Offene Bauweise: Leitungszone

Verdichtung der Grabenverfüllung

Überschüttungsbedingungen A1-A4

Bei der Grabenverfüllung oberhalb der Leitungszone wird zwischen vier Überschüttungsbedingungen unterschieden [ATVA127:2000]:

Bedingung A1

Bedingung A2

Bedingung A3

Bedingung A4

Lagenweise gegen den gewachsenen Boden verdichtete Grabenverfüllung (ohne Nachweis des Verdichtungsgrades); gilt auch für Trägerbohlwände (Berliner Verbau).

Senkrechter Verbau des Rohrgrabens mit Kanaldielen, die erst nach dem Verfüllen gezogen werden. Verbauplatten oder -geräte, die bei der Verfüllung des Grabens schrittweise entfernt werden. Einspülen der Verfüllung (nur geeignet bei Böden der Gruppe G1).

Senkrechter Verbau des Rohrgrabens mit Spundwänden, Leichtspundprofilen, Holzbohlen, Verbauplatten oder -geräten, die erst nach dem Verfüllen entfernt werden.

Lagenweise gegen den gewachsenen Boden verdichtete Grabenverfüllung mit Nachweis des nach ZTVE-StB erforderlichen Verdichtungsgrades; gilt auch für Trägerbohlwände (Berliner Verbau). Die Überschüttungsbedingung A4 ist nicht anwendbar für Böden der Gruppe G4.

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