Einbau und Ausrichtung der Rohre
Anschlüsse von Rohren an Schächte und Bauwerke
Die Anschlüsse von Rohren mit Nennweiten bis DN 1200 an Schächte und Bauwerke müssen doppelgelenkig ausgeführt werden. Im Einzelfall kann auf die Doppelgelenkigkeit verzichtet werden, wenn nachgewiesen wird, dass unterschiedliche Setzungen von Schacht und Rohr schadlos aufgenommen werden können [ATVA157:2000].
Eine eventuell vorgesehene Betonbettung muss an den Stellen der Anschlüsse unterbrochen werden. Das Gleiche gilt ebenfalls auch für die Rohrleitung, sofern Setzungen zu erwarten sind [DWAA139:2019].