Arbeitssicherheit im Tief- und Leitungsbau

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und diese erforderlichenfalls an die sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.

27.02.2018
Zielgruppe(n): Facharbeiter, Ingenieure, Techniker, Führungskräfte, Aufsichtspersonal, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte
Kategorie: Seminar

 

Im Seminar wird aufgezeigt, wie eine praktische Umsetzung (Unterweisungen, Gefähr-
dungsanalysen, Kontrollmaßnahmen, Dokumentation) im Betrieb und auf den Baustellen praxisnah gewährleistet werden kann.

Fragen wie:

  • Was und wer ist zu unterweisen?
  • Wie sieht eine Gefährdungsanalyse aus, was muss sie leisten?
  • Wie groß ist der Umfang der Bauüberwachung und die Kontrollfrequenz?
  • Welcher Umfang ist für die Qualifizierung der Mitarbeiter nötig?
  • Was ist eine normale und eine verkürzte Überwachungsverpflichtung, was ist der optimale Umgang mit eigenen Mitarbeitern und Fremdfirmen?
  • Kann die Bauüberwachung persönlich haften?
  • Wie groß ist der Umfang der baubegleitenden Dokumentation und Projektdokumentation?

werden beantwortet.

N.N. / tba
Mannheim
Deutschland
Veranstaltungssprache Deutsch

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Christian Mertens

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