Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)

Quantitative Zustandserfassung

Die Ergebnisse der optischen Inspektion (Abschnitt 4.3.2.1) reichen häufig nicht aus, um den Zustand der Kanäle umfassend zu beschreiben und befriedigende Aussagen über Schäden sowie Art und Umfang von Sanierungsmaßnahmen abzuleiten. Für eine technisch und wirtschaftlich fundierte Sanierungsplanung kann sowohl eine qualitative als auch quantitative Feststellung des Istzustandes (Abschnitt 4.2) erforderlich sein.

Hiervon betroffen sind beispielsweise Schäden wie nichtsichtbare Undichtigkeiten und der Zustand der Bettung. Des weiteren sind bei Korrosionsschäden (Abschnitt 2.6.3.2) und mechanischem Verschleiß (Abschnitt 2.5) für die Beurteilung des Schadensausmaßes Aussagen über die Restwanddicke bzw. den Abtrag erforderlich. Beim Schadensfall Verformung (Abschnitt 2.7.1) ist eine Quantifizierung bzw. eine Aufmessung der Verformungsfigur unter bestimmten Bedingungen unumgänglich.

Die quantitative Erfassung des Istzustandes von Kanälen wird z.Z. noch wenig praktiziert. Dies liegt nicht nur daran, daß relativ wenige geeignete Meßgeräte und -systeme, die z.B. eine kontinuierliche Messung in Kombination mit der Kanalfernsehinspektion ermöglichen, auf dem Markt sind, sondern auch am Fehlen entsprechender Forderungen und Richtlinien für die Durchführung dieser Art der Inspektion. Erschwerend kommt weiterhin hinzu, daß unsere Kanalisationen nicht instandhaltungsgerecht geplant und gebaut wurden und noch werden, wodurch viele Prüfungen, wie z.B. die Dichtheitsprüfung (Abschnitt 4.5.1) , beeinträchtigt und erschwert werden.

Die nachfolgend beispielhaft erläuterten Meßgeräte und -verfahren (Image 4.3.2.2-1) stellen einen ersten Ansatz zur vollständigen Erfassung des Istzustandes der Kanalisationen dar, sie ermöglichen die quantitative Feststellung von:

  • Ablagerungen
  • Lageabweichungen
  • Verformungen und Deformationen, Innenkorrosion und mechanischem Verschleiß (Querschnittsabmessungen)
  • Bettungsbedingungen (Bauwerk / Baugrund).

Mit einzelnen Meßgeräten zur quantitativen Feststellung von Lageabweichungen können ebenso wie mit den entsprechend ausgerüsteten und im (Abschnitt 4.3.2.1) beschriebenen Kanalfernsehkameras Rißbreitenmessungen in biegesteifen Kanälen durchgeführt werden. Auf diese Möglichkeit wird jeweils ausdrücklich hingewiesen.

Neueste, aber noch nicht praxisreife Geräte für die multisensorische Kanalinspektion werden im (Abschnitt 4.3.2.3) vorgestellt.

Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)