Zersplitterung des Umweltrechts verhindern - Geplantes Bundeswassergesetz muss Investitionssicherheit gewährleisten

04.02.2009

"Mit dem Scheitern des Umweltgesetzbuches hat die Politik eine Chance vertan. Statt bundeseinheitlicher und vereinfachter Regelungen bleibt es bei dem Wildwuchs und Regelungsdickicht im Umweltrecht, das nur noch von Spezialisten zu durchschauen ist. Das ist das Gegenteil von Bürokratieabbau", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in Berlin.

"Wir brauchen jetzt zumindest ein einheitliches Bundeswassergesetz und ein Bundesnaturschutzgesetz, damit eine Zersplitterung in sechzehn verschiedene Landesrechte verhindert wird", so Müller. Der BDEW biete hierbei wie schon bisher seine konstruktive Mitarbeit an.

Für die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft sei es bei einem neuen Bundeswassergesetz besonders wichtig, dass die notwendige Investitionssicherheit gewährleistet bleibe, so beispielsweise beim Bau von Kraftwerken oder bei Vorhaben der Wasserversorgung. Im geltenden Recht ebenso wie in dem nunmehr gescheiterten Entwurf eines Umweltgesetzbuches war die Investitionssicherheit durch ein abgestuftes Genehmigungssystem gewährleistet. Dieses System müsse durch die Genehmigungsarten der "Bewilligung", der "gehobenen Erlaubnis" und der "einfachen Erlaubnis" im künftigen Wasserrecht erhalten bleiben.

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