Umweltorientierte Beschaffung durch den öffentlichen Aufttraggeber: Nachhaltig bauen in FBS-Qualität
13.12.2007
Die öffentliche Hand wendet jährlich rund 1,5 Billionen Euro für die öffentliche Beschaffung auf. Ein derartiges Finanzvolumen lässt erahnen, welches enorme Potenzial die Berücksichtigung umweltfreundlicher Aspekte im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens in sich birgt. Die Vergabestellen der Behörden haben im Sinne des Steuerzahlers die Verantwortung, die bestmögliche Lösung bei der Angebotsabgabe zu prüfen. Eine Handlungsweise, die Geld sparen und die Umwelt schützen soll.
Gestiegenes Umweltbewusstsein
Lange Zeit wurden umweltbezogene Belange im Rahmen der öffentlichen Beschaffung nicht behandelt. In jüngster Zeit entwickelt sich jedoch international und insbesondere innerhalb der Europäischen Union ein zunehmend ausgeprägtes Umweltverständnis, welches nicht zuletzt auch Folge der verheerenden UN-Klimaberichte ist. Innerhalb der Europäischen Union gibt es allerdings schon seit längerer Zeit Bestrebungen, dem Umweltschutz angemessen Rechnung zu tragen. In dem durch die Mitgliedsstaaten letztlich nicht ratifizierten Vertrag über die Verfassung für Europa heißt es gemäß Art. 6 EGV/Art. III-119: „Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung der [...] Gemeinschaftspolitiken und - maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden.“ Eine Förderung der nachhaltigen Entwicklung ist ohne tatsächliche Integration der Umweltschutzerfordernisse in die Beschaffungspraxis nicht möglich. De facto betreiben nur ca. 19 % aller öffentlichen Stellen in der EU im nennenswerten Umfang eine umweltorientierte Beschaffung. „Dabei nimmt der Staat gegenüber dem einzelnen Bürger eine bedeutsame Vorbildfunktion ein“, ist sich Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax, Kanzlei Ax - Schneider – Kollegen, sicher. „Orientiert sich der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Beschaffungsvorgänge auch auf umweltfreundliche Belange, fördert dies letztlich auch das allgemeine Verständnis innerhalb der Bevölkerung“, so der Experte für Deutsches und Internationales Vergaberecht weiter. Auf der anderen Seite erfolgt die Realisierung des Beschaffungswesens zu einem Großteil aus vereinnahmten Steuergeldern. Der öffentliche Auftraggeber sollte sich demnach auch zunehmend in der Pflicht sehen, dem in der Bevölkerung verankerten Umweltbewusstsein durch eine entsprechende Verwendung der Steuermittel angemessen Rechnung zu tragen. „Beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber eine umweltorientierte Beschaffung, so bedarf es zu einer erfolgreichen praktischen Umsetzung einer guten strategischen Planung und einer sicheren Umsetzung“, so Ax. Hierbei ist – mit Bezug auf eine umweltfreundliche Kaufstrategie, die Organisation, die Gestaltung des Vertrages, die Auswahl von Lieferanten, Dienstleistern und ausführenden Unternehmen sowie der Festlegung von Ausschlusskriterien, technischen Eignungskriterien bis hin zur Auftragsvergabe und der Durchführungsklauseln – ein schrittweises und umsichtiges Vorgehen zu empfehlen.
Mit FBS-Standard die Nase vorn
Die Belange der Umwelt verstärkt in das Beschaffungswesen mit aufzunehmen ist eine Verpflichtung des verantwortungsvollen Staates gegenüber dem engagierten Bürger. Die enorme Wichtigkeit eines umweltfreundlichen Beschaffungswesens wird seitens der Europäischen Union zunehmend gestärkt und findet sich auch in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes wieder. Dabei empfiehlt sich für den „Umweltneuling“ unter den öffentlichen Auftraggebern im Beschaffungswesen ein strategisch wohlgeplantes Vorgehen. Ein allzu überstürztes Handeln kann schnell zulasten der Nachhaltigkeit gehen. Weder den öffentlichen Finanzen noch der Umwelt wäre damit jedoch gedient. Die derzeitigen vergaberechtlichen Regelungen geben dem öffentlichen Auftraggeber einen großzügigen Spielraum. Dieser muss nur wissen, ihn richtig zu nutzen. Zudem muss er die Instrumente nutzen, die der Markt ihm bietet. Etwa bei der Auswahl des geeigneten Rohrwerkstoffes.
Günstige Ökobilanz
Hier bietet der FBS-Qualitätsstandard ein verlässliches Kriterium. „FBS-Beton- und Stahlbetonrohre erfüllen die Anforderungen einer umweltorientierten Beschaffung in hohem Maße“, erklärt FBS-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Wilhelm Niederehe. „Sie sind umweltverträglich und weisen eine konkurrenzlos günstige Ökobilanz auf.“ Beton zeichnet sich durch seine natürlichen Inhaltsstoffe aus und kann daher optimal in ökologische Kreisläufe integriert werden. „Das wird mit der konsequenten Kontrolle bei der Umsetzung der FBS-Qualitätsrichtlinien und Herstellung von Rohren und Schächten aus Beton und Stahlbeton sichergestellt: Ein Qualitätsstandard für Kanalbauteile aus Beton und Stahlbeton, der weit über dem Sicherheitsniveau der heute gültigen DIN bzw. DIN-EN-Normen liegt“, so Niederehe weiter. Rohre und Schächte in FBS-Qualität weisen unter Umweltgesichtspunkten eine sehr positive ökologische Gesamtbilanz auf – von der Herstellung bis zur Entsorgung. Das belegt eine von der FBS in Auftrag gegebene Expertise zur Umweltverträglichkeit eindrucksvoll. Beton- und Stahlbetonrohre in FBS-Qualität stehen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz und sind ein hervorragendes Beispiel dafür, wie „umweltorientierte Beschaffung“ in die Tat umgesetzt werden kann. Eine Zusammenfassung der Expertise stellt die FBS in der Reihe „Leitfäden zur Rohrwerkstoffauswahl von Abwasserleitungen und - kanälen“ unter dem Stichwort „Ökobilanz“ zur Verfügung.
Pressekontakt:
Fachvereinigung Betonrohre und Stahlbetonrohre e.V. (FBS)
Bettina Friedrichs
Schloßallee 10
53179 Bonn
Tel.: +49 (0) 228-954 56 54
Fax: +49 (0) 228-954 56 43
eMail: info@fbsrohre.de
Web: http://www.fbsrohre.de
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