Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)

Indirekte Kosten infolge Lärmemissionen

Durch Baumaßnahmen veränderte Lärmemissionen können zurückgehen auf veränderte Verkehrsbedingungen sowie den Lärm der eingesetzten Baugeräte. Als Monetarisierungsmaßstab kann die Miethöhe dienen, die in vielen Städten als Mietspiegel erhoben wird. Häufig können charakteristische Mieten für mehr oder weniger dem Verkehrslärm ausgesetzte Wohnungen ermittelt werden.

Der Verkehrslärm kann, sofern keine Messungen vorliegen oder möglich sind, mit den aus der Verkehrswegeplanung bekannten Ansätzen in Abhängigkeit von Straßentyp und Anbausituationen abgeschätzt werden [RAS86a] [NN88b] . Bei mehreren hintereinander befindlichen Gebäudereihen ist in der Regel die Betrachtung der vordersten ausreichend.

Die Quantifizierung des Baugerätelärms gestaltet sich bereits deshalb schwierig, weil die letztlich zum Einsatz kommenden Baugeräte im Rahmen der Alternativentscheidung nicht bekannt sind und zudem auch bei bekannten Baugeräten hinsichtlich der im Betrieb erreichten Schallpegel und Einsatzzeiten erhebliche Unsicherheiten verbleiben. Sollen Bauverfahren, wie die geschlossene und offene Bauweise zur Kanalerneuerung, miteinander verglichen werden, müssen gleichwohl die lärmrelevanten Baugeräte mit ihren Schalleistungspegeln und den voraussichtlichen Einsatzzeitanteilen bezogen auf die Maßnahmendauer angenommen werden.

Bezogen auf eine bestimmte Gebäudefront kann der Immissionspegel aus Baugeräten dann überschläglich bestimmt werden zu:

LPBg, i, m = LWA – 20 lg (r2 / r1)
mit
LPBg, i, m, n – Immissionspegel aus dem Baugerät i der Anbausituation m
LWA – Schalleistungspegel des Baugerätes; berechneter Schalldruck auf eine hemisphärische Halbkugel der Oberfläche 1 m2 (entspricht einem Radius von ca. 0,4m)
r1 – Radius der Kugeloberfläche, die dem Schalleistungspegel zugrunde liegt ( 0,4 m)
r2 – Abstand der ersten betrachteten Gebäudefront vom Einsatzort des Baugerätes.

Der Immissionspegel aus Straßenverkehr und Baugeräten ergibt sich nach [RLS81] zu

LP(Kfz+Bg, i), m = 10 lg (100,1 · LPKfz, m + 100,1·LPBg, I, m)
mit
LP(Kfz+Bg, i), m – Immissionspegel der Anbausituation m aus Überlagerung von Kfz-Lärm des Baugerätes i
LPKfz, m – Immissionspegel der Anbausituation m aus Kfz-Verkehr = 10 · lg(0,06 · DTV) + bm mit DTV als durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke und bm als Lärmkonstante in Abhängigkeit von der Anbausituation nach [RAS86a]
LPBg, I, m – Immissionspegel der Anbausituation m aus dem Baugerät Bgi.

Entsprechend der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) [TALärm] kann der Beurteilungspegel über die Dauer der Baumaßnahme abgeschätzt werden zu:

LP(Kfz+Bg, i), m = LPBezug + 10 lg ((1/T)∑(ki · tLP, i))
mit
LP(Kfz+Bg, i), m – Beurteilungspegel aus Kfz-Verkehrt und Baugeräten über den Zeitraum der Gesamtmaßnahme für die Anbausituation m
LPBezug – Bezugspegel der Berechnung; z.B. 60 dB(A)
ki – Bewertungsfaktoren für die Pegeldifferenzen ΔLPi des aktuellen Lärmpegels LP(Kfz+Bg, i), m bzw. LPKfz, m zum gewählten Bezugspegel LPBezug während des Zeitraumes tLP,i. Die Bewertungsfaktoren ki können nach der Gleichung ki = 10(0,1 · ΔLPi) berechnet werden.
tLP,i – Dauer des Lärmpegels LP(Kfz+Bg, i), m, n bzw. LPKfz, m, n
T – Gesamtdauer der Beeinflußung

Auf die vorstehende Art kann für die gestörte Situation der Beurteilungspegel ermittelt und mit dem Lärmpegel aus Straßenverkehr im nicht gestörten Zustand verglichen werden. Außerdem ist die Maßnahmendauer zu bestimmen. Liegen keine örtlichen Daten zur Abhängigkeit der Miete vom Verkehrslärm vor, so kann überschläglich mit einer Mietwertminderung von 1,3 % je dB(A) Lärmzunahme gerechnet werden [Schul87] .

Der allgemeine Monetarisierungsansatz ergibt sich zu

KLärm = ∑Straßenm (KLärm, Bg+Kfz + KLärm, Kfz, Stör – KLärm, Kfz, Ist)
mit
KLärm – Kosten der Lärmwirkung infolge Kanalbau
KLärm,Bg+Kfz – Kosten der Mietwertreduzierung infolge gemeinsamer Lärmwirkung von Kfz-Verkehr und Baugeräten während der Dauer der Baumaßnahme
KLärm, Kfz, Stör – Kosten der Mietwertreduzierung infolge des Kfz-Verkehrs während der Dauer der Baumaßnahme; nur in solchen Straßen, in denen keine Baugeräte einwirken
KLärm, Kfz, Ist – Kosten der Mietwertreduzierung infolge des Kfz-Verkehrs im ungestörten Zustand
m – Laufvariable der an einer Straße befindlichen Anbausituationen.

Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)