Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)

Ingenieurleistungen

Ingenieurleistungen sind technisch-geistige Leistungen, die individuelle Lösungen für Aufgaben des Einzelfalles bieten. Sie unterliegen nicht der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) [VOB92] und nicht der Verdingungsordnung für Dienstleistungen (VOL) [VOL97] . Diese Leistungen werden in der Regel nach den folgenden Auswahlkriterien freihändig vergeben.

  • Leistungsfähigkeit
  • Erfahrung
  • Zuverlässigkeit
  • Gewähr für die technisch und wirtschaftlich beste Lösung.

Die Entscheidung des Auftraggebers (AG), welcher Ingenieur den Auftrag erhält, darf nicht nur von der Honorarforderung des jeweiligen Bewerbers abhängen. Ingenieurleistungen unterliegen damit einem Leistungswettbewerb, nicht aber einem Preiswettbewerb. Das Honorar wird nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) [HOAI91] bestimmt.

Mit Hilfe allgemeiner Leistungskataloge können für objektbezogene Maßnahmen der Leistungsrahmen festgelegt und die Angemessenheit und Üblichkeit einer Vergütung bewertet werden.

Neben dem festgelegten Leistungsrahmen, für den der Ingenieur entsprechend der vorgegebenen Aufgliederung Teilhonorare anzugeben hat, ist vom Ingenieur zu erläutern, auf welche Weise er das vorgegebene Ziel der Maßnahmen erarbeiten wird. Dazu gehören auch Angaben zum Personaleinsatz (Anzahl, Qualifikation) sowie zum Geräteeinsatz und der geschätzte Stundenansatz je Teilleistung. Der Ingenieur ist außerdem aufzufordern, aufgrund seiner Erfahrung Vorschläge zur Leistungsminimierung oder zur Leistungsergänzung zu unterbreiten.

Unter Würdigung der Angaben zum Honorarangebot sowie der Höhe der Honorarforderung ist der Ingenieur auszuwählen und zu beauftragen, der aufgrund seiner Leistungsfähigkeit und Erfahrung die Gewähr für die technisch und wirtschaftlich beste Lösung bietet.

Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)