VDRK stellt "Qualitätspass" für Inspektion und Dichtheitsprüfung in der Grundstücksentwässerung vor

24.04.2009

Die Boom-Stimmung im Dienstleistungsmarkt rund um das Thema Inspektion und Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerung ruft Anbieter unterschiedlichsten Zuschnitts auf den Plan - leider nicht nur qualifizierte und seriöse. Je mehr es im Markt "brummt", desto rühriger werden gerade die schwarzen Schafe, weiß man beim Verband der Rohr- und Kanaltechnik-Unternehmen VDRK in Kassel. Das Spektrum von "Schwarz" reicht dabei von mängelbehafteter, unvollständiger Arbeit mit ungeeignetem Gerät bis hin zu kriminellen, auf vorsätzlichem Betrug basierenden Geschäftsmodellen. Der VDRK mag dem sinistren Treiben von Dilettanten und "Kanal-Haien" nicht länger zusehen, da es den Ruf der ganzen vom Verband vertretenen Branche beschädigt: Auf der vom VDRK veranstalteten Fachmesse RO KA TECH 2009 stellte der Verband den VDRK-Qualitätspass vor, der künftig deutlich erkennbar die Spreu vom Weizen trennen soll.

Ziel des Qualitätspasses ist es, sowohl kommunalen Behörden, vor allem aber auch dem Grundstückseigentümer eine schnelle und zuverlässig Orientierungshilfe zu bieten. Der Durchschnittsbürger ist mit seiner rechtlichen Verpflichtung zur Inspektion und Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen spätestens dann überfordert, wenn er unterscheiden soll, wer ihm da als angeblich leistungsstarker und vertrauenswürdiger Helfer gegenüber steht. Ganz abgesehen davon, dass der VDRK generell davon ab rät, die Inspektions- und Prüfpflicht zum Gegenstand abendlicher Haustürgeschäfte zu machen, will er mit dem Qualitätspass für klare Orientierung sorgen. Wer auf Befragen den VDRK-Qualitätspass vorzeigen kann, verfügt in jedem Falle über die notwendige Ausbildung und Ausrüstung, um wirklich seriöse Arbeit mit verwertbaren Ergebnissen zu leisten.

Um dies sicher zu stellen, stellt der VDRK strenge Anforderungen an den Pass, der grundsätzlich nur Arbeitnehmern von VDRK-Mitgliedsunternehmen verliehen wird. Der Qualitätspass ist grundsätzlich Personen- und unternehmensgebunden. Er kann also nicht auf andere Beschäftigte des gleichen Unternehmens übertragen werden und verliert seine Gültigkeit auch, sobald der Beschäftigte das Unternehmen wechselt. Das ist durchaus sinnvoll, denn der Ausweis bürgt auch für geeignete technische Ausrüstung, z.B. mit hochauflösenden TV-Inspektionskameras mit Dreh- Schwenkköpfen und Farboptik, die bei einem Arbeitgeberwechsel möglicherweise nicht mehr gegeben wäre. Für den Arbeitgeber selbst erhöht diese Bindung die Motivation, ihre Beschäftigten mit dem Qualitätspass auszustatten: Da die Aufwertung des Mitarbeiters durch den Pass verfällt, sowie dieser kündigt, ist das Risiko ausgeschlossen, dass dieser die mit Investitionen an Zeit und Kosten verbundene Zusatzqualifikation zu einem Wettbewerber "exportiert". Dort müsste er den Pass neu erwerben. Da der Pass turnusmäßig durch Nachschulung und –prüfung aktualisiert werden muss, ist zudem gewährleistet, dass die hinter dem Ausweis stehende Qualifikation steht auf der Höhe der Technik ist.

Die Verleihung des Qualitätspasses erfolgt nach den strengen Maßstäben eines vom VDRK entwickelten Qualitätshandbuchs. Grundsätzliche Voraussetzung ist eine nachgewiesen langjährige Berufserfahrung, die durch geprüfte Referenzarbeiten belegt werden muss. Darüber hinaus ist durch den Mitarbeiter eine angemessene regelmäßige Weiterbildung nachzuweisen. Weitere Zulassungskriterien sind:

  • KI-Schein der DWA oder vergleichbarer Institutionen
  • Sachkundenachweis Dichtheitsprüfung (DWA oder vergleichbar)
  • 1 Jahr Erfahrung speziell in der Grundstücksentwässerung
  • Mitgliedschaft des beschäftigenden Unternehmens in VDRK und Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau (Gütezeichen I, D, oder G)
  • Einweisung in die Anforderungen des VDRK-Qualitätshandbuches
  • Auswertung von 5 durchgeführten Inspektionen

Schulungsnachweise und Praxisarbeitsproben werden von einem Sachverständigenausschuss mit ausschließlich öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen regelmäßig geprüft und bewertet. Bei einer positiven Prüfung und Bewertung durch den Sachverständigenausschuss wird der Inspekteur für die Auszeichnung empfohlen. Der Erteilung des Qualitätspasses bleibt dem ebenfalls neutralen Ernennungsausschuss vorbehalten, der durch Vertreter des VDRK, Hochschulen, Kommunen und anderen Fachverbände besetzt ist.

Für die Verlängerung des Qualitätspasses ist im Wesentlichen die positive Bewertung der jährlich einzureichenden Praxisarbeiten erforderlich. Hierbei wird nicht nur auf die fachgerechte und zuverlässige Leistung Wert gelegt, sondern auch besonders auf die Seriösität bei der gesamten ausgeführten Dienstleistung.

Mit dem Instrument des Qualitätspasses schafft der VDRK nach eigener Einschätzung erheblichen Nutzen für alle Beteiligten: Der private Grundstückseigentümer kann sich bei Pass-Inhabern darauf verlassen, mit hochwertiger und seriöser Arbeit bedient zu werden. Das Unternehmen wieder, dessen Arbeitnehmer mit dem Pass ausgestattet sind, verbessert deutlich seine Chancen in einem Markt, in dem behördlicherseits und auch aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung für die Sanierung immer stärker auf Qualität, Qualifikation und Seriösität bei der Dichtheitsprüfung geachtet wird. Die mit dem VDRK-Qualitätspass ausgezeichneten Mitarbeiter dürfen sich mit Fug und Recht als Elite auf dem Arbeitsmarkt rund um die privaten Abwasserleitungen betrachten. Verständlich ist auch, dass dieser Qualitätspass limitiert bleiben wird. Sachkundige gemäß §61a des NRW Landeswassergesetzes können sich frühestens nach einem Jahr guter Praxisarbeit bewerben.


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