Das neue gesetzliche Bauvertragsrecht und die VOB
Das mit dem 1. Januar 2018 geltende – völlig neue – gesetzliche Bauvertragsrecht, das sich keinesfalls, wie gelegentlich zu hören ist, auf den Bereich der Verbraucher beschränkt, bildet damit die allgemeine gesetzliche Grundlage für das deutsche Bauvertragsrecht überhaupt. Damit stellen sich aber zugleich viele weitere Fragen, wie die, ob die VOB/B weiterhin vereinbart werden kann und wie das Verhältnis von neuem gesetzlichen Bauvertragsrecht und VOB zu beurteilen ist.
Diese Fragen und einige Einzelthemen wie Leistungsänderungen und Anpassung der Vergütung, sowie Bedenken-Mitteilung bei fehlerhafter Planung der Auftraggeberseite und Verhalten bei Baubehinderungen sind Gegenstand des Seminars, das den Teilnehmern dazu jederzeit die Möglichkeit zu Fragen bietet.
Das Programm umfasst folgende wichtige Schwerpunkte:
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Neues gesetzliches Bauvertragsrecht (2018)
- Die „alten“ WV-Paragraphen 631 ff BGB und dortige Änderungen
- Abschlagszahlungen, § 632a, Abnahmefiktion, § 640
- Das neue gesetzliche Bauvertragsrecht, §§ 650a f
- Definition des Bauvertrages, § 650a
- Änderungen des Bauleistung, Anordnungsrecht, § 650b
- Vergütungsanpassung, § 650c
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Zustandsfeststellung, Schlussrechnung, § 650g
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Das neue gesetzliche Verbraucher-Bauvertragsrecht, §§ 650i ff
- Definition des Verbraucher-Bauvertrages, § 650i
- Baubeschreibungspflicht, Inhalt des Bauvertrages, §§ 650j und k
- Gesetzliches Widerrufsrecht, § 650l
- Abschlagszahlungen beim VerbraucherBauvertrag, § 650m
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Unabdingbarkeit, § 650o
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Der VOB-Bauvertrag
- Zulässigkeit, Voraussetzungen u. A
- Bedenken gegen die Planung etc. des Auftraggebers, § 4 Abs. 3 VOB/B
- Verhalten bei Behinderungen, § 6 VOB/B
- Einzelfragen zum gesetzlichen Bauvertragsrecht und der VOB/B und C
Der Tag endet mit einer anregenden Abschlussdiskussion, letzte Fragen können ebenfalls geklärt werden.
Einen weiteren Termin für dieses Seminar in Bremen finden Sie in unserem UNITRACC-Kalender.
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