Wasser zentraler Baustein der Klimaanpassung im urbanen Raum
21.06.2021
DWA-Positionspapier wasserbewusste Zukunftsstadt
Der Klimawandel stellt die Kommunen vor gewaltige Herausforderungen. Überflutungen aufgrund heftiger Starkniederschläge werden häufiger, gleichzeitig drohen langanhaltende Hitze- und –Trockenphasen.
Bei der notwendigen Anpassung an den Klimawandel kommt Wasser besonders im urbanen Raum eine zentrale Bedeutung zu. Die Schaffung eines natürlichen Wasserhaushalts steht ebenso im Fokus wie ein intelligentes Wassermanagement mit einer blau-grünen Infrastruktur.
Die Speicherung von Wasser auf Multifunktionsflächen, in Versickerungsanlagen und mit Dach- und Fassadenbegrünungen schützt nicht nur vor Überflutungen bei ergiebigen Starkniederschlägen, sondern sichert auch die Wasserversorgung von Parkanlagen, Straßenbäumen und innerstädtischen Grünflächen in Trockenphasen. Die Verdunstungskühlung trägt wesentlich zur Minderung von Hitzestress bei.
„Wasser und Stadtgrün sind zentrale Bausteine der Klimaanpassung, für eine gesunde und lebenswerte Stadtlandschaft sowie für den Erhalt und die Stärkung der Biodiversität,“ betont Prof. Uli Paetzel, Präsident der DWA Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, anlässlich der Präsentation der DWA-Position Wasserbewusste Entwicklung unserer Städte.
Die Städte der Zukunft wasserbewusst zu gestalten, bedeutet eine gesicherte Versorgung mit Wasser hoher Qualität und ausreichender Menge, eine intensivierte Begrünung als Hitze- und Klimavorsorge und eine am natürlichen Wasserhaushalt orientierte Bewirtschaftung des Niederschlagswassers mit blau-grüner Infrastruktur und multifunktionaler Flächennutzung. Die wasserbewusste Zukunftsstadt vereint funktional und gestalterisch geschickt die Belange der Wasserwirtschaft, des Städtebaus, der Straßen- und Freiraumplanung und der Klimavorsorge. Ökologisch aufgewertete Gewässer, Ufer und Auen sind Teil einer attraktiven Stadtlandschaft.
„Entsprechende Maßnahmen zum Stadtumbau sind technisch machbar, ökonomisch und ökologisch vorteilhaft und rechtlich möglich, so Prof. Mathias Uhl, Vorsitzender der DWA-Koordinierungsgruppe „Wasserbewusste Zukunftsstadt“. Dies wurde bundesweit in zahlreichen Pilotprojekten unter Beweis gestellt. Die Realisierung in der Fläche scheitert aber häufig an einer mangelnden Zusammenarbeit zwischen den möglichen Projektpartnern, an rechtlichen Unsicherheiten und unscharfen Definitionen der finanziellen Zuständigkeiten.
Ein Schwerpunkt der wasserbewussten Zukunftsstadt ist der natürliche Wasserhaushalt. Grundwasserneubildung und Verdunstung müssen gestärkt, der Abfluss aus der Stadt auf das landschaftstypische Maß begrenzt werden. Flächensparende Erschließungsformen, wasserdurchlässige Flächenbeläge, Versickerungsanlagen, Straßen- und Gebäudegrün, Zisternen sowie Rückhaltegräben und -becken sind bewährte Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung und müssen verstärkt berücksichtigt werden. Starkregen und Hochwasserereignisse erfordern klar erkennbare Notabflusswege im Gelände. Grünflächen, Plätze und Sportanlagen sollen künftig multifunktional, auch zum kurzzeitigen Rückhalt von Niederschlagsabfluss, nutzbar sein.
Kleinteilige und nutzbare öffentliche Wasserflächen in Parks und in Straßen oder auch kleine fließende Gewässer, Feuchtgebiete bringen gleichzeitig Aufenthaltsqualität, Kühle und Biodiversität in die Städte. Regenwasser und auch nutzungsspezifisch aufbereitetes, hygienisch unbedenkliches Abwasser können als Wasserdargebot zur Bewässerung verwendet werden. Dach- oder Fassadenbegrünungen, Baumpflanzungen oder die Speicherung von Wasser in offenen Retentionsräumen können Feinstaub reduzieren und die Kühlung durch Verdunstung erhöhen. Alternative Wasserressourcen können zur Bewässerung einer gesunden und verdunstungsstarken Vegetation genutzt werden.
Bereits auf der Grundlage des geltenden Rechts sind die entsprechenden Maßnahmen möglich. Das Abwasserrecht des Wasserhaushaltsgesetzes und der Landeswassergesetze erkennt der dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung Priorität zu. Die meisten Länder haben konkrete Anforderungen an die Zulässigkeit bzw. Erlaubnisfreiheit der Niederschlagswasserversickerung normiert und die Gemeinden ermächtigt, eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung anzuordnen. Das Baugesetzbuch eröffnet weitreichende Möglichkeiten, städtische Grünzüge auch zu Zwecken der wasserbewussten Stadtentwicklung zu planen und in Bezug auf neue Bebauung die nötigen Grünflächen und Bepflanzungen verbindlich, auch als naturschutzrechtlichen Eingriffsausgleich, festzusetzen. Durch städtebauliche Verträge bestehen bei Großvorhaben weitreichende Möglichkeiten, die wasserbewusste Ausgestaltung zu regeln.
Obwohl das bestehende Recht bereits viele Möglichkeiten eröffnet, muss es noch weiter im Sinne einer wasserbewussten Zukunftsstadt optimiert werden. Unter anderem sollte im Wasserhaushaltsgesetz ein klarer gesetzlicher Auftrag zur Entwicklung der dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung normiert werden. Ergänzend sollten wasserrechtlich Möglichkeiten der Entgelt- beziehungsweise Gebühren(mit)finanzierung des Starkregenrisikomanagements von den Bundesländern geschaffen werden. Diese Möglichkeit sehen die Landeswassergesetze noch nicht ausreichend vor. Zudem müssen sowohl für Planung und Bau der entsprechenden blau-grünen Infrastruktur als auch für deren langfristigen Betrieb ausreichend finanzielle Mittel bereitgestellt werden.
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