Tipps der GET für den Einsatz von Pumpen in Verbindung mit Leichtflüssigkeitsabscheidern

20.05.2021

Unter idealen Bedingungen sind Leichtflüssigkeitsabscheider bereits durch die Einbausituation vor Rückstau geschützt und Schmutzwasser wird im Gefälle in den Abscheider eingeleitet. Dies gilt auch für Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen.

Die Realität am Einbauort kann jedoch vom Idealfall abweichen, so dass in der Praxis häufig Fragen zum Einsatz von Pumpen in Verbindung mit Leichtflüssigkeitsabscheidern auftreten. Diese beziehen sich auf den Einsatz von Pumpen sowohl vor als auch nach einer Anlage für die Leichtflüssigkeitsabtrennung.

Pumpen vor dem Leichtflüssigkeitsabscheider

Objektspezifisch kann es im Ausnahmefall notwendig sein, dass eine Pumpe genutzt werden muss, um mit Leichtflüssigkeit versetztes Wasser zum Abscheider zu befördern. Diese Möglichkeit wird in den Normen zwar nicht ausdrücklich ausgeschlossen, soll jedoch vermieden werden.

Folgendes ist dabei zu beachten: Die Anwendungsbeschreibungen in den genannten Normen besagen, dass nur die Mechanismen der Schwerkrafttrennung und Koaleszenz in einem Leichtflüssigkeitsabscheider Anwendung finden. Deshalb dürfen keine stabilen Emulsionen (beispielsweise Bohremulsion) in den Abscheider eingeleitet werden.

Welche Pumpe ist die Richtige?

Die Verwendung einer Pumpe zur Förderung eines Mediums geht immer mit einem Energieeintrag einher. Verwendet man eine Pumpenart, die einen hohen Energieeintrag in das Medium besitzt, besteht die Gefahr, dass sich durch die Förderung temporäre Emulsionen bilden, die die Trennwirkung im Abscheider negativ beeinflussen können. Schlimmstenfalls können Einleitgrenzwerte nicht eingehalten werden. Die GET rät, Pumpen zu verwenden, die einen niedrigen Energieeintrag in das Medium bewirken. Beispiele hierfür sind Verdrängerpumpen, insbesondere Exzenterschneckenpumpen und Kolbenpumpen.

Pumpen nach dem Leichtflüssigkeitsabscheider als Rückstauschutz

Pumpen müssen nach einem Leichtflüssigkeitsabscheider eingesetzt werden, wenn kein natürliches Gefälle zum Kanal möglich ist. Ebenso stellen Sie für bestimmte Fälle eine Möglichkeit dar, den Rückstauschutz sicherzustellen. Damit keine Leichtflüssigkeiten aus dem Abscheider austreten, fordert die Norm EN 858 in Kombination mit DIN 1999-100 eine notwendige Überhöhung.

Überhöhung bedeutet, dass die Oberkante der Schachtabdeckung des Abscheiders ausreichend höher sein muss gegen die Niveaus von zu entwässernder Fläche (zulaufseitig) und Rückstauebene (ablaufseitig). Kann man die erforderliche ablaufseitige Überhöhung nicht einhalten und kann der Zufluss zum Abscheider nicht sicher unterbrochen werden, muss dem Abscheider zum Schutz gegen den Austritt von Leichtflüssigkeit eine Doppelhebeanlage nachgeschaltet werden. Die notwendige Führung der Druckleitung mittels Rückstauschleife über die Rückstauebene sichert physikalisch den Schutz vor Rückstau. Die Doppelhebeanlage ermöglicht das stete Einleiten von gereinigtem Schmutzwasser in die Kanalisation, auch im Rückstaufall.

Neben der entsprechenden Auslegung der Förderleistung der Pumpen benennt die DIN 1999-100 als Anforderung die redundante Ausstattung mit Pumpen. Zudem muss die Anlage mit einer netzunabhängigen Warneinrichtung versehen werden. Auf diese Weise wird die Betriebsbereitschaft der angeschlossenen Anwendung sichergestellt, auch wenn eine der beiden Pumpen ausfallen sollte. Gefordert wird auch der Schutz vor Explosionen. Weitere Anforderungen können in der ortsspezifischen Entwässerungssatzung genannt sein, so zum Beispiel die Begrenzung der Einleitmenge in das Kanalsystem.

Fazit

Pumpen kommen in Verbindung mit Leichtflüssigkeitsabscheidern immer dann zum Einsatz, wenn ein natürliches Gefälle nicht vorhanden ist. Sie können in bestimmten Fällen auch zur Sicherstellung des Rückstauschutzes erforderlich sein. Sind Pumpen zur Förderung mineralölhaltigen Abwassers zur Abscheideranlage unvermeidlich, ist auf die schonende Art der Förderung besonderes Augenmerk zu richten.

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