseren Straßen wächst. Mit der Verkehrsbelastung steigt die Beanspruchung der Straßenoberfläche und auch der Verkehrslärm. Übliche Gegenmaßnahmen sind: Offenporiger Asphalt (OPA), sogenannter „Flüsterasphalt“, Lärmschutzwände und Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Auch mit Schachtabdeckungen und Aufsätzen lässt sich Lärm minimieren. Die GET fordert deshalb in ihrer Güterichtlinie RAL-GZ 692 für alle Schachtabdeckungen Klasse D400 bis F900 dämpfende Einlagen. Richtig bemessene dämpfende Einlagen in Schachtabdeckungen wirken wie Stoß- und Lärmdämpfer. Sind dämpfende Einlagen jedoch falsch dimensioniert, dämpfen sie weder Stöße noch Lärm. Vielmehr kann beim Befahren mit schweren Fahrzeugen und großer Geschwindigkeit sogar ein „Trampolin- Effekt“ entstehen - mit gravierenden Folgen. Deckel oder Roste können dann aus dem Rahmen geschleudert werden.
Bezüglich dämpfender Einlagen gibt es nach DIN EN 124 keine Anforderungen, dämpfende Einlagen sind nicht vorgeschrieben. Ebenso wenig sind diesbezüglich in der DIN EN 124 Prüfungen zur Verkehrs- und Betriebssicherheit gefordert. Die GET hält dies für ein Sicherheitsrisiko.
Was in der DIN EN 124 nicht berücksichtigt ist, fordert die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik deshalb verpflichtend in ihrer Güterichtlinie RAL-GZ 692. Hier sind auch weitere Konstruktions- und Prüfvorgaben festgelegt: Um unter Last eine zu große Verformung zu vermeiden, müssen dämpfende Einlagen eine Härte von mindestens 65° Shore A haben. Bei Belastung mit 2/3 der Prüfkraft nach EN 124 dürfen Deckel oder Roste nur maximal 3 mm absinken. Ein „Trampolin-Effekt“ kann dadurch zuverlässig ausgeschlossen werden.
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