DEMO Leitfaden Mikrotunnelbau / Hrsg.: MUNLV NRW / Redaktion: D. Stein, A. Brauer (2003)

Mikrotunnelbau

Die unbemannt arbeitenden, steuerbaren Mikrotunnelbauverfahren basieren gewöhnlich auf dem Bodenentnahmeprinzip.

In Abhängigkeit der Art der Förderung des Bohrguts bzw. Bohrkleins unterscheidet man zwischen:

  • Mikrotunnelbau mit Schneckenförderung (Abschnitt 3.2.1)
  • Mikrotunnelbau mit hydraulischer Förderung (Abschnitt 3.2.2)
  • Mikrotunnelbau mit pneumatischer Förderung (Abschnitt 3.2.3).

In allen Fällen wird den verschiedenen Boden- und Felsarten durch unterschiedliche Ausbildung der Bohrköpfe Rechnung getragen.

Unter Berücksichtigung der Abbaubarkeit des anstehenden Baugrundes, eventuell eingelagerter Steine oder Blöcke und der mechanischen Stützung der Ortsbrust kommen Standardbohrköpfe in Form von Schürfscheiben  oder Schneidrädern oder mit Rollenmeißeln bestückte Felsbohrköpfe zur Anwendung [Becke96].

Die Vortriebsmaschine muss mindestens den Außendurchmesser des Vortriebsrohres einschließlich eines ggf. vorhandenen Rohraußenschutzes aufweisen.

In Abhängigkeit vom anstehenden Boden, dem Vortriebsverfahren und der Einpressung von Gleit- und Stützmitteln (Anmerkung: wird hier nicht behandelt, (Abschnitt 1)) kann eine geringfügige Vergrößerung in Frage kommen. Dieser Überschnitt kann – bezogen auf den Radius – je nach Bodenart und Nennweite, insbesondere bei Kurvenfahrten bis 20 mm betragen, in Sonderfällen (Fels, Quellton) bis 30 mm. Der gewählte Überschnitt ist zu begründen bzw. nachzuweisen und mit dem Bauherrn festzulegen [ATVA125:1996].

Durch Verwendung eines sog. Aufweitungs- oder Aufdoppelmantels und entsprechend größeren Bohrkopfes kann eine Vortriebsmaschine auch für Vortriebsrohre der nächsthöheren Standardnennweite(n) eingesetzt werden. Weitere diesbezügliche Informationen sind beim Hersteller einzuholen.

 

DEMO Leitfaden Mikrotunnelbau / Hrsg.: MUNLV NRW / Redaktion: D. Stein, A. Brauer (2003)