Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)

Absperrelemente

Alle eingesetzten Ausrüstungsgegenstände müssen nach [ATVM143-6:1998] den Vorschriften gemäß VDE und DIN sowie den Unfallverhütungsvorschriften UVV entsprechen.

Die verwendeten Absperrelemente müssen robust sein und dem Anwendungsbereich entsprechend eingesetzt werden. Sie sind vom Hersteller durch ein Typenschild dauerhaft zu kennzeichnen, auf dem deutlich lesbar folgende Angaben angebracht werden müssen:

  • Hersteller, Typ, Baujahr,
  • verschließbare Rohrdurchmesser bzw. Rohrdurchmesserbereiche,
  • maximaler Betriebsdruck (Fülldruck),
  • maximal zulässiger Prüfdruck in Abhängigkeit des eingesetzten Prüfmediums,
  • zulässiges Prüfmedium.

Die Geräte sind sorgfältig zu lagern, vor Beschädigungen zu schützen und regelmäßig zu warten. Über die durchgeführten Wartungsarbeiten ist ein Nachweis zu führen. Die Kontrolle der Geräte auf ihren bestimmungsgemäßen Einsatz muß durch die Bauleitung möglich sein. Die Absperrelemente sind mit einer übersichtlichen Bedienungsanleitung auszustatten, die auf der Baustelle einsehbar sein muß. Absperrelemente mit Prüfzeichen (z.B. GS für "Geprüfte Sicherheit" oder ET für "Eurotest") wurden von einer unabhängigen Prüfstelle auf Arbeitssicherheit geprüft.

Die Abdichtfunktion in der Kontaktfläche zwischen der Rohrwandung und den Absperrelementen muß bei jedem Prüfdruck und bei jedem eingesetzten Prüfmedium (Wasser, Luftüber- bzw. Unterdruck) sicher erhalten bleiben.

Als Absperrelement werden in der Praxis i.a. sogenannte Rohrverschlüsse (Image 4.5.1.2.2-1) oder Absperrscheiben für Kreisquerschnitte DN 100 bis DN 4000 (Image 4.5.1.2.2-2) sowie für alle Eiquerschnitte (Image 4.5.1.2.2-3) und sonstige Querschnittsformen oder Absperrblasen für Kreisquerschnitte DN 100 bis DN 1200 (Image 4.5.1.2.2-4) (Image 4.5.1.2.2-5) (Image 4.5.1.2.2-6) ) eingesetzt.

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Image 4.5.1.2.2-1: 

Rohrverschlüsse für Dichtheitsprüfungen DN 450 bis 600 [FI-Städt]

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Image 4.5.1.2.2-2: 

MU-Rohrverschluß mit Entlüftungsbogen [FI-KMG]

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Image 4.5.1.2.2-3: 

Rohrverschlüsse für Eiquerschnitte

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Image 4.5.1.2.2-4: 

MU-Absperrblasen für Nennweitenbereiche DN 100 bis 1200: Entlüfteter Zustand [FI-KMG]

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Image 4.5.1.2.2-5: 

MU-Absperrblasen für Nennweitenbereiche DN 100 bis 1200: Aufgeblasener Zustand [FI-KMG]

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Image 4.5.1.2.2-6: 

Übersicht über Absperrelemente und Packersysteme [FI-KMG]

Das Füllen der Absperrelemente im Rohr darf zunächst nur so weit erfolgen, bis diese vollflächig festsitzen. Der feste Sitz ist Voraussetzung für die nachfolgende formschlüssige Sicherung der Absperrelemente gegen unbeabsichtigte Lageveränderung in der zu prüfenden Rohrleitung.

Nach Fertigstellung der Sicherung ist die Einbaustelle zu verlassen und die Befüllung der Absperrelemente mit dem vorgegebenen Fülldruck außerhalb des Schachtes bzw. der Rohrleitung vorzunehmen. Die Befüllung darf nur mit Druckluft erfolgen.

Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)