Verdichtung der Grabenverfüllung
Überschüttungsbedingungen A1-A4
Bei der Grabenverfüllung oberhalb der Leitungszone wird zwischen vier Überschüttungsbedingungen unterschieden [ATVA127:2000]:
Bedingung A1 |
Bedingung A2 |
Bedingung A3 |
Bedingung A4 |
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Lagenweise gegen den gewachsenen Boden verdichtete Grabenverfüllung (ohne Nachweis des Verdichtungsgrades); gilt auch für Trägerbohlwände (Berliner Verbau). |
Senkrechter Verbau des Rohrgrabens mit Kanaldielen, die erst nach dem Verfüllen gezogen werden. Verbauplatten oder -geräte, die bei der Verfüllung des Grabens schrittweise entfernt werden. Einspülen der Verfüllung (nur geeignet bei Böden der Gruppe G1). |
Senkrechter Verbau des Rohrgrabens mit Spundwänden, Leichtspundprofilen, Holzbohlen, Verbauplatten oder -geräten, die erst nach dem Verfüllen entfernt werden. |
Lagenweise gegen den gewachsenen Boden verdichtete Grabenverfüllung mit Nachweis des nach ZTVE-StB erforderlichen Verdichtungsgrades; gilt auch für Trägerbohlwände (Berliner Verbau). Die Überschüttungsbedingung A4 ist nicht anwendbar für Böden der Gruppe G4. |