Verbesserung der Gewässer-Güteklasse II von 16 auf 73 % - Minister Dr. Sklenar zur Strategie der Landesregierung im Bereich des Gewässerschutzes

05.02.2007

Ende 2000 ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Kraft getreten. Inhaltlicher Schwerpunkt ihrer Regelungen ist eine flussgebietsbezogene Bewirtschaftung der Gewässer zur Erreichung eines guten Gewässerzustands in Grund- und Oberflächenwasser. Maßgebliches Instrument der Zielerreichung ist die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen. Dieser Prozess wird durch eine Anhörung der Öffentlichkeit in drei Stufen begleitet. Die erste Phase in Thüringen begann am 22.12.2006 mit der Veröffentlichung des Zeitplanes und des Arbeitsprogramms.

„Nach intensiven bundesweiten Vorbereitungen ab dem Jahr 2000, an denen sich das Land intensiv beteiligt hat, hat die Landesregierung die Richtung gewiesen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Thüringen. Als erstes wurde das Landeswassergesetz an die neuen rechtlichen Vorgaben der EU an die verschärften gesetzlichen Anforderungen an die Gewässerqualität angepasst“, so der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, heute vor dem Thüringer Landtag. „Wir haben die Gewässerökologie dabei wesentlich stärker in den Mittelpunkt gerückt. Der Lebensraum Gewässer für Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen ist aus Sicht der Landesregierung wie der EU das maßgebliche Kriterium für die Beurteilung der Gewässerqualität.“

Die ersten Prognosen aus der Bestandsaufnahme 2004 und die ersten Messungen 2005/2006 zeigen, dass ca. 90 % der Thüringer Gewässer die neuen Ziele, den guten Zustand, derzeit noch nicht erreichen. Die Abwasserlast, die in den 90er Jahren das Hauptproblem der Gewässerqualität darstellte, ist auf Grund der enormen Investitionen in der Abwasserentsorgung mit dem Bau und der Rekonstruktion von 457 Kläranlagen nicht mehr das Grundproblem. Es wurden hierfür Gesamtinvestitionen in Höhe von 4,5 Mrd. Euro getätigt. Der Freistaat Thüringen hat für diese Investitionen mehr als 1,1 Mrd. Euro Fördermittel bereitgestellt. Der Anteil der Gewässer mit einer Güteklasse II konnte dadurch von 16 % (1990) auf 73 % deutlich verbessert werden.

Der Anschlussgrad an die modernen und leistungsstarken kommunale Kläranlagen liegt in Thüringen heute bei 66 % der Bevölkerung, das entspricht einer Erhöhung um 23 %. Die kommunalen Kläranlagen in Thüringen sind im Mittel zu 89 % ausgelastet. Die Länge der Kanäle zur Abwasserableitung betrug 1991 7.700 km. Diese hat sich bis 2004 vor allem durch den erstmaligen Anschluss von Haushalten an das Kanalnetz mit 14.950 km fast verdoppelt.

Die künftige Herausforderung an die Fließgewässer sind die schlechte Gewässerstruktur als Folge des früheren technischen Ausbaus der Gewässer und die nach wie vor zu hohe Nährstoffbelastung. „Wir sind dabei gut aufgestellt. Zur Verbesserung der Durchgängigkeit, als einen wesentlichen Faktor der Gewässerstruktur, konnten seit 1991 insgesamt 129 Anlagen durchgängig gestaltet werden. Hierzu war aufgrund mehrer Komplexvorhaben mit dem Hochwasserschutz, z. B. dem Staatliche Helbewehr, bislang ein Mitteleinsatz von ca. 20 Mio. Euro erforderlich. Allein im Werragebiet wurden im Rahmen des Modellvorhabens ‚Verbesserung und Vernetzung aquatischer Lebensräume’ zwischen 2004 und 2007 4,7 Mio. Euro bereitgestellt.

Weiter sind hier die 9 Modellvorhaben zu nennen, von denen 5 Struktur-, 2 Nährstoffreduzierungsmaßnahmen und jeweils eine Abwasser- und Altlastensmaßnahme beinhalten. Diese vorgezogenen Maßnahmen wurden in der Zeit von 2004 bis 2006 mit einem Gesamtkostenvolumen in Höhe von 8,7 Mio. Euro realisiert. Das Land förderte diese Projekte mit 5,5 Mio. Euro.

Thüringen ist in den maßgeblichen Flussgebietsgemeinschaften und -konferenzen Elbe, Weser und Rhein intensiv eingebunden und bringt sein Know-how ein. Mit der Novelle des Thüringer Wassergesetzes hat die Landesregierung die Aufgabe übernommen, bis Ende 2009 eine geeignete Bewirtschaftungsplanung für alle Gewässer und das Grundwasser aufzustellen und mit den anderen Ländern und Staaten in den Einzugsgebieten Elbe, Weser und Rhein abzustimmen. Hierzu gilt es, als ersten Schritt mit Hilfe der seit 2006 neu eingeführten Messprogramme eine Gesamtschau der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen zu erhalten.

Auf dieser Basis ist die gemeinsame Abstimmung der Handlungsschwerpunkte für die erste Bewirtschaftungsplanung mit den maßgeblichen Beteiligten die zentrale Aufgabe.

Die bereits jetzt vorliegenden Ergebnisse und laufenden Abstimmungen lassen die nächsten wichtigen Handlungsfelder erkennen:
Für die notwendige Verbesserung der Gewässerstrukturen werden weitere geeignete Schwerpunktgewässer ausgewählt. Ebenso werden für Maßnahmen zur Erreichung der Durchgängigkeit der Gewässer geeignete zukünftige Prioritäten auf wichtige, überregionale Verbindungsgewässer und geeignete Laichgewässer - wie z.B. die Schwarza als Flusslandschaft des Jahres - gelegt. Nährstoffeinträge infolge landwirtschaftlicher Bewirtschaftung werden weiter zu reduzieren sein. Durch Etablierung geeigneter Agrarumweltmaßnahmen, Fortbildungen und Beratungen wird die Umsetzung der guten landwirtschaftlichen Praxis in ausgewählten Regionen geeignet flankiert werden. Der Ausbau der Abwasserentsorgung wird maßvoll und gezielt fortzusetzen sein. Dabei werden die Prioritäten in Abstimmung mit den Aufgabenträgern intensiver auf die verbleibenden Gütedefizite ausgerichtet. „Wir legen an dieser Stelle noch einmal auch im Interesse der Gebührenzahler Wert darauf, dass unsere Kläranlagen gut ausgelastet werden“, erklärte Dr. Sklenar.

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