Bevor der Erstarrungsprozess einsetzt (herstellerbedingt bis max. 3 h nach Einbringen), muss ein ggf. vorhandener Verbau zur Sicherung des Leitungsgrabens im Bereich der Verfüllung gezogen werden, damit das noch fließfähige Material auch die Verbauspur satt und selbstständig verfüllt sowie die Grabenwände zuverlässig stützt.
Der Zeitbedarf für die vollständige Aushärtung ist abhängig von der jeweiligen Zusammensetzung des hydraulisch gebundenen Verfüllbaustoffes und vom Hersteller anzugeben. Diesbezüglich übliche Angaben, z. B. nach einem Tag betretbar, nach drei Tagen überbaubar (Herstellung der Hauptverfüllung und/oder des Straßenoberbaus) und befahrbar (Baumaschinen- und/oder Straßenverkehr), sollten genauer verifiziert und durch Untersuchungen vor Ort überprüft werden.
Anderenfalls besteht die Gefahr, dass durch eine frühzeitige Belastung die Tragstruktur des künstlichen Bodenkörpers zerstört wird und somit ungünstige, in der statischen Berechnung nicht berücksichtigte Belastungen auf den Rohrstrang einwirken und bei diesem im ungünstigsten Fall zu Beschädigungen führen können.
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