Arbeitssicherheit im Tief- und Leitungsbau

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und diese erforderlichenfalls an die sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Bei einem Unfall muss der Arbeitgeber ein funktionierendes Arbeitsschutzsystem nachweisen.

02.03.2017
Zielgruppe(n): Facharbeiter, Ingenieure, Techniker
Kategorie: Fortbildung

Im Seminar wird aufgezeigt, wie eine praktische Umsetzung (Unterweisungen, Gefähr- dungsanalysen, Kontrollmaßnahmen, Dokumentation) im Betrieb und auf den Baustellen praxisnah gewährleistet werden kann.

  • Was und wer ist überhaupt zu unterweisen?
  • Wie sieht eine Gefährdungsanalyse aus, was muss sie leisten?
  • Umfang der Bauüberwachung, Kontrollfrequenz etc.?
  • Umgang mit eigenen Mitarbeitern und mit Fremdfirmen, was ist eine normale und eine verkürzte Überwachungsverpflichtung?
  • Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter um den Anforderungen gerecht zu werden, welcher Umfang ist notwendig?
  • Wie gross ist der Umfang der baubegleitenden Dokumentation und Projektdokumentation (Notwendigkeit, Umfang)?
  • Haftungsfragen: Kann die Bauüberwachung persönlich haften?
Stadtwerke Münster GmbH
Hafenplatz 1
48155 Münster
Deutschland
Veranstaltungssprache Deutsch

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rbv GmbH

Kerstin Frühauf

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