Win-win-Situation für Bauvertragspartner

09.04.2022

Präqualifizierung bei der PQ-Bau GmbH

Die PQ-Bau GmbH wurde vom Güteschutz Kanalbau e.V. gegründet und bietet für Unternehmen, die Bauleistungen ausführen, das Präqualifikationsverfahren nach VOB an (§§ 6a bzw. 6a EU VOB/A). Hat ein Unternehmen das Präqualifikationsverfahren mit Erfolg bei der PQ-Bau GmbH oder bei einer der anderen PQ-Stellen durchlaufen, wird es im Amtlichen Verzeichnis beim PQ-Verein gelistet. Das auf www.pq-verein.de einsehbare „Amtliche Verzeichnis PQ-VOB“ gibt Auskunft über Bauunternehmen, die die nach VOB geforderten Nachweise vollständig und aktuell gegenüber der PQ-Stelle erbracht haben.

Öffentliche Vergabestellen können auf der genannten Internetseite zusätzliche Dokumente des Unternehmens einsehen und Einzelnachweise abrufen. Die Nachweise entsprechen zum großen Teil den in der VOB/A festgelegten formalen Ausschluss- und formalen Eignungskriterien und sind jeweils mit einer Gültigkeitsdauer versehen. Kann ein Unternehmen die geforderten Nachweise nicht erbringen oder verstößt es gegen gesetzliche Vorgaben, wird es umgehend aus dem Amtlichen Verzeichnis genommen.

Passwortgeschützt hinterlegt

Die Darstellung der Präqualifikation von Bauunternehmen im Amtlichen Verzeichnis enthält einen der Öffentlichkeit frei zugänglichen Teil sowie einen passwortgeschützten Teil. Im passwortgeschützen Teil sind Referenzen, Nachweisdokumente und Informationen über das Unternehmen hinterlegt, die von Vergabestellen der öffentlichen Hand und ihren beauftragten Fachbüros im Rahmen der Prüfung der Bietereignung einge­sehen werden können.

Auch für Unternehmen, welche schon über spezielle Nachweise zum Beispiel der Technischen Leistungsfähigkeit im Bereich der Herstellung und Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen verfügen, ist die Präqualifikation „PQ-VOB“ eine nutzbringende und sinnvolle Ergänzung. Die Nachweisführung zu folgenden allgemeinen auftragsunabhängigen Kriterien enthält Aussagen:

  • zum Nichtvorliegen einiger Ausschlussgründe,
  • zur Eignung der Bieter hinsichtlich weiterer formaler, berufs- u. handelsrechtlicher, steuerrechtlicher und sozial­gesetzlicher Gesichtspunkte wie Angaben
    - zum Umsatz,
    - zur Gewerbeanmeldung,
    - zur Eintragung ins Berufsregister.

Da auch mindestens drei bestätigte Referenzen/Leistungsbereiche hinterlegt werden, bleibt es in den Händen der Unternehmen, charakteristische Maßnahmen anzugeben, welche den Schwerpunkt ihrer Bautätigkeit ausweisen.

Vorteile durch Eintrag

Welche Vorteile hat der Eintrag ins Amtliche Verzeichnis für Auftraggeber und Auftragnehmer?

  • Mit Angabe der Registriernummer und dem Eintrag im Amtlichen Verzeichnis entfällt für Bauunternehmen die Vorlagepflicht von Einzelnachweisen für die abgedeckten Kriterien bei Angebotsabgabe. Für Bauunternehmen kann der Aufwand bei der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen einschließlich entsprechender Kosten erheblich reduziert werden.
  • Dementsprechend entfällt für den Auftraggeber die Prüfung der Einzelnachweise. Auftraggeber und Vergabestellen können die Eignung des Bieters allein mit dem Eintrag im Amtlichen Verzeichnis überprüfen (natürlich soweit keine zusätzlichen, speziellen Anforderungen erhoben wurden).
  • Der Ausschluss von Angeboten aus formalen Gründen, beispielsweise wegen fehlender oder nicht aktueller, formaler Eignungsnachweise kann vermieden werden.
  • Das RAL-Gütezeichen 961 und die Präqualifikation-VOB in Kombination stellen für öffentliche Auftraggeber einen vollumfänglichen Nachweis der Bietereignung dar. Ergänzend zum fachlichen Teil der Bietereignung (Technische Leistungsfähigkeit differenziert mit RAL-Gütezeichen nachgewiesen) kann der rechtlich-wirtschaftliche Teil über die Präqualifikation-VOB (PQ-VOB) belegt werden.
  • Das Amtliche Verzeichnis ist für alle Auftraggeber einsehbar. Nicht nur Vergabestellen der öffentlichen Hand, sondern auch Industriebetriebe, Versorgungsunternehmen, Sektorenauftraggeber bis hin zu Bauunternehmen können sich über das Amtliche Verzeichnis einen Bieterkreis zur Angebotsanfrage zusammenstellen.
  • Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) entfällt für Bauunternehmer eine Haftung gegenüber dem Sozialversicherungsträger, wenn seine Nachunternehmer ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt haben. Davon darf bei präqualifizierten Nachunternehmern begründet ausgegangen werden.
  • Präqualifizierte Unternehmen dokumentieren mit dem Eintrag im Amtlichen Verzeichnis ihre Zuverlässigkeit. Zusammen mit der Einbindung des PQ-VOB-Logos auf Internet­seiten und Briefpapier oder als Aufkleber im Außenbereich (Lkw, Baumaschinen) ist das eine positive Außendarstellung des Unternehmens.
  • Eignungsprüfungen können schneller durchgeführt und Bauaufträge schneller vergeben werden.
  • Da Bauunternehmen, die nachweislich Verfehlungen begangen haben, nicht ins Amtliche Verzeichnis aufgenommen bzw. gestrichen werden, ist ein fairer und transparenter Wettbewerb sichergestellt, der illegalen Praktiken am Bau entgegenwirkt.

Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes können bei der PQ-Bau GmbH den Nachweis PQ-VOB beantragen und nach erfolgreicher Prüfung ihre Präqualifikation für öffentliche Bauaufträge in Deutschland über die Registrierung-VOB im Amtlichen Verzeichnis nachweisen.

Kontakt

RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau

Dr.-Ing. Marco Künster

Geschäftsführer

Postfach 1369

53583 Bad Honnef

Deutschland

Telefon:

02224 9384 0

Fax:

02224 9384 84

E-Mail:

info@kanalbau.com

Internet:

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