Schadensbereiche „mit Boden sichtbar“ bewirken darüber hinaus eine Beeinträchtigung der Standsicherheit des Kanals und stellen Ausgangspunkte für Folgeschäden bis zu dessem Einsturz bzw. zum Tagbruch dar. In Anbetracht dieser weitreichenden Schadensfolgen sind auf diese Weise geschädigte und ständig oder zeitweise unterhalb des Grundwasserspiegels befindliche Kanäle in der Regel in das sofort bzw. kurzfristig zu realisierende Sanierungsprogramm einzuordnen. Sanierungs- bzw. Handlungsbedarf besteht nach [ATVDVWKA 128] bei Fremdwasserspenden von 0,15 l/s∙ha.
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