Entleerung von Fettabscheideranlagen: Kostensparen versus Vorschriften und Hygiene

22.01.2019

Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V. (GET): GET-Kompakt-Info 42

Ein viel diskutiertes Thema ist die regelmäßige Entleerung von Fettabscheideranlagen und der richtige Zeitpunkt hierfür. Die Entleerung ist mit Kosten verbunden, die  möglichst reduziert werden sollen.

Dem Betreiber wird es nicht leicht gemacht, denn die eindeutigen Festlegungen der geltenden Regeln werden im Markt teilweise unterschiedlich ausgelegt. Um zusätzliches Zubehör, sogenannte Fettschichtdicken-Messgeräte, besser vertreiben zu können, wird die Verlängerung der Entleerungszyklen ins Spiel gebracht.

Leeren von Fettabscheidern: So oft wie nötig, mindestens aber einmal im Monat

Grundsätzlich ist nichts gegen diese Messgeräte einzuwenden, wenn sie normkonform eingesetzt werden, um (ggf. mittels Datenfernübertragung) anzuzeigen, dass die Fett-Speicherkapazität schon vor Ablauf der mindestens monatlichen Entleerung erreicht ist.

Gemäß geltendem Regelwerk (EN 1825-2 und DIN 4040-100) sollen Fettabscheider regelmäßig gewartet, entleert und gereinigt werden. Die Intervalle hierfür sind unter Berücksichtigung der Speicherkapazität von Fettabscheider und Schlammfang sowie entsprechend den betrieblichen Erfahrungen festzulegen. Unabhängig davon sind Schlammfang und Fettabscheider mindestens einmal im Monat zu entleeren, zu reinigen und wieder mit Frischwasser zu füllen.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig, denn bei Fettabscheidern geht es nicht nur um Fett und die Fettschichtdicke, sondern in besonderem Maße auch um die eingeleiteten organischen Stoffe (Speisereste/“Bioschlamm“). Durch deren Zersetzungsprozesse in der Anlage entstehen Gase, vor allem Schwefelwasserstoff, der in Verbindung mit Wasser zu aggressiver biogener Schwefelsäure wird und nicht säureresistente Bauteile angreift.

GET-Hinweis: Festschichtdicke ist nicht alles

Es geht bei der Entleerungsfrage also nicht nur um die Speicherkapazität von Abscheider und Schlammfang, sondern um die viel komplexere Problematik der Vermeidung von Korrosion, Fettsäuren und biogener Schwefelsäure. Deren negative Auswirkungen auf die Anlage, sowie die gesamte Kanalisation ist in Fachkreisen seit Jahrzehnten bekannt.

Eine Frage von Hygiene und Sicherheit

Schwefelwasserstoff stinkt und ist giftig. Betreiber bemerken die Bildung des Schwefelwasserstoffs meist bei der Entleerung des Fettabscheiders. Moderne Fettabscheider, die für die Aufstellung innerhalb von Gebäuden konzipiert sind, haben den Vorteil, dass sie für die Entleerung und Innenreinigung nicht mehr geöffnet werden müssen und keine übelriechenden Gerüche verbreiten.

Installationstechnisch schreiben vorgenannte Regelwerke vor, dass im Bereich des Zulaufes der fetthaltigen Abwässer aus den verschiedenen Küchenbereichen und der Lüftungsleitung vom Fettabscheider über Dach entsprechend säurebeständige Materialien verwendet werden und somit der Korrosion wirksam begegnet wird.

Im Bereich der Abwasserableitung ist jedoch kein fettsäurebeständiges Material vorgeschrieben, da das Abwasser bei ordnungsgemäßem Betrieb in der Regel unkritisch ist.

Die Verlängerung der Entleerungsintervalle begünstigt aber die Zersetzung und den Korrosionsangriff und kann dazu führen, dass die Anlage, die nachgeschaltete Hebeanlage oder zerfressene Rohrleitungen später unter Umständen teuer saniert werden müssen.

GET empfiehlt deshalb dringend die Einhaltung der vorgeschriebenen Entleerungsintervalle. Darüber hinaus gewährleisten Fettabscheideranlagen mit Gütezeichen RAL-GZ 693 eine besondere Langlebigkeit durch Verwendung besonders korrosionsbeständiger Materialien.

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