Negativbeispiel – Nichteinhaltung der Mindestgrabenbreite
Unzureichende Verdichtung der Bettung
Die Nichteinhaltung der Mindestgrabenbreite führt zu einer unzureichenden Verdichtung der Bettung. Kreisrohre werden so überbeansprucht, und es bilden sich Risse in den Viertelspunkten. Risse in den Viertelspunkten bedeuten ein statisches Versagen, die maximale Belastung ist erreicht.
In den Viertelspunkten gerissenes Betonrohr infolge mangelhafter Verdichtung des Zwickels und der Seitenverfüllung [Quelle: STEIN Ingenieure GmbH]