Das ATV-Handbuch ATV95b gibt den Streubereich des Fremdwasseranteils zwischen 33% und 66% am Trockenwetterabfluss an, was einem Fremdwasserzuschlag von 50 % bis 200 % entspricht. Deutlich höhere Fremdwasserzuschläge von über 900% sind in Untersuchungen von Decker [Decke1998] und Dohmann [Dohma99] und bis zu 1100 % von Dohmann et. al. [Dohma2004] sowie Hennerkes et al. [Henne2006]ermittelt worden.
Bezüglich des Feststoffeintrages ist besonders die Grundwasserinfiltration relevant. Diese tritt bei ständig oder zeitweise unterhalb des Grundwasserspiegels befindlichen, undichten Freispiegelleitungen bzw. Bauwerken der Ortsentwässerung auf. Die Menge dieses Feststoffeintrages kann sehr unterschiedlich sein und ist abhängig von Leckgröße und -form, der Art, Kornverteilung und Lagerungsdichte des Bodenmaterials der Leitungszone, der Hauptverfüllung und des anstehenden Bodens sowie der inneren Belastung (HD-Reinigung, Dichtheitsprüfung mit Wasser, wechselnde Wasserstände, Überstauereignisse) und der äußeren Belastung (dynamische Belastung, Grundwasser) des Abwasserkanals.
Erste Untersuchungen zur Quantifizierung dieses Feststoffeintrages über die Schadensarten Risse, Scherbenbildung sowie undichte Rohrverbindungen und die daraus resultierenden Konsequenzen einer möglichen Hohlraumbildung bis zum Extremfall eines Tagbruches haben Dohmann/Hennerkes im Rahmen eines Forschungsprojektes durchgeführt. Sie stellten fest, dass bei Rissschäden (Längsrisse und Querrisse) ab einer bestimmten Größe und generell bei undichten Rohrverbindungen immer mit einem massiven Feststoffeintrag bei infiltrierendem Grundwasser gerechnet werden muss [Dohma2004a] .
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